Neue Regeln für Heizungen: Was sich durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verändert
Es war vielleicht das umstrittenste Gesetz der Ampelregierung: Jetzt ist das Gebäudeenergiegesetz – im Volksmund als Heizungsgesetz bekannt – in wichtigen Punkten Geschichte. Die Regierungskoalition aus Union und SPD hat mit ihrer Zustimmung im Bundestag nicht nur den Namen des Gesetzes erneuert, sondern geht mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz neue (alte) Wege in Sachen Brennstoffe. Auch der Bundesrat gab grünes Licht für das Gesetz. Was sich für Verbraucher durch die neuen Regeln ändert. Fossile Brennstoffe sind bei neu eingebauten Heizungen wieder erlaubt Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung auch weiterhin neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. In dem alten Gesetz war vorgeschrieben, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Das galt seit Inkrafttreten der Regelung 2024 zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gab es Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen konnten weiter betrieben werden. Aus Sicht von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte das zu einem angeblichen »Zwang« zum Einbau von Wärmepumpen geführt. Die neuen Regeln sollen zu einer Entscheidungsfreiheit für Eigentümer führen. Beimischung von Öko-Brennstoffen und die »Biotreppe« Umstritten ist die geplante sogenannte »Biotreppe« für neue Heizungen: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine »Grüngasquote« eingeführt werden. Diese soll in Höhe von bis zu einem Prozent starten, Details sind aber unklar. Im parlamentarischen Verfahren wurde außerdem festgelegt, dass die Bundesregierung noch in diesem Jahr ein weiteres Gesetz vorlegen soll, mit dem Anbieter von Brennstoffen verpflichtet werden, bis 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzusteigen. Warum die Opposition vor einer Kostenfalle warnt Mehrere Entwicklungen machen den Einbau von fossil betriebenen Heizungen zu einem finanziellen Risiko. Zum einen – der Irankrieg hat es gezeigt – werden die Preise für Brennstoffe wie Öl und Gas stark von internationalen Krisen beeinflusst. Die Preise können extrem schnell und sehr stark steigen. Zum anderen werden in Zukunft immer höhere CO₂-Abgaben für klimaschädliche Brennstoffe fällig, auch das treibt die Preise nach oben. Dazu kommen höhere Netzentgelte für Gasanschlüsse. Ein weiteres Problem: die bald vorgeschriebenen Bio-Brennstoffe sind kaum verfügbar. Darauf verwies der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten. Zugleich sei der Bedarf auch in anderen Bereichen groß, heißt es in der Analyse, die von der Grünen-Fraktion in Auftrag gegeben wurde. Bei Wasserstoff kommt hinzu, dass die Infrastruktur zur Versorgung von Haushalten bislang fehlt. All das treibt die Preise. Was die neuen Regeln für Mieter bedeuten Wenn der Hauseigentümer in einem Mehrfamilienhaus sich für eine fossil betriebene Heizung entscheidet, können Mieter nichts dagegen tun. Heißt: Wenn wie beschrieben die Kosten steigen, macht sich das bei der Nebenkostenabrechnung bemerkbar. Insbesondere die SPD setzte sich deshalb für den Schutz der Mieter ein. Die Vermieter müssen ab 2028 die Hälfte der Netzentgelte und der CO₂-Kosten tragen. So soll der Anreiz steigen, auf eine grünere, kostengünstigere Lösung umzusteigen. Ab 2029 sollen Vermieter zudem auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe bei neu eingebauten Heizungen bezahlen – allerdings nur von maximal 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs. Für Vermieter von günstigen und alten Wohnungen greift eine »Härtefallklausel«, sie müssen sich nur an den CO₂-Kosten beteiligen. Konsequenzen für den Klimaschutz Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Um das zu erreichen, dürfen dann keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden, zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids. Der Gebäudesektor verursacht einen Großteil der CO₂-Emissionen in Deutschland – Veränderungen hier haben eine große Hebelwirkung. Umweltverbände, die Grünen und andere warnen deshalb vor massiven Rückschritten beim Klimaschutz durch das neue Heizgesetz. Die Koalition zerstöre den Klimaschutz im Gebäudesektor und erlaube Heizen mit fossilem Öl und Gas auf Dauer, sagte Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden. Konkret in der Kritik steht etwa, dass die »Biotreppe« bisher bis 2040 nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vorsieht. Außerdem wird kritisiert, dass bei Bio-Brennstoffen noch vieles unklar ist. Die Deutsche Umwelthilfe kündigte eine Verfassungsbeschwerde an, weil das Gesetz den gesetzlichen Klimazielen widerspreche. Zuschüsse für den Heizungsaustausch schrumpfen Die staatliche Förderung für den Austausch alter Heizungen sinkt deutlich. Vor allem Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen erhalten deutlich geringere Zuschüsse, die bis 2030 weiter absinken. Haushalte mit sehr geringen Einkommen profitieren zunächst von etwas höheren Fördermöglichkeiten, auch hier sinken die Sätze aber rasch ab. Nur noch bis zum 21. Juli können Hauseigentümer, die schon eine Bestätigung zum Antrag oder eine technische Projektbeschreibung haben, noch Förderanträge nach der alten Systematik stellen. Ab dann gibt es für die meisten Haushalte weniger Zuschüsse. Mit Material der Agenturen dpa und AFP