"Nius"-Daten im Netz: Julian Reichelts Problem mit dem Datenschutz
Adressen nach Hackerangriff online
Wieder Daten bei "Nius" weg: Reichelt greift "Correctiv" an
Aktualisiert am 08.10.2026 - 17:19 UhrLesedauer: 7 Min.
Zum wiederholten Mal gelangten Hacker an Daten von "Nius". Monate später meldet das rechtspopulistische Nachrichten-Portal den Vorfall der Aufsichtsbehörde – und attackiert ein anderes Medium.
Von Tausenden Kunden des rechtspopulistischen Nachrichtenportals "Nius" sind erneut Daten abgeflossen und im Netz gelandet. Mehrere Datensätze stehen im Darknet. Sie enthalten die Namen, E-Mail-Adressen und zum Teil auch die Anschriften und Bank- oder Kreditkartendaten von aktuellen und früheren Abonnenten des Portals. Dazu kommen fast 100.000 E-Mail-Adressen von registrierten Nutzern.
"Nius" selbst berichtete am Mittwoch von einem "Hackerangriff aus dem Mai". Der Vorfall beschäftige das Portal "seit Monaten", sagte Julian Reichelt in einem Video-Beitrag. Der frühere "Bild"-Chef ist Chefredakteur bei "Nius" und leitet als einer von zwei geschäftsführenden Direktoren der Vius Management SE im Firmenkonstrukt die Betreibergesellschaft.
Reichelt ging allerdings erst jetzt an die Öffentlichkeit, weil das Recherchenetzwerk "Correctiv" plante, über das Datenleck zu berichten. "Correctiv" hatte dazu recherchiert und "Nius" vor der Veröffentlichung mit Details konfrontiert, um dem Portal gemäß der journalistischen Sorgfaltspflicht Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Reichelt griff daraufhin "Correctiv" scharf an, nicht früher gewarnt zu haben. Er warf den Journalisten vor, illegal erlangte Daten zu nutzen. Inzwischen hat "Correctiv" seinen Beitrag veröffentlicht.*
Die "Correctiv"-Fragen zielten laut Reichelt auf Daten, die Aufschluss über die Entstehung und Entwicklung von Artikeln geben. Der Datensatz enthält offenbar eine Datei, die eine Historie von Artikeln des Portals zeigt. Für das Redaktionsgeheimnis könnte das gravierend sein. Redaktionen legen darauf großen Wert, weil es auch Quellen schützt. Bei dem Portal könnten die Nerven aber noch aus einem anderen Grund blank liegen: Es war nicht das erste Mal, dass Daten von "Nius" gehackt wurden. Deshalb stellt sich die Frage, ob das defizitäre Portal an IT-Sicherheit spart.
Durch die "tiefgehende Anfrage" von "Correctiv" habe man am Montag um die Mittagszeit erfahren, dass "Datensätze aus dem Redaktionssystem erstellt" worden und in unbefugte Hände gelangt seien: So teilte es eine Anwältin t-online im Namen von Vius mit. Man habe deshalb am Dienstag die erforderliche Meldung bei der Berliner Datenschutzbehörde abgegeben. Die Behörde bestätigte den Eingang auf Anfrage. Es ist die dritte bekannt gewordene Selbstanzeige des Portals seit Juli 2025. Gegenüber "Correctiv" bestätigte die Behörde, dass es sogar vier Meldungen gab.*
Wenn für Betroffene eines Datenlecks ein Risiko besteht, muss der Fall innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Die Anwältin ging nicht auf die Frage von t-online ein, was in den Monaten passiert war, in denen der Vorfall Reichelts Aussage im Video zufolge das Portal bereits beschäftigt hatte.
Der aktuelle Datensatz erfasst offenbar Kunden mit aktiven und gekündigten Abonnements bei dem Portal. Irritierend ist, dass Abonnenten, die über Bankeinzug zahlen, laut den Daten einer Gesellschaft namens "Nius Media GmbH" eine Einzugsermächtigung erteilen sollten. Diese Gesellschaft gibt es nicht. Insgesamt sind dort mehr als 10.000 Kunden mit laufenden Abos in verschiedenen Stufen verzeichnet: Zugänge zu Preisen zwischen 3,99 Euro für 7 Tage und 199 Euro für ein Jahresabo ohne Werbung.
In den Daten finden sich auch mehr als 80.000 E-Mail-Adressen von Nutzern, die sich offenbar nur kostenlos registriert haben. t-online konnte das Kundenverhältnis mit einigen Stichproben verifizieren, den angefragten Nutzern wurde Vertraulichkeit zugesichert. Dennoch ist damit nicht die Echtheit aller Daten garantiert.
