Neue EU-Regeln für Teebeutel und Kaffeekapseln: Das sich ändert ab Mittwoch
Ab dem 12. August Neue EU-weite Regeln für Teebeutel und Kaffeekapseln Von Jennifer Buchholz Aktualisiert am 12.08.2026 - 03:30 UhrLesedauer: 3 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Ab 2026 gelten EU-weit neue Regeln für Teebeutel, Kaffeekapseln und Pads. Die Vorschriften verändern, wie Verbraucher diese Produkte künftig entsorgen müssen. Ab dem 12. August 2026 gelten Kaffeekapseln, Pads und Teebeutel EU-weit als Verpackung. Das schreibt die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) vor. Vorher war nicht einheitlich geregelt, ob es sich dabei um eine Verpackung oder um einen Bestandteil des Produkts handelt. Da sie ab dem Stichtag dann offiziell als Verpackung eingestuft werden, gelten entsprechende Entsorgungsregeln. Die EU-Vorgaben wurden in Deutschland im neuen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) integriert, das das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) zum 12. August 2026 ablöst. Kaffeekapseln Kaffeekapseln zählen hierzulande zu den sogenannten Getränkesystemkapseln. Wenn sie nicht restentleert sind, also noch (gebrauchtes) Kaffeepulver enthalten, müssen sie theoretisch im Restmüll entsorgt werden. Denn im Gelben Sack oder in der gelben Tonne sollten eigentlich nur restentleerte Verpackungen entsorgt werden. Zahlreiche Hersteller beteiligen sich jedoch am dualen System. Das heißt, sie gewährleisten, dass ihre Kaffeekapseln recycelbar sind und in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack entsorgt werden können. So tragen sie dazu bei, dass die wertvollen Materialien wie Aluminium wiederverwertet werden können. Das gilt insbesondere für Kapseln von Nespresso und Nescafé Dolce Gusto. Landen Kapseln von Herstellern, die nicht an dem System teilnehmen, im Gelben Sack oder der Gelben Tonne, werden sie oft nicht optimal recycelt. Übrigens: Biokompostierbare Kapseln dürfen in der Regel nicht in der Biotonne entsorgt werden. Sie verrotten zu langsam und verursachen den industriellen Anlagen oftmals Probleme. Besser ist es, sie in den Restmüll zu werfen. Kaffeepads Klassische Kaffeepads, wie sie beispielsweise für Senseo-Maschinen genutzt werden, bestehen aus zwei Lagen Filterpapier (Zellstoff). Diese werden zusammengepresst und benötigen daher keinen Klebstoff. Da sowohl das Filtervlies als auch das enthaltene Kaffeepulver biologisch abbaubar sind, dürfen sie weiterhin über die Biotonne entsorgt werden. Das sah bis vor Kurzem jedoch anders aus. Denn nach dem ursprünglichen Regierungsentwurf hätten Kaffeepads zu den Verpackungen gezählt. Das heißt, sie hätten in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack entsorgt werden müssen. Die dualen Systeme, an denen auch die Hersteller der Pads teilweise teilnehmen, hätten demnach für das Recycling der Verpackung zahlen müssen. Der Bundestag hatte im Juni 2026 dann jedoch eine praxisgerechtere Lösung beschlossen: Kaffeepads können weiterhin über die Biotonne entsorgt werden. Dafür erhalten die Entsorgungsunternehmen von den dualen Systemen eine pauschale Erstattung von 10 Cent pro Einwohner und Jahr – bundesweit rund 8 Millionen Euro. Achtung Spezielle Pads mit Milchpulveranteilen (Cappuccino-Pads) enthalten oft eine kleine Kunststoffkammer. Diese Pads gehören in den Restmüll, da der Kunststoffanteil nicht kompostierbar ist. Ab dem 12. Februar 2028 ergibt sich aus der PPWR (Artikel 9) dann eine weitere Änderung für Kaffeepads: Sie müssen vollständig industriell kompostierbar sein. Das heißt, dass sie innerhalb kurzer Zeit verrotten können müssen. Das ist bislang nicht immer gegeben, weshalb industrielle Kompostieranlagen häufig Probleme haben. Die Vorgabe gilt im Übrigen auch für die bisher nicht-kompostierbaren Kaffeepads mit Milchpulveranteil als Kunststoffkammer. Teebeutel Klassische Tee- und Kaffeebeutel aus Zellstoff müssen zumindest in industriellen Bioabfallanlagen kompostierbar sein. Das heißt, dass sie über den Biomüll entsorgt werden dürfen. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine Ausnahmegenehmigung. Denn wie auch die Kaffeepads gelten sie als Verpackung und müssten eigentlich in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack entsorgt werden. Eine Ausnahme gibt es allerdings für Teebeutel, die einen geringen Anteil Polypropylen haben. Dabei handelt es sich um einen erdölbasierten Kunststoff, der als Siegelfaser das Filterpapier zusammenhält. Dieser ist nicht kompostierbar und bleibt als Mikroplastik im Kompost zurück. Ab dem 12. Februar 2028 müssen aber auch diese Teebeutel laut EU-Verpackungsverordnung verpflichtend industriell kompostierbar sein. Das heißt, dass Hersteller bis dahin auf plastikfreie Alternativen umstellen müssen.