Neue EU-Regeln für Imbisse: Das ändert sich ab Mittwoch bei Pizza & Co.
TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen Schon wieder eine neue EU-Regel ... Ab Mittwoch (12. August) gelten in der EU die ersten verbindlichen Vorgaben der neuen Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Ziel ist es, Verpackungsmüll zu reduzieren und die Recyclingfähigkeit zu verbessern. Die Verordnung ist bereits seit Februar 2025 in Kraft, viele Pflichten werden aber erst jetzt wirksam. Was Verbraucher merken könnten: Pizzakartons , Brötchentüten, Burgerboxen, To-go-Schalen und andere Lebensmittelverpackungen dürfen nur noch sehr geringe Mengen sogenannter PFAS enthalten. Sie als Verbraucher müssen nichts tun und keine Verpackungen austauschen. Die Pflichten treffen Hersteller, Imbisse , Bäckereien, Metzger und Verpackungsanbieter. PFAS sind künstlich hergestellte Chemikalien mit fett-, wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften. Sie wurden bisher häufig in Lebensmittelverpackungen eingesetzt. Für Unternehmen bedeutet die Verordnung neue Nachweis- und Dokumentationspflichten. Hersteller und Händler müssen belegen können, dass ihre Verpackungen den EU-Vorgaben entsprechen. Wir als Kunden können die Einhaltung meist nicht selbst kontrollieren, sondern müssen darauf vertrauen, dass Hersteller, Imbiss und Behörden die neuen Vorgaben durchsetzen. Die eigentliche Kontrolle erfolgt über Lieferketten, Dokumentation und Marktüberwachung, nicht über ein sichtbares Siegel auf dem Karton.