NSU: Beate Zschäpe bleibt voraussichtlich mindestens bis 2035 in Haft
Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe, 51, muss mindestens bis zum Jahr 2035 in Haft bleiben. Das Oberlandesgericht München legte für die seit 2011 in Haft sitzende Zschäpe eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest, wie das Gericht mitteilte. Außerdem lehnte es ab, die weitere Vollstreckung des Urteils des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2018 zur Bewährung auszusetzen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Zschäpe war Teil des NSU-Trios, des »Nationalsozialistischen Untergrunds«, der 2011 enttarnt wurde. Die Rechtsterroristen ermordeten zehn Menschen, verübten mehrere Sprengstoffanschläge, begingen zahlreiche Raubüberfälle. Ihre beiden Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nahmen sich das Leben, noch bevor man sie festnehmen konnte.
Im Juli 2018 wurde Zschäpe in München als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte das Münchner Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausgeschlossen.
Zschäpe hatte angesichts des Ablaufs dieser Frist aber nun eine vorzeitige Haftentlassung beantragt. Dazu war sie Ende August von der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen zu einer Anhörung nach München gebracht worden.
Grundsätzlich zu ihrer Schuld bekannt
Die Bundesanwaltschaft hatte dem Gericht zufolge gefordert, dass Zschäpe mindestens 25 Jahre in Haft bleibt. Ihr Verteidiger forderte 20 Jahre. Das OLG München wertete zugunsten Zschäpes, dass diese anders als im eigentlichen NSU-Prozess inzwischen ihre Mitwisserschaft bei neun von zehn NSU-Morden einräumte. Das Gericht verwies dabei auf Zschäpes Aussage in einem Prozess gegen ihre einst beste Freundin Susann E., die als NSU-Unterstützerin verurteilt wurde , sowie auf eine persönliche Anhörung durch den Senat. Damit habe sie sich grundsätzlich zu ihrer Schuld bekannt. Zudem habe Zschäpe »Scham darüber bekundet, das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder massiv beeinträchtigt zu haben«, erklärte das OLG.