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Neuer Landtag: Abgeordnete sollen bei Verstößen erstmals Strafgelder zahlen

Nation

Stand: 15.10.2026 07:31 Uhr

Im neuen Landtag kündigt sich eine schärfere Gangart bei massiven Regelverstößen an. Nach NDR Informationen müssen Abgeordnete erstmals mit Strafgeldern rechnen.

von Stefan Ludmann

Ordnungsruf, Wortentziehung oder im härtesten Fall: Ausschluss von der Sitzung - das sind bisher die möglichen Strafmaßnahmen gegen Abgeordnete, die in einer Sitzung "die Würde des Hauses verletzten", also sich beispielsweise mit unangemessenen Zwischenrufen danebenbenehmen. Künftig soll die Präsidentin oder der Präsident mehr Möglichkeiten bekommen, die Parlamentarier in die Schranken zu weisen. Er oder sie kann ein Strafgeld von 500 Euro verhängen, im Wiederholungsfall sogar die doppelte Summe. Bei drei Ordnungsrufen innerhalb von drei Landtagswochen wird automatisch ein Ordnungsgeld von 500 Euro fällig.

Im Wiederholungsfall Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro möglich

Ähnliches gilt, wenn Abgeordnete in den Gebäuden des Landtags gegen die Hausordnung verstoßen - beispielsweise Waffen mit sich führen oder verfassungswidrige Symbole tragen. Auch dann ist im Wiederholungsfall ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro möglich. Ein Wiederholungsfall liegt vor, wenn der Abgeordnete innerhalb von zehn Monaten erneut auffällt. Schärfer noch will der Landtag bei Verstößen gegen die sogenannten Verhaltensregeln für Abgeordnete vorgehen.

Strafzahlungen gehen an die Landeskasse

Nach diesen Regeln müssen die Parlamentarier Nebentätigkeiten anzeigen. Sie dürfen kein Geld annehmen, um Interessen des Geldgebers im Parlament durchzusetzen. Diese Anti-Korruptionsregel ist im Entwurf des Abgeordnetengesetzes erstmals deutlich festgeschrieben. Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln sind Strafzahlungen von 100 bis höchstens 15.000 Euro (das Zweifache der monatlichen Abgeordnetendiät von rund 7.500 Euro) fällig. Wer ungerechtfertigt Gelder von Dritten angenommen hat, muss diese an die Landeskasse zurückzahlen. Abgeordnete können gegen die Strafen, die die Präsidentin oder der Präsident nach Beratungen im Ältestenrat verhängt hat, vor dem Landesverfassungsgericht klagen.

Neues Abgeordnetengesetz soll Regelungslücken schließen

Die Änderungen sieht das neue Abgeordnetengesetz vor, dass SPD, Linke und Grüne in der ersten Sitzung des neuen Landtags am kommenden Dienstag beraten lassen wollen. Der Entwurf liegt dem NDR vor. Die Fraktionen verweisen auf "einige Probleme" im bisherigen Abgeordnetengesetz, diese Regelungslücken sollen geschlossen werden. Neu ist auch ein höherer Miet-Zuschuss für eine Wohnung, die ein auswärtiger Abgeordneter in Schwerin nimmt. Die Hilfe wird von 600 auf maximal 750 Euro im Monat angehoben.

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