DAX +0,41 % 26.440,31 Pkt 18:00:00 MDAX +0,40 % 32.464,39 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,09 % 6.539,59 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,07 % 53.732,41 Pkt 22:41:05 S&P 500 +0,48 % 7.785,76 Pkt 22:39:27 Nasdaq +0,53 % 26.729,16 Pkt 23:15:59 Nikkei +0,59 % 68.713,80 Pkt 08:45:03 Gold +1,30 % 4.437,30 USD 23:00:00 Silber +0,18 % 65,11 USD 22:59:58 Brent 0,00 % 88,52 USD 22:59:58 WTI 0,00 % 82,40 USD 22:59:59 Bitcoin -0,05 % 62.995,15 USD 16:09:45 EUR/USD +0,37 % 1,15730 USD 23:29:57 EUR/GBP +0,11 % 0,85480 GBP 00:09:58 EUR/CHF +0,34 % 0,94060 CHF 23:29:57 EUR/JPY +0,38 % 184,365 JPY 23:29:57

Nick Reiner darf Geld seiner ermordeten Eltern nicht für Gerichtskosten verwenden

Unterhaltung

Reiner hatte im Juni bei einem kalifornischen Gericht einen Antrag auf Zugriff auf den Treuhandfonds eingereicht, den seine Eltern 1993 nach seiner Geburt in seinem Namen eingerichtet hatten. Er behauptet, dieser belaufe sich auf mehr als 1,5 Millionen Dollar. »Slayer Statute« gegen mutmaßliche Mörder Wie die »New York Times« berichtet haben sich die Treuhänder in Anfang August eingereichten Gerichtsunterlagen gegen Reiners Antrag ausgesprochen und dabei ein kalifornisches Gesetz angeführt, das als »Slayer Statute« bekannt ist. Dieses Gesetz verhindert, dass Personen Geld oder Eigentum von einer Person erben, die sie »vorsätzlich und in krimineller Absicht« getötet haben. In einer Stellungnahme wies eine Anwältin von Reiner die Behauptung zurück, dass das kalifornische Gesetz bei ihrem Mandanten Anwendung finde. »Das ›Slayer Statute‹ erfordert eine rechtskräftige Verurteilung, nicht bloß eine Anschuldigung«, sagte sie und fügte hinzu: »Für Nick gilt die Unschuldsvermutung, er wurde in keiner Sache verurteilt.«

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