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Neues Heizungsgesetz macht Gasheizung für Vermieter besonders teuer

Nation

Berechnung für Eigentümer und Vermieter Neues Heizungsgesetz: 2.339 Euro pro Jahr für die Gasheizung Von afp, wal 03.08.2026 - 15:27 UhrLesedauer: 3 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Für Vermieter wird das neue Heizungsgesetz zum Kostenrisiko. Wie schwierig es werden könnte, zeigen neue Berechnungen. Das Heizen mit Gas wird wegen der Bestimmungen des neuen Heizungsgesetzes laut einer Berechnung des Beratungsinstituts Prognos für Vermieter künftig teuer. Vermieter müssen demnach für eine mittelmäßig gedämmte 80-Quadratmeter-Wohnung ab 2029 jährliche Kosten in Höhe von 330 Euro tragen, wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" am Montag berichtete. Das wären demnach 27 Prozent der Gesamtkosten für das Heizen mit Gas in einem Jahr. Ab 2035 lägen die Kosten laut Berechnung bei 547 Euro im Jahr, der Höhepunkt wäre 2045 bei Kosten von 761 Euro im Jahr erreicht, fuhr der "Spiegel" fort. In einem sehr ungünstigen Szenario betrügen die Kosten sogar etwa 1.194 Euro im Jahr, und in ungedämmten Wohnungen käme es zu noch deutlich höheren Summen. Gasheizung wird durch neues Heizungsgesetz unwirtschaftlich Grund ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz, laut dem sich Vermieter beim Einbau einer fossilen Heizung an den Heizkosten der Mieter beteiligen müssen. Ab 2028 sollen Vermieter hälftig an den Netzentgelten und den CO2-Kosten beteiligt werden, ab 2029 sollen sie auch die Hälfte der Mehrkosten für die vorgeschriebene Beimischung biogener Brennstoffe tragen. Es gibt eine Härtefallklausel für Vermieter günstiger und alter Wohnungen – sie werden nur an den CO2-Kosten beteiligt. Der Eigentümerverband Haus & Grund erklärte, "unter diesen Voraussetzungen wird sich für einen Vermieter kaum noch eine neue Gasheizung wirtschaftlich betreiben lassen". Corinna Kodim, Geschäftsführerin Energie, Umwelt, Technik bei Haus & Grund, sagte dem "Spiegel", Immobilieneigentümer, die technisch oder wirtschaftlich keine Alternative hätten, würden dann alte Gasheizungen möglichst lange weiterbetreiben, um einen Wechsel hinauszuzögern. Eine Wärmepumpe sei nicht für jedes Gebäude geeignet, betonte sie. Auch wegen der unkalkulierbaren Kosten will die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in Karlsruhe gegen das Gesetz klagen. "Die sogenannte Biotreppe, die vorsieht, dass sukzessive über die Jahre Biogas verwendet werden muss, kann sehr teuer werden – weil nicht klar ist, ob diese Biogase überhaupt zur Verfügung stehen werden. Die Biotreppe ist auch nur bis 2040 geregelt. Alles Weitere bleibt offen und unklar", sagte am Wochenende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Der Verband werde im September die Klage einreichen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz hat die schwarz-rote Koalition das sogenannte Heizungsgesetz der Ampelregierung ersetzt. Damit bleiben Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig möglich. Fortan müssen aber neu eingebaute fossile Heizungen ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf alternative Materialien umstellen. Gasheizung kostet Tausende Euro bis 2045 Besonders hart treffen die neuen Bestimmungen allerdings Eigentümer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen und eine neue Gasheizung installieren. Sie müssen die Heizkosten schließlich alleine stemmen. Und die haben es den Prognos-Berechnungen zufolge auch in sich: In einer mittelmäßig gedämmten 80-Quadratmeter-Wohnung könnte Gas im Jahr 2029 schon 1.243 Euro im Jahr kosten; 2045 lägen die Kosten schon bei 2.339 Euro. Das gilt für ein Szenario, bei dem sich die Erdgaspreise ähnlich wie heute entwickeln, die Netzentgelte moderat ansteigen und die CO2-Preise konstant bleiben. Wie sich diese Bestandteile tatsächlich entwickeln werden, kann niemand voraussehen. Forscher befürchten jedoch, dass sich vor allem die Netzentgelte sehr dynamisch nach oben entwickeln könnten, wenn in den nächsten Jahren viele Haushalte aus Gas aussteigen. Dann verteilen sich die Netzkosten auf immer weniger Schultern – es droht eine Kostenspirale. Verbraucherschützer fordern deshalb ein koordiniertes, langzeitliches Planen der Netzbetreiber. Viele Gasnetzbetreiber und Stadtwerke möchten ihre Netze stilllegen und sollten dies schon jetzt den Kunden kommunizieren, so die Forderung. Aus den kommunalen Wärmeplänen, die Großstädte bis Ende Juni 2026 vorlegen mussten, geht hervor, dass die meisten Städte mit einer Stilllegung ihrer Netze rechnen, da die Gasheizung mehrheitlich unwirtschaftlich werden dürfte. Für Industriekunden dürfte noch ein kleines Netz aufrechterhalten werden.

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