Nord-Stream-Ermittlungen: Weiterer Verdächtiger der Nord-Stream-Anschläge festgenommen
Im Ermittlungsverfahren zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines ist ein weiterer Verdächtiger festgenommen worden. Der ukrainische Tauchlehrer Wolodymyr Z. wurde nach Angaben des deutschen Generalbundesanwalts heute morgen kurz nach sechs Uhr in der kroatischen Hafenstadt Pula gefasst. Dort wird aktuell ein Hollywood-Spielfilm über die Nord-Stream-Anschläge gedreht. Weswegen Z. vor Ort war, ist bislang unklar. Es ist bereits die zweite Festnahme von Z. innerhalb eines Jahres. Im vergangenen Jahr war er in Polen gefasst worden, ein Gericht ordnete jedoch bald darauf seine Freilassung an. Sollte Z. an der Nord-Stream-Sabotage beteiligt gewesen sein, argumentierte ein polnischer Richter, dann sei er Teil eines »gerechten Krieges« gewesen und hätte damit »keine Straftat begangen«. Seitdem soll Z. in Polen gelebt haben. Auf eine schriftliche Bitte der ZEIT um ein Gespräch antwortete er nicht. Ein früherer Anwalt Z.s sagt auf Anfrage, er könne die Festnahme noch nicht kommentieren. Nach Überzeugung der Ermittler gehörte Z. zu einem siebenköpfigen Kommando, das im Spätsommer 2022 mit der gemieteten Segeljacht Andromeda zu den Pipelines in der Ostsee segelte. In rund 80 Meter Tiefe soll er dort Sprengstoff angebracht haben. Am 26. September 2022 barsten drei der vier Röhren von Nord Stream 1 und Nord Stream 2. Der Haftbefehl wirft Z. verfassungsfeindliche Sabotage, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Zerstörung von Bauwerken vor. Vor etwa einem Jahr nahmen Ermittler bereits einen weiteren Verdächtigen der Anschläge fest: den Soldaten Serhij K. Er soll das Kommando angeführt haben. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm einen Angriff auf zivile Energieinfrastruktur vor – nach dem Völkerstrafrecht ein Kriegsverbrechen. K. wurde im August 2025 während eines Familienurlaubs in der Nähe von Rimini gefasst. Bei der Verhaftung formte er mit drei Fingern den »Trysub«, das ukrainische Nationalzeichen. Ende November überstellten die italienischen Behörden ihn nach Deutschland, seither sitzt er in Untersuchungshaft. K. beruft sich auf die »funktionelle Immunität« eines Soldaten, der lediglich Befehle ausgeführt habe.