Niedersachsen: Hospizmitarbeiterin verliert Job wegen Kandidatur für AfD
Eine AfD-Politikerin hat wegen ihrer Kandidatur bei der anstehenden Kommunalwahl in Niedersachsen ihren Arbeitsplatz verloren. Ihre Entlassung machte die Politikerin Martina Müller in einem Video über die sozialen Medien publik. »Ich bin entsetzt, dass ich gekündigt wurde, weil ich kandidiere«, sagte sie auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa. »Die Kündigungsschutzklage wird aktuell vorbereitet.« Über die Kündigung hatten zuvor mehrere Medien berichtet. Müller kandidiert für die AfD für den Kreistag des Landkreises Friesland und den Gemeinderat Wangerland. Sie habe 15 Jahre lang in einem Hospiz gearbeitet und sei auch in der Mitarbeitervertretung aktiv gewesen, berichtete die 60-Jährige. Werte wie Menschlichkeit und Respekt seien ihr sehr wichtig. »Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen«, sagte sie. Ihrem bisherigen Arbeitgeber warf sie vor, sie aufgefordert zu haben, schriftlich von der Kandidatur zurückzutreten. Müller kündigte an, »alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen«. Der Verein für Innere Mission in Bremen bestätigte die Kündigung einer Mitarbeiterin seines Tochterunternehmens mission:lebenshaus gGmbH in Jever, die für die AfD bei der Kommunalwahl am 13. September antreten werde. Kirche und Diakonie stünden für bestimmte Werte, erklärte der Verein. Kirche unterstützt Vorgehen gegen AfD-Kandidatin »Die unantastbare Würde jedes Menschen, Nächstenliebe, Respekt, Teilhabe, Solidarität sowie die besondere Verantwortung für Menschen in vulnerablen Lebenslagen sind zentrale Grundlagen unseres Handelns.« Er halte eine Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch geltende Partei mit den Zielen von Kirche und Diakonie für unvereinbar, sagte der Sprecher der Gesellschaft, Roman Möller. Müllers bisheriger Arbeitgeber mission:lebenshaus gGmbH betreibt in der Region sechs Hospize. Die Bremische Evangelische Kirche, die EKD und die Diakonie Deutschland begrüßten das Vorgehen. Die Diakonie sei parteipolitisch neutral – »aber sie ist politisch, wenn es um die Menschen geht, die bei der Diakonie Unterstützung suchen«, sagte der Präsident der Diakonie Deutschland, Rüdiger Schuch. »Wenn Gruppen von Menschen abgewertet werden, wenn völkischer Nationalismus versucht, bestimmte Menschengruppen auszugrenzen, dann stellen wir uns dem entschieden entgegen.« AfD-Abgeordneter spricht von Straftat In ihrem Video wurde Müller von dem AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert unterstützt. Dieser war erst kürzlich vom Wahlausschuss des Landkreises Friesland von der Kandidatur als Landrat ausgeschlossen worden. Sichert warf dem diakonischen Verein eine Straftat vor und verwies auf Paragraf 108 des Strafgesetzbuchs. Danach ist bereits der Versuch strafbar, jemanden in einem beruflichen Abhängigkeitsverhältnis zu nötigen oder daran zu hindern, zu wählen oder sein Wahlrecht in einem bestimmten Sinne auszuüben. Nach Einschätzung des Bremer Experten für kirchliches Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Bernhard Baumann-Czichon, steht in diesem Fall das Recht aufseiten des Arbeitgebers. Die mission:lebenshaus und deren Gesellschafter, der Verein für Innere Mission, verträten ein christlich-humanistisches Weltbild. »Wer für die AfD kandidiert, wählt nicht nur eine wohl verfassungsfeindliche, auf jeden Fall aber eine christlichen Werten zuwiderhandelnde Partei und verpflichtet sich, diese Positionen öffentlich aktiv zu vertreten.« Obwohl eine solche Kandidatur dem außerdienstlichen Verhalten zuzurechnen sei, werde das Arbeitsverhältnis damit in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, sagte der Anwalt.