Diese sind im Darknet abrufbar, wenn man die Adresse kennt und einen Tor-Browser nutzt. Per Suchmaschinen lassen sie sich nicht finden. "Correctiv"-Chefredakteur Justus von Daniels ließ auf Anfrage offen, wie die Redaktion von den Daten erfuhr. Er teilte t-online mit: "Die Daten sind frei im Netz verfügbar und daher für jeden Menschen frei einsehbar."
Zum Umgang von Journalisten mit Datenleaks hatte das Bundesverfassungsgericht mit einem Beschluss 2022 Klarheit geschaffen: Die Annahme und die Auswertung von zugespielten Daten durch die Presse sind straffrei, auch wenn sie aus einem Hack oder Diebstahl stammen. Der Gesetzgeber will einen umfassenden Schutz des Investigativjournalismus, um die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit nicht zu schwächen.
t-online erhielt in dieser Woche anonym einen Link zu einer Seite im Darknet, auf der auch eine E-Mail-Adresse des anonymen Anbieters Proton steht, an die sich den Angaben zufolge Journalisten und Wissenschaftler mit Fragen zu dem Material wenden können. Auf eine Anfrage an die Adresse kam zunächst keine Antwort.
"Correctiv" hat laut von Daniels "keine Kenntnisse davon, wie die Daten ins Netz gelangt sind", und kenne auch keine möglichen Zugangssicherungen von "Nius". Es ist also unklar, wie die Daten von "Nius" abgeflossen sind.
Bei der Aufsichtsbehörde in Berlin hatte das Portal im Juli 2025 schon einmal eine schwere Datenpanne einräumen müssen. Damals waren die Daten von rund 5.700 "Nius"-Kunden nicht nur im Darknet zu finden, sondern auch öffentlich verbreitet worden. In dem damaligen Datensatz waren 46 Nutzer mit einem Jahresabo für 199 Euro erfasst, im neuen finden sich dazu mehr als zehnmal so viele Kunden.
Die gesamten Einnahmen von "Nius" durch Abos dürften mittlerweile zwischen ein und zwei Millionen Euro liegen. Nach den veröffentlichten Bilanzen hat das Portal 2024 16,2 Millionen Euro Verlust verzeichnet und 2023 13,8 Millionen. Der Haupteigner Frank Gotthardt, Gründer des Softwareunternehmens CompuGroup Medical, gleicht die Verluste aus.
Dem Angreifer oder den Angreifern auf das Portal war im Juli 2025 auch der Zugriff auf ausgespielte Artikel gelungen, die sie anpassten. Sie bauten den Link zu einer Internetadresse ein, auf der die Daten zu finden waren. Die Datenschutzbehörde hatte damals danach mitgeteilt, laut den Verantwortlichen bei "Nius" sei eine zugrundeliegende Lücke geschlossen worden und die Betroffenen seien benachrichtigt worden.
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Nach Abschluss des Prüfverfahrens wurden keine Maßnahmen ergriffen, so eine Sprecherin zu t-online: "Grundsätzlich bieten Datenschutzverletzungen, die ordnungsgemäß gemeldet und bei denen die Lücken geschlossen wurden, in der Regel auch keinen Anlass für weitere Maßnahmen." Die Staatsanwaltschaft Berlin hat ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt wegen des Hackingvorfalls im August 2025 eingestellt, wie ein Sprecher t-online sagte. Man habe keinen Tatverdächtigen ermitteln können.
Damals hatte es Berichte von IT-Fachleuten gegeben, dass die Daten ohne Sperre abrufbar seien, weil Externe ohne eine Anmeldung Administratorrechte hatten. Dass die Angreifer das Aussehen der Homepage veränderten, das sogenannte Defacing, ist auch in einem solchen Fall eine Straftat. Bei einem Abrufen von Daten sieht es aber anders aus: Dass Daten "nicht für beliebige Besucher bestimmt" sind, erfüllt für sich genommen keinen Straftatbestand. Da geht es darum, ob die Daten hinter einer wirksamen Zugangssicherung liegen oder ob gar keine besondere Sicherung überwunden werden muss.
Wenn man einen Internetauftritt mit dem Schauraum eines Geschäfts vergleicht, dann dürfte ein Besucher zu Öffnungszeiten in einem herumliegenden Ordner mit Kundendaten stöbern. Strafbar würde es, wenn er zum Öffnen des Ordners einen Schlüssel bräuchte. Bei einem Internet-Portal wäre das eine Passworteingabe.
