Neue Regeln zur Einspeisevergütung fehlen: Reiche kommt nicht voran
Neues EEG fehlt Eigentümer müssen sich auf Solar-Chaos einstellen Von Amy Walker 30.06.2026 - 07:26 UhrLesedauer: 4 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Die Sommerpause beginnt in nur wenigen Wochen. Noch immer fehlt eine Einigung für die wichtigen Energiegesetze aus dem Hause Reiche. Eigentümer müssen sich auf Folgen einstellen. Anfang Februar wurde ein Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium publik, der das Energiesystem in Deutschland ganz neu aufstellen sollte. Kernstück des Vorhabens, das wenige Wochen später auch in die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung ging, war der sogenannte Redispatch-Vorbehalt. Dieser würde vorsehen, dass Investoren nicht mehr ohne Weiteres überall in Deutschland Solar- oder Windkraftanlagen errichten könnten. Bestimmte Gebiete könnten dann bis zu zehn Jahre lang als "kapazitätslimitiert" gelten und neue Solar- und Windparks nur noch dann genehmigt werden, wenn der Netzbetreiber finanziell entschädigt wird. Neben diesem Gesetzesvorhaben (das sogenannte Netzpaket) legte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) auch eine Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Diese sieht unter anderem die Abschaffung der Einspeisevergütung für Solaranlagenbesitzer vor. Die Vorschläge sorgten für einen Aufschrei – auch innerhalb der Bundesregierung. Die SPD lehnte den Plan prompt ab, da sie einen Einbruch beim Ausbau der erneuerbaren Energien befürchtet. Seitdem wird hinter geschlossenen Türen verhandelt, vor allem zwischen Reiche und Umweltminister Carsten Schneider (SPD). Seit Monaten gibt es keine Einigung bei Netzpaket und EEG Ziel war es, ein Gesetz bis zur Sommerpause zu beschließen. Das hat auch einen triftigen Grund: Ende 2026 läuft das aktuelle EEG aus. Da das Gesetz noch nicht im Kabinett beschlossen wurde und danach noch durch Bundestag und Bundesrat muss, wäre eine Einigung im Herbst sportlich. Doch das ist nicht alles: Bevor es in Kraft treten kann, muss auch noch die EU in Brüssel ein Auge darauf werfen, schließlich wird im EEG festgelegt, wer welche Subventionen erhalten darf. Solche Gesetze sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Und dass die Mühlen in Brüssel langsam mahlen, ist bekannt. Die Zeit drängt also. In zwei Wochen beginnt die Sommerpause – und aus dem Wirtschafts- und Umweltministerium kommt nichts. Innerhalb der Branche der erneuerbaren Energien macht man sich deshalb mittlerweile große Sorgen. Eigentlich wäre es auch möglich, das EEG getrennt vom Netzpaket zu beschließen. Doch Reiche hat die beiden Vorhaben aneinander geknüpft – mutmaßlich, um mit dem Zeitdruck als Druckmittel ihre Netzpaket-Forderungen durchzusetzen. Bisher scheint das aber nicht funktioniert zu haben. Erst am Wochenende beteuerte Umweltminister Schneider im Interview mit dem "Handelsblatt" erneut, dass er keinem Gesetz zustimmen werde, das den Ausbau der erneuerbaren Energien gefährde. Wie geht es mit Solaranlagen weiter ohne neues EEG? Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) fordert deshalb auch, die Vorhaben zu trennen. Es gebe "keinen sachlichen Grund", auf das Netzpaket zu warten, sagt ein Sprecher t-online. Das EEG könnte noch vor der Sommerpause durchs Kabinett gehen. "Es gibt keinen Grund, das parlamentarische Verfahren weiter zu verzögern. Offene Fragen können und sollten im parlamentarischen Verfahren beraten und entschieden werden – genau dafür ist das Parlament da." Was passieren würde, wenn sich die EEG-Reform weiter verzögert und nicht pünktlich in Kraft treten kann, hat der Bundesverband Erneuerbare Energien e. V. (BEE) rechtlich untersuchen lassen. Für private Solaranlagen bedeutet ein fehlendes EEG und/oder die fehlende Genehmigung der EU: Nach 2027 gibt es erst einmal keine Einspeisevergütung für neue Anlagen. Neue Photovoltaikanlagen ab 2027 könnten zwar weiterhin an das Stromnetz angeschlossen und betrieben werden. Eine EEG-Förderung für neu in Betrieb genommene Anlagen wäre dann jedoch zunächst nicht rechtssicher. Falls der Gesetzgeber eine Anschlussregelung schafft, könnte sich die Vergütung an dem Modell orientieren, das heute schon für Solaranlagen gilt, die über 20 Jahre alt sind. Aktuelle Solarförderung Wer noch bis Ende 2026 eine Solaranlage installiert, erhält als Förderung die sogenannte Einspeisevergütung. Dabei wird jede Kilowattstunde Strom, die ins Netz eingespeist wird, mit einem festen Satz vergütet. Die Einspeisevergütung gibt es dann 20 Jahre lang garantiert. