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Neues Urteil in Ungarn: Berufungsgericht verringert Strafe - wird Maja T. nach Deutschland überstellt?

Nation

Ein Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für Maja T. aus Jena von ursprünglich acht auf sieben Jahre verringert. T. war wegen schwerer tätlicher Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Ungarn angeklagt und saß seit Ende 2023 zunächst in deutscher, danach in ungarischer Untersuchungshaft.

Das Verfahren war umstritten, weil T. einem hiesigen Urteil zufolge nicht aus Deutschland nach Ungarn hätte ausgeliefert werden dürfen. In dem Prozess wurde T. von drei Strafverteidigern vertreten, darunter dem Berliner Anwalt Sven Richwin, der derzeit in Budapest ist.

Unzulässig nach Ungarn ausgeliefert

Dem Tagesspiegel sagte Richwin an diesem Mittwoch, nach Rechtskraft des Urteils könne nun „die überfällige Rücküberstellung“ nach Deutschland erfolgen: „Eine Verbüßung der Haft in Deutschland war durch die ungarischen Behörden zugesichert worden.“

Dem Anwalt zufolge hat das Gericht beschlossen, die bisherige Haftzeit in Deutschland und Ungarn von fast drei Jahren anzurechnen. Maja T. war, wie berichtet, im Dezember 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert worden.

Auch Politiker fordern Rücküberstellung

Das Bundesverfassungsgericht urteilte, die Auslieferung sei rechtswidrig gewesen: Das zuständige Berliner Kammergericht, das sie angeordnet hatte, habe die Haftumstände in Ungarn für die nichtbinäre Person T. nicht ausreichend geprüft, befanden die höchsten deutschen Richter. Zuletzt forderten auch Politiker der Linken, der Grünen und der SPD die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland.

Die ungarischen Ankläger hatten zunächst 24 Jahre Haft gefordert. Dann bot die Staatsanwaltschaft in einer Art Deal 14 Jahre an, im Februar dieses Jahres fiel schließlich das Urteil von acht Jahren Haft.

T. soll als Angehörige einer als „Hammerbande“ bezeichneten linksradikalen Gruppe im Februar 2023 in Budapest auf Rechtsextreme eingeschlagen haben. Das Gericht befand sie der versuchten lebensbedrohenden Körperverletzung sowie der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung für schuldig.

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