DAX -0,23 % 26.259,72 Pkt 11:41:06 MDAX -0,98 % 32.089,02 Pkt 11:41:05 Euro Stoxx 50 +0,01 % 6.536,21 Pkt 11:41:00 Dow Jones +0,17 % 53.975,98 Pkt 22:40:36 S&P 500 +0,56 % 7.753,11 Pkt 22:38:36 Nasdaq +0,98 % 26.605,36 Pkt 23:15:59 Nikkei +2,08 % 66.970,22 Pkt 08:45:03 Gold +1,56 % 4.429,90 USD 11:46:02 Silber -0,09 % 65,05 USD 11:45:31 Brent +2,42 % 89,84 USD 11:46:00 WTI +2,67 % 84,32 USD 11:46:04 Bitcoin +0,46 % 64.202,30 USD 11:55:57 EUR/USD -0,13 % 1,15410 USD 11:55:24 EUR/GBP -0,27 % 0,85430 GBP 11:56:05 EUR/CHF +0,19 % 0,93570 CHF 11:56:05 EUR/JPY +0,71 % 183,759 JPY 11:56:05

Neue Stromnetz-Gebühr für Solaranlagen-Besitzer ab 2029

Technologie

Wer mit Solaranlage Strom selbst nutzt, soll mehr für das Stromnetz zahlen. Die Bundesnetzagentur hat eine neue Regelung für Prosumer ab 2029 beschlossen. Ab 2029 kommt eine neue Gebühr für sogenannte "Prosumer". Gemeint sind damit Haushalte, die sowohl Strom produzieren als auch konsumieren, sprich im Haus selbst verbrauchen. Unterdessen soll die Einspeisevergütung für neue Anlagen gesenkt werden. Ende Mai hatte die Bundesnetzagentur einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Dieser wurde trotz Kritik von Branchenverbänden nun fix beschlossen. Am Donnerstag hat die Behörde aus Bonn ihren Festlegungsentwurf veröffentlicht. Dieser soll bis Ende 2026 beschlossen werden. Damit dürfte die neue Gebühr fix sein. "Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei" Das Prinzip der neuen Gebühr: Diejenigen, die mit einer eigenen Photovoltaikanlage Strom erzeugen "und daher weniger Strom aus dem Netz beziehen", sollen künftig über einen höheren Grundpreis "wieder stärker an der Netzfinanzierung" beteiligt werden. Das sei sachgerecht, "da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können", erläuterte die Bundesnetzagentur. "Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei. Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist", erklärte Behördenpräsident Klaus Müller laut Mitteilung. "Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen", fügte Müller hinzu. "Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen." Ohnehin sind die Netzentgelte ein zentraler Kostentreiber beim Strompreis: Sie machen für Haushalte etwa ein Drittel des gesamten Strompreises aus. Für 2027 rechnen Experten damit, dass die staatliche Entlastung bei den Übertragungsnetzentgelten geringer ausfällt als noch 2026 – was für viele Haushalte spürbar steigende Kosten bedeuten könnte. Bis zu 90 Prozent mehr Grundpreis: So viel Geld macht das aus "Für Entnahmestellen von Prosumern ist ein Aufschlag in Euro pro Jahr in Höhe von mindestens 70 Prozent bis höchstens 90 Prozent des Grundpreises nach Satz 1 zu bilden", heißt es im Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur. Bei nahezu allen Stromkunden hat der Stromtarif zwei Bestandteile: Der Arbeitspreis ist derjenige, welcher sich am tatsächlichen Stromverbrauch orientiert und wird in Cent pro Kilowattstunde berechnet. Für Haushalte in Deutschland liegt dieser Preis laut dem Bundesverband für Energie- und Wasserwirtschaft im Jahr 2026 bei durchschnittlich rund 37 Cent pro Kilowattstunde. Der Grundpreis wiederum ist ein fester Betrag, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird. Damit decken die Stromversorger ihre Fixkosten – von Zähler- und Netzbereitstellung bis hin zu Verwaltung und Service. Einige wenige Anbieter haben bislang auch Verträge ohne Grundpreis, dafür aber mit höherem Arbeitspreis. Laut dem Vergleichsportal Check24 liegt der durchschnittliche Grundpreis in Deutschland aktuell bei zehn bis 15 Euro pro Monat. Das macht aufs Jahr gerechnet 120 bis 180 Euro aus. Gemäß dem Festlegungsentwurf würde die neue Gebühr für Photovoltaikanlagenbesitzer dann Mehrkosten zwischen 84 Euro (70 Prozent von 120 Euro) und 162 Euro (90 Prozent von 180 Euro) ausmachen. Wer sich jetzt noch eine Photovoltaikanlage anschaffen möchte, sollte dabei die künftig höheren Grundpreiskosten in seine Wirtschaftlichkeitsberechnung einkalkulieren: Solarmodule sind 2026 zwar besonders günstig und liegen laut Verbraucherzentrale rund 40 Prozent unter dem Preisniveau von 2024 – Experten warnen jedoch vor dem Ende dieser Niedrigpreisphase. Balkonkraftwerke sind nicht betroffen Eine Ausnahme soll es für kleine Steckersolaranlagen geben. Balkonkraftwerke sollen vom höheren Grundpreis für Prosumer ausgenommen werden. Für Balkonkraftwerk-Besitzer ändert sich durch die neue Prosumer-Gebühr also nichts: Steckersolaranlagen gelten rechtlich als stromerzeugende Haushaltsgeräte und fallen damit unter vereinfachte Regelungen. Schätzungen zufolge sind in Deutschland inzwischen rund vier Millionen solcher Mini-Anlagen in Betrieb. Auch ein separates Entgelt für die Einspeisung des selbst erzeugten Stroms ist für die betroffenen Haushalte nicht vorgesehen. Für größere Erzeugungsanlagen plant die Bundesnetzagentur dagegen einen sogenannten Kapazitätspreis. Balkonkraftwerk bei Kleines Kraftwerk entdecken So geht es nach dem Festlegungsentwurf weiter Bis Ende 2026 soll es laut Bundesnetzagentur eine entsprechende "Rahmenfestlegung" und 2027 konkrete "Folgefestlegungen" geben. Ab 2029 soll dann die neue Gebühr greifen. Um die Stromkunden "vorzuwarnen", müssen Energieversorger ab dem 1. April 2028 bei betroffenen Haushalten in der Jahresrechnung darauf hinweisen, dass sie "Prosumer" sind. Dieser Artikel enthält Angebote Hinweis: In der Redaktion sind wir immer auf der Suche nach tollen Angeboten und nützlichen Produkten für unsere Leser - nach Dingen, die uns selbst begeistern und Schnäppchen, die zu gut sind, um sie links liegenzulassen. Es handelt sich bei den in diesem Artikel bereitgestellten und mit einem Piktogramm beziehungsweise einem Einkaufswagen-Symbol, einem Ticket-Symbol, einem Hotel-/Reise-Symbol oder Sternchen gekennzeichneten Links um sogenannte Affiliate-Links/Werbelinks. Wenn du auf einen dieser Links klickst bzw. darüber einkaufst, bekommen wir eine Provision vom Händler, Anbieter oder Dienstleister. Für dich ändert sich dadurch nichts am Preis. Unsere redaktionelle Berichterstattung ist grundsätzlich unabhängig vom Bestehen oder der Höhe einer Provision. Vorschaubild: © Bernd Weißbrod/dpa

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