Noroviren: Beeren-Rückruf bei Aldi, Lidl und Netto
Noroviren-Verdacht Tiefkühlbeeren: Rückruf bei Aldi, Lidl und Netto ausgeweitet Stand: 25.07.2026 16:26 Uhr Der Hersteller Jütro Tiefkühlkost aus Jessen im Landkreis Wittenberg hat seinen Rückruf ausgeweitet. Betroffen sind mehrere tiefgekühlte Bio-Beerenmischungen, die bundesweit bei Aldi, Lidl und Netto verkauft wurden. Kunden können die entsprechenden Packungen auch ohne Kassenbon zurückgeben. von MDR SACHSEN-ANHALT Der Hersteller Jütro Tiefkühlkost ruft seine Bio-Beerenmischung wegen einer möglichen Verunreinigung mit Noroviren zurück. Das Produkt in der 300-Gramm-Packung sei bundesweit bei Aldi Süd, Aldi Nord und Netto Marken-Discount unter verschiedenen Bezeichnungen verkauft worden, teilte das Unternehmen mit Sitz in Jessen im Osten von Sachsen-Anhalt mit. Welche Tiefkühlbeeren sind vom Rückruf betroffen? Betroffen sind Packungen der Eigenmarken von Aldi, Netto-Marken-Discount und Lidl mit Mindesthaltbarkeitsdaten zwischen Februar und April 2028. Was sollen Kunden jetzt tun? Kunden sollen das Produkt wegen der möglichen Gesundheitsgefahr nicht konsumieren. Die betroffenen Chargen werden in den Märkten zurückgenommen. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Zuvor hatte Jütro Tiefkühlkost bereits einen Rückruf seiner "Bio Beerenmischung erntefrisch tiefgefroren" der Marke Freshona veröffentlicht – ebenfalls wegen einer möglichen Verunreinigung mit Noroviren. Das Produkt wurde deutschlandweit bei Lidl verkauft. Welche Beschwerden können Noroviren auslösen? Noroviren verursachen akut beginnende Brechdurchfälle, die zu einem erheblichen Flüssigkeitsverlust führen können. Bei Säuglingen, Kleinkindern, Schwangeren sowie alten und kranken Menschen können die Erkrankungen auch schwer verlaufen. Wie die Viren an die Beeren gelangt sind, ist in diesem Fall noch unklar. Ursachen für eine Verunreinigung können nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz infizierte Pflücker oder verunreinigtes Wasser sein, mit dem die Pflanzen gegossen wurden. Die zurückgerufenen Beeren sollten nicht verzehrt, sondern zurückgegeben oder entsorgt werden. Unabhängig vom aktuellen Rückruf empfehlen Behörden, Tiefkühlbeeren vor dem Verzehr grundsätzlich vollständig zu erhitzen. dpa, MDR (Daniel George)