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Oberstes Gericht entscheidet: „Zeit“-Audioaufnahmen dürfen nicht verwendet werden

Nation

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Hamburg – Etappensieg im Streit um die Pressefreiheit: Das Landgericht Hamburg hat den Zugriff auf die bei der „ZEIT“ sichergestellten Tonaufzeichnungen vorerst gestoppt. Die Große Strafkammer 32 entschied auf Antrag von „ZEIT“-Reporterin Anne Kunze, die Vollziehung der angefochtenen Entscheidungen auszusetzen. Die Audio-Dateien dürfen damit derzeit nicht geöffnet oder ausgewertet werden.

Gerichtssprecherin Dr. Marayke Frantzen bringt die Entscheidung auf den Punkt: „Das bedeutet, dass die sichergestellten Tonaufzeichnungen derzeit nicht angerührt werden.“ Normalerweise bleibt eine gerichtliche Anordnung trotz einer Beschwerde zunächst wirksam. Hier hat das Landgericht jedoch anders entschieden: Die Podcast-Aufnahmen bleiben für die Ermittler unter Verschluss.

Bemerkenswert: Ausgerechnet die Kammer, die die Sicherstellung angeordnet hatte , stoppt nun selbst vorläufig den Zugriff. Zur Begründung verweist sie auf die betroffenen Grundrechte und mögliche schwere Nachteile für die Beschwerdeführer. Dabei geht es auch um die Pressefreiheit und den Schutz journalistischer Quellen. Endgültig entschieden ist damit aber noch nichts. Über die Rechtmäßigkeit der Sicherstellung muss nun das Hanseatische Oberlandesgericht urteilen.

Der Streit steht im Zusammenhang mit dem Prozess gegen Steakhaus-Erbin Christina Block. Dabei waren auf Anordnung des Landgerichts umfangreiche Audio-Aufzeichnungen der „ZEIT“-Journalistin Anne Kunze sichergestellt worden, die diese für ihren Podcast „House of Block“ angefertigt hatte. Die Wochenzeitung sieht darin einen schweren Eingriff in den journalistischen Quellenschutz und wehrt sich.

Podcast-Aufnahmen liegen im Tresor

Besonders umstritten ist, ob Ermittler vertrauliche Gespräche zwischen einer Journalistin und mutmaßlich traumatisierten Gesprächspartnern auswerten dürfen. Nach BILD-Informationen liegen die Aufnahmen bislang ungeöffnet und versiegelt in einem Tresor. Nun wird das Hanseatische Oberlandesgericht klären, wie weit der journalistische Beschlagnahmeschutz reicht.

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