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Niedersachsen: Ausschluss von drei AfD-Politikern bei Kommunalwahl

Nation

Kommunalwahl in Niedersachsen

Gericht bestätigt: Drei AfD-Politiker nicht zur Wahl zugelassen

Von dpa

04.09.2026 - 15:19 UhrLesedauer: 2 Min.

Drei AfD-Politiker dürfen bei der Kommunalwahl in Niedersachsen nicht antreten. Das Oberverwaltungsgericht hat ihre Beschwerden gegen den Ausschluss zurückgewiesen.

Drei AfD-Politiker dürfen endgültig nicht bei der kommenden Kommunalwahl in Niedersachsen antreten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden, wie das Gericht mitteilte. Nicht antreten dürfen demnach AfD-Vizechef Stephan Bothe und Martin Sichert, die für das Landratsamt in Lüneburg und Friesland kandidieren wollten. Ebenfalls ausgeschlossen ist Justin Vogel, der als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz antreten wollte. Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am 13. September statt.

Alle drei wurden zuvor von ihren jeweiligen Wahlausschüssen nicht zur Wahl zugelassen. Daraufhin hatten sie bei ihren zuständigen Verwaltungsgerichten Eilanträge gegen die Entscheidungen eingereicht, die abgelehnt wurden. Jetzt kam die höhere Instanz zum gleichen Schluss. "Die Beschlüsse des Senats sind unanfechtbar", teilte das OVG zudem mit.

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Anfechtung gegen Ausschluss erst nach der Wahl möglich

Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass erst mit einem Wahleinspruch nach der Wahl gegen den Ausschluss vorgegangen werden könne. "Hierdurch solle der reibungslose Ablauf der Wahlen, ihre gleichzeitige und termingerechte Durchführung sowie die zeitnahe Feststellung der Ergebnisse gewährleistet werden", heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Gericht betonte, dass der Beschluss keine Aussage darüber treffe, ob der Ausschluss der drei Politiker rechtmäßig war.

AfD in Niedersachsen gesichert rechtsextrem

Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte werden nach einer Wahl Beamte auf Zeit. Sie müssen deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bei Zweifeln können die Wahlausschüsse die Kommunalaufsicht einschalten. Diese darf auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Die örtlichen Gremien entscheiden jedoch eigenständig. Die AfD in Niedersachsen wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dagegen wehrt sich die Partei juristisch.

Erst vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht in Oldenburg einen Eilantrag eines vierten von der Kommunalwahl ausgeschlossenen AfD-Politikers abgelehnt. Dabei ging es um den Landtagsabgeordneten Thorsten Moriße, der für das Oberbürgermeisteramt in Wilhelmshaven antreten wollte. Es war zunächst unklar, ob zu diesem Fall auch noch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu erwarten ist.

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