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Oberverwaltungsgericht: Tochter von Kubitschek darf nicht Lehrerin werden

Nation

Im Gymnasium Dresden-Cotta in Sachsen wollte Alruna H. ihr Referendariat beginnen, um Lehrerin zu werden. Doch als bekannt wurde, dass sie die Tochter des Rechtsextremisten Götz Kubitschek ist und selbst schon Veranstaltungen der „Identitären Bewegung“ besucht haben soll, zog das Landesamt ihre Zulassung zurück, wie „Tag24“ berichtet. Nach einem abgelehnten Eilantrag legte Alruna H. Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ein. Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde nun in letzter Instanz zurück.

Laut „Tag24“ bestätigte der Verfassungsschutz Alruna H.s Teilnahme an den rechtsextremen Veranstaltungen des „Instituts für Staatspolitik“ ihres Vaters, deren Ziele als verfassungsfeindlich eingestuft werden. Auch Alruna H.s Mann sei Teil der „Identitären Bewegung“.

Den Einwand, dass ihre Teilnahme rein familiär bedingt war, ließ das Gericht nicht gelten. Der Traum vom Referendariat und einer Berufslaufbahn als Lehrerin ist für die junge Frau damit geplatzt. „Für Extremisten ist an Sachsens Schulen kein Platz“, zitiert die „Bild“-Zeitung Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (CDU).

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