"Nius" ließ auf Anfrage offen, ob beim Hack 2025 der Zugriff auf die internen Inhalte durch eine schlecht konfigurierte Einrichtung der Seite möglich war. Die Anwältin teilte mit: "Die Maßnahmen, die wir hinsichtlich des Vorfalls im Jahr 2025 ergriffen haben, können wir aus sicherheitsrelevanten Gründen nicht darlegen." Über einen Zusammenhang mit dem neuesten Vorfall und mögliche Zugriffswege dabei wolle man nicht spekulieren, solange Untersuchungen nicht abgeschlossen seien. "Die Aufarbeitung des Vorfalls läuft noch. Wir klären zurzeit mit Hochdruck und mit externer Unterstützung, wie es technisch dazu kommen konnte."
Etwas widersprüchlich klingt eine andere Aussage: "Wir haben bereits sowohl personelle wie auch technische Konsequenzen aus dem Vorfall gezogen." Im Einzelnen könne man sich dazu nicht äußern, da diese jeweils sehr sensible Bereiche beträfen: Schutz von Persönlichkeitsrechten und IT-Sicherheit.
Anwältin: Keine "Pannen", sondern kriminelles Vorgehen gegen "Nius"
Die "Nius"-Juristin betonte auf t-online-Anfrage, es handele sich nicht um "Pannen", sondern um kriminelles und gezieltes Vorgehen gegen "Nius". Sie warf "Correctiv" einen "Tabubruch" vor. Aus der Anfrage gehe hervor, dass die Journalisten in dem Leak dezidiert nach den Quellen von "Nius" geforscht hätten. Die Ausführlichkeit der Anfrage sowie die mutmaßliche Datenmenge seien ein eindeutiger Hinweis, dass "'Correctiv' sehr lange mit den Daten gearbeitet haben muss und weder Behörden noch uns umgehend davon in Kenntnis gesetzt hat." Allerdings lassen sich mit KI auch große Datenmengen gezielt auswerten.
Reichelt erklärte im Beitrag sogar, wenn Redaktionssysteme "steuerfinanziert" ausgespäht würden, dann ende die Pressefreiheit. "Und wenn die Pressefreiheit endet, endet die Freiheit." "Steuerfinanziertes Ausspähen" ist zumindest irreführend. "Correctiv" ist eine gemeinnützige GmbH und erhält zwar auch staatliche Förderung, allerdings ausschließlich für Medienbildungs- und Strukturprojekte. Eine staatliche Förderung für investigative Recherchen oder redaktionelle Arbeit nimmt das Investigativportal nach eigenen Angaben nicht an.
"Correctiv"-Chefredakteur von Daniels erklärt auch, seine Redaktion sei zu keinem Zeitpunkt an einer illegalen Beschaffung von Daten beteiligt gewesen. "Kern der Recherche ist, dass die Datensicherheit bei 'Nius' nicht gewahrt zu sein scheint. Investigativer Journalismus schützt die Demokratie – er gefährdet sie nicht." Auf Reichelts Vorwürfe ging er nicht näher ein. Wie bei jedem Thema habe die Redaktion sorgsam abgewägt, ob es einen Berichtsanlass gibt. "Die Sicherheit von Daten bei Medienfirmen mit Blick auf den Datenschutz ist relevant."
"Nius" war auch im September in einen Phishing-Angriff verwickelt. Von der authentischen Adresse eines leitenden Mitarbeiters war unter anderem an 560 Büros von Bundestagsabgeordneten eine E-Mail mit einem Anhang verschickt worden, der Nutzer zur Eingabe ihrer Windows-Zugangsdaten auf einer Phishing-Seite verleiten sollte.
In vier Büros von Bundestagsabgeordneten war das auch geschehen, das blieb laut Bundestagsverwaltung dank schneller Reaktion aber folgenlos. Die Bundestagsverwaltung hatte die Abgeordneten gut vier Stunden früher als "Nius" davor gewarnt, den Anhang zu öffnen. Die Mail tarnte sich als Projektvorschlag eines leitenden "Nius"-Mitarbeiters.
Zertifikate der Absenderadresse wurden von Servern der Maildienstleister als gültig und authentisch erkannt. Der Account des Mitarbeiters war offenbar kompromittiert und übernommen worden. Auch dabei können Daten abgeflossen sein. "Nius" erklärt dazu nur: "Auch das ist Teil der laufenden Prüfung."