Neue Gebühr für Solarbesitzer kommt: Bis zu 90 Prozent Aufschlag für PV
Bundesnetzagentur entscheidet Solarbesitzer zahlen ab 2029 neue Gebühr Von Amy Walker 06.08.2026 - 15:50 UhrLesedauer: 3 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Die Bundesnetzagentur erhebt ab 2029 einen höheren Grundpreis für sogenannte "Prosumer". Dessen Höhe bestimmt der Stromanbieter – anhand bestimmter Regeln. Ende Mai hatte die Bundesnetzagentur einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Stromsystems gemacht und dabei eine neue Gebühr für Solarbesitzer ins Spiel gebracht. Am Donnerstag hat die Behörde ihren Festlegungsentwurf nun veröffentlicht, der bis Ende 2026 beschlossen werden soll. Damit dürfte die neue Gebühr für sogenannte Prosumer feststehen. Prosumer sind Haushalte, die sowohl Energie erzeugen (durch eine Solaranlage) als auch Strom selbst verbrauchen. Das Wort ist ein Kofferwort für die beiden englischen Begriffe "provider" (Erzeuger) und "consumer" (Verbraucher). Zu den Prosumern zählen also all jene, die eine private Solaranlage betreiben und den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen. Solarbesitzer zahlen höheren Grundpreis ab 2029 Ab 2029 sollen Prosumer laut Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) einen höheren Grundpreis auf ihren Stromtarif bezahlen und sich damit stärker an den Stromnetzkosten beteiligen. Was ist der Grundpreis? Bei allen Stromkunden hat der Stromtarif zwei Bestandteile: Arbeitspreis und Grundpreis. Der Arbeitspreis ist der, der sich am Stromverbrauch orientiert. Er wird in Cent pro Kilowattstunde ausgewiesen. Der durchschnittliche Arbeitspreis liegt heute bei rund 30 Cent/kWh. Der Grundpreis ist hingegen ein fester Betrag, der unabhängig vom Verbrauch bezahlt wird. Damit decken Stromunternehmen ihre Fixkosten. Der Grundpreis liegt im Schnitt um die zehn Euro im Monat, häufig aber auch deutlich darunter. Es gibt auch Verträge ohne Grundpreis. Bei diesen ist dafür meistens der Arbeitspreis höher als bei anderen Stromtarifen. Zur Höhe des Aufschlags heißt es, dass er "mindestens 70 Prozent bis höchstens 90 Prozent des Grundpreises" betragen soll. Also: Wenn man pro Jahr insgesamt 100 Euro für den Grundpreis zahlt, dann müssen Solarbesitzer ab 2029 zusätzlich 70 bis 90 Prozent als Aufschlag entrichten. In diesem Beispiel wären das 70 bis 90 Euro mehr. Die Erlöse gehen an den Netzbetreiber, damit dieser seine Stromnetze ausbauen und ertüchtigen kann. Die Höhe des Prosumer-Grundpreises begründet die BNetzA damit, dass sie "die zu finanzierenden Gesamtkosten" sicherstelle und zugleich Prosumer nicht übermäßig belaste. Zur Vorbereitung müssen Stromanbieter ab dem 1. April 2028 die Prosumerabgabe auf den Energierechnungen ausweisen und so ihre Kunden auf das neue System hinweisen. PV-Betreiber nutzen das Netz, finanzieren es aber kaum Hintergrund des Prozesses ist das Auslaufen der heutigen Netzentgeltregelung Ende 2028. Mit einer Neugestaltung will die BNetzA den neuen Herausforderungen im Stromnetz begegnen. So gibt es mittlerweile sehr viele private Solaranlagen, die ungesteuert Strom ins Netz speisen. Das führt mitunter zu Netzengpässen, die von der Allgemeinheit teuer bezahlt werden müssen. Um diese Probleme zu beheben, müssen die Stromnetze ausgebaut werden. Die dadurch entstehenden Kosten gehen in die Milliarden, doch Solarbesitzer zahlen im heutigen Netzentgeltmodell weniger dafür als Menschen ohne PV-Anlage. Die Netzentgelte sind nämlich Teil des Arbeitspreises. Solarbesitzer beziehen aber weniger Strom aus dem Netz als Haushalte ohne PV, da sie sich besonders im Frühling und Sommer tagsüber selbst versorgen. Diese Schieflage möchte die BNetzA mit ihrer Reform beheben. So begründet die BNetzA in ihrem Entwurf auch die neue Gebühr. Mit dem Fortschreiten der Energiewende wachse die Zahl der Verbraucher, die in sonnenreichen Zeiten keinen Strom aus dem Netz beziehen müssen. "Gleichwohl wird das Stromnetz in sonnenarmen Stunden zur Versorgung benötigt und auf dieses zurückgegriffen." Die Infrastruktur werde also allen zur Verfügung gestellt, zunehmend aber hauptsächlich von jenen finanziert, die keine Solaranlage haben. Dies sei nicht mehr mit EU-Recht vereinbar, so die BNetzA.