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Niedersachsen: Weitere Kandidaten der AfD nicht zu Wahl zugelassen

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TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen Hannover – Darf der Staat Kandidaten von einer Wahl fernhalten, obwohl ihre Partei zugelassen ist? In Niedersachsen passiert aktuell genau das. Immer mehr AfD-Politiker werden von den anstehenden Landrats- und Bürgermeisterwahlen im September ausgeschlossen. Nach Martin Sichert (wollte Landrat in Friesland werden) darf jetzt auch der Kreisvorsitzende der AfD in Göttingen, Justin Vogel, nicht als Bürgermeisterkandidat in Herzberg antreten. Das hat am Montag der zuständige Stadtwahlausschuss entschieden. Auch der AfD-Kandidat Thorsten Moriße wurde in Wilhelmshaven nicht für die Oberbürgermeisterwahl zugelassen. Grund: Die jeweiligen kommunalen Wahlausschüsse haben Zweifel, ob sich die AfD-Kandidaten im Amt stets verfassungstreu verhalten würden. Grundlage für die Entscheidungen ist ein Gesetz, das erst im April von der rot-grünen Landesregierung verabschiedet wurde. Demnach dürfen Verfassungsschutz und Innenministerium den Ausschüssen empfehlen, welche Kandidaten von Landrats- und Bürgermeisterwahlen ausgeschlossen werden sollen. Die AfD Niedersachsen wird vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft, ist aber nach wie vor nicht verboten. Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden, untersteht also dem SPD-geführten Innenministerium. Das von Daniela Behrens (58, SPD) geführte Ministerium hat sogar einen „Leitfaden zur Prüfung der Verfassungstreue“ erlassen, der die Kriterien für den Wahlausschluss definiert. Zuerst berichtete „Apollo News“ darüber. Das steht im Leitfaden des Innenministeriums Ein Blick in das Papier zeigt: Die Hürde dafür ist relativ niedrig. Demnach hat bereits die Mitgliedschaft in der AfD „eine erhebliche Indizwirkung für die fehlende Verfassungstreue“. Zwar reiche die AfD-Mitgliedschaft alleine nicht als Beleg für eine Verfassungsfeindlichkeit. Für die Empfehlung, einen Kandidaten nicht zur Bürgermeisterwahl zuzulassen, kann es aber schon ausreichen, wenn dieser bereits in der Vergangenheit für die AfD als Landtags- oder Bundestagsabgeordneter zur Wahl stand. Begründung des Ministeriums : Die Kandidaten hätten dadurch ein ausreichendes „Maß an politischer Bedeutung und öffentlicher Sichtbarkeit“. Gleiches gelte für „herausgehobene Funktionsämter (...) auf allen Organisationsebenen“, also z.B. einen Kassenwart auf Kreisebene. Grundsätzlich kann es für eine Wahlausschluss-Empfehlung laut Leitfaden bereits ausreichen, einen „positiven Beitrag“ für die „öffentliche Wahrnehmbarkeit der Partei“ zu leisten. Die Fälle Martin Sichert, Justin Vogel und Thorsten Moriße Auch in den Fällen Sichert, Vogel und Moriße begründet das Ministerium die Ausschlussempfehlung u.a. mit deren Parteiämtern. Martin Sichert ist aktuell Kreisvorsitzender und Bundestagsabgeordneter. Zudem habe er sich nicht von seinem niedersächsischen Landesverband distanziert. Bei Justin Vogel wird ebenfalls seine Rolle als Kreisvorsitzender in Göttingen sowie sein Beisitzerposten im Vorstand der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ auf Landesebene angeführt, bei Moriße sein Landtagsmandat und sein Vorsitz des Kreisverbandes Wilhelmshaven. Vogel kritisiert die Entscheidung scharf: „Kurz gesagt: Mir wird vorgeworfen, mich während meiner Parteimitgliedschaft auch tatsächlich politisch zu engagieren.“ Verfassungsrechtler hat Bedenken Verfassungsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler (63) von der Uni Oldenburg zu BILD: „Wer jemanden von einer Wahl ausschließen will, muss konkrete verfassungsfeindliche Handlungen oder Äußerungen nachweisen. Die bislang bekannten Aussagen erfüllen diesen Maßstab nach meiner Einschätzung nicht.“ Grundsätzlich gelte: „Die bloße Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei kann keine Zweifel an der Verfassungstreue begründen.“ Auf BILD-Nachfrage erklärte das Ministerium: Man werde „keine Entscheidungen der unabhängigen Wahlausschüsse kommentieren oder bewerten.“ Trotz des Leitfadens gibt es unterschiedliche Entscheidungen in den Kommunen. In Hannover darf die AfD-Landtagsabgeordnete Jessica Schülke (42) nach einer Überprüfung zur OB-Wahl antreten. In Gifhorn wurde der AfD-Kreisvorsitzende Robert Preuß (40) als Bürgermeister-Kandidat zugelassen. Weitere Entscheidungen stehen noch aus. Moriße und Vogel haben nach ihrem Ausschluss angekündigt, gegen die Entscheidung zu klagen.

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