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Jahr der Inbetriebnahme. Wer 2026 eine Anlage ans Netz bringt, bekommt bei Teileinspeisung 7,78 Cent pro kWh, bei Volleinspeisung sind es 12,34 Cent/kWh. Vor 15 Jahren lag die Vergütung noch deutlich höher bei 28,43 Cent/kWh für die Volleinspeisung. Nach Ablauf der 20 Jahre wird der Strom anhand des Börsenstrompreises vergütet. Das bedeutet: Der Eigentümer einer neuen Solaranlage, die ab 2027 ans Netz ginge, würde für den eingespeisten Strom eine Vergütung bekommen, die sich nach dem Börsenstrompreis richtet. Dabei wird der durchschnittliche Börsenstrompreis für das Gesamtjahr berechnet. Das nennt sich Jahresmarktwert Solar (JW Solar). Er wird jedes Jahr am Anfang des Folgejahres für das zurückliegende Jahr verkündet. Heißt, für 2026 wird der Jahresmarktwert Anfang 2027 bekannt gegeben. Den Jahresmarktwert Solar können Sie auf der Webseite netztransparenz.de erfahren. Einspeisevergütung könnte rückwirkend kommen Solarbesitzer wüssten also zunächst nicht, wie viel Geld sie für ihren Solarstrom bekämen. 2025 lag der JW Solar bei 4,508 Cent/kWh, zusätzlich erheben Netzbetreiber noch eine Pauschale für die Direktvermarktung. Es würde sich daher mehr lohnen, den Strom möglichst selbst zu verbrauchen, zum Beispiel durch den Zukauf eines Batteriespeichers und/oder eines Elektroautos. Diese könnten den Strom tagsüber zwischenspeichern und abends wieder in den Haushalt geben. Das gilt aber nur, solange es keine EEG-Einigung und Genehmigung gibt. Diese muss aber irgendwann kommen, da auch die Regeln für große Wind- und Solarparks darin festgeschrieben werden. Ohne EEG werden Investoren und Banken keine neuen Anlagen bewilligen, es käme also zum Totalstopp beim Ausbau der Erneuerbaren. Auch wenn das Jahr 2027 vorerst ohne EEG starten könnte, würden Gesetz und Genehmigung irgendwann folgen müssen. Dann könnten sich die Regeln für Solarbesitzer erneut ändern – auch rückwirkend. Das würde auch bei einer Beibehaltung oder Wiedereinführung der Einspeisevergütung gelten. Handwerk muss Solar-Einbruch befürchten Ohne Vorliegen eines neuen Gesetzes können sich potenzielle Solareigentümer nicht sicher sein, was ab 2027 gilt. Das könnte sich in einer Kaufzurückhaltung äußern – viele Eigentümer dürften eher abwarten, bevor sie eine neue Anlage kaufen. Für das Handwerk, das auf stetige Aufträge angewiesen ist, wäre das eine bittere Nachricht. Loading... Loading... Loading... Das hatte auch Schneider dem "Handelsblatt" gesagt: Reiches Pläne im Solarbereich würden "auch den vielen Handwerkern schaden, die die Solaranlagen installieren". Er führte aus: "Über Effizienz und Kostensenkungen können wir gerne reden, aber am Ende muss der Betrieb der Anlagen wirtschaftlich bleiben." Viele Menschen, die sich für eine Photovoltaik-Dachanlage entschieden, seien nicht besonders risikoaffin. "Ohne die Zusage einer garantierten Vergütung machen sie nicht mit", argumentierte der Minister. Solange es noch keine Bewegung beim EEG gibt, sollten sich Interessenten gut über ihre Möglichkeiten informieren. Wer gerade darüber nachdenkt, eine PV-Anlage zu installieren, wäre gut beraten, dies noch 2026 zu tun, um noch von den rechtssicheren Bedingungen zu profitieren. Wer erst nach 2027 installieren kann und will, sollte die Anlage so konzipieren, dass möglichst viel Strom im Haushalt verbraucht werden kann.