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Offenburg: Verstorbene hatte Schützen mehrfach angezeigt

Nation

Nachdem ein 33-Jähriger eine drei Jahre ältere Frau am Montag in einem Offenburger Wohngebiet erschossen haben soll und sich dann das Leben nahm, gibt es weitere Hintergründe über den Mann. Er soll zuvor bereits Gewalt angewandt haben und bereits vor einem Jahr Waffen illegal besessen haben. Während die weiteren Ermittlungen zum Tathergang sowie die Obduktion laufen, hat sich der Lebensgefährte der Verstorbenen gegenüber "Baden Online" geäußert. Dort macht er der Polizei Vorwürfe, die Frau nicht genügend geschützt zu haben. Mehrfach Anzeigen bei Polizei erstattet Die Frau hatte seit Anfang 2025 drei Mal Anzeige gegen den Schützen erstattet, teilte die Polizei Offenburg am Mittwoch auf Anfrage des SWR mit - unter anderem im Zusammenhang mit Nachstellungen, Beleidigung, Bedrohung und Verleumdung. In mehreren Fällen kam es durch den 33-Jährigen laut Polizei zu Gegenanzeigen. Zuletzt, im März 2026, ging von einer weiteren Frau eine Anzeige gegen den Mann bei der Polizei ein - wegen Stalking. Im Frühjahr 2025 wies zudem eine Unbekannte die Polizei darauf hin, dass der Tatverdächtige möglicherweise gegen das Waffengesetz verstößt. Offenburg Zwei Tote in einem Wohngebiet Nach Schüssen in Offenburg: Herkunft der Waffen noch unklar Ein 33-Jähriger soll am Montag in Offenburg seine Ex-Freundin und dann sich selbst erschossen haben. Die Waffen soll er illegal besessen haben. Polizei: Anzeigen der Staatsanwaltschaft vorgelegt Nach Angaben der Polizei wurden in allen Fällen unmittelbar Gefährderansprachen mit dem Tatverdächtigen geführt und die Vorfälle der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt. Mit der am Montag getöteten Frau seien mehrere Male intensive Gespräche geführt worden, so die Polizei Offenburg. Beamte hätten Verhaltenshinweise gegeben und angeregt ein Annäherungsverbot im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes zu erwirken, heißt es weiter. Nach Kenntnis der Polizei hatte die Frau dies nicht beantragt. Wie es auf SWR-Anfrage heißt, hätten Beamte ihr verdeutlicht, dass sie sich unverzüglich an die Polizei wenden soll, wenn sich der 33-Jährige ihr nähert. Kein Gewaltschutzverfahren beim Amtsgericht Offenburg Durch das Gewaltschutzgesetz von 2002 kann ein Gericht beispielsweise ein Kontakt- oder Näherungsverbot aussprechen, wenn eine Person bedroht, verfolgt oder gewalttätig wird. So können Betroffene ohne vorher eine Strafanzeige erstatten zu müssen ein zusätzliches Verfahren beim Familiengericht beantragen. Im Fall der getöteten Frau teilte das Amtsgericht Offenburg mit, dass dort kein Gewaltschutzverfahren anhängig gewesen sei. Ob es sich um einen Femizid handelt, ist noch offen. Ein Femizid ist in Deutschland kein Straftatbestand, sondern ein soziologischer Begriff. Er beschreibt Taten, bei denen Männer Frauen wegen ihres Geschlechts töten. Der Mann und die 36-Jährige hätten sich nach Angaben von Nahestehenden der Getöteten gegenüber "Baden Online" in einer Geflüchtetenunterkunft in Schutterwald kennengelernt. Dort soll der Tatverdächtige mit anderen Männern an körperlichen Auseinandersetzungen beteiligt gewesen sein, heißt es von der Polizei. Stadt Offenburg erschüttert über die Tat Nach der Tat ist im Wohngebiet ein Ort des stillen Gedenkens entstanden, teilte die Stadt Offenburg am Mittwoch mit. Neben dem tiefen Mitgefühl für die Angehörigen des Opfers denke man auch an die Menschen im Quartier, für die das Geschehen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft teilweise eine schwere Belastung darstelle. Seit Montag seien im Umfeld des Tatorts bereits Mitarbeitende der städtischen Gemeinwesenarbeit und der Jugendarbeit präsent. Sie suchen das Gespräch mit Anwohnenden und vermitteln Kontakte zu Ansprechpersonen, an die sich Menschen mit Gesprächsbedarf wenden können. Baden-Württemberg Neue Regeln ab 1. Juli Elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt: Was sie leisten kann - und was nicht Zum Schutz vor Partnerschaftsgewalt ist in BW ab Mittwoch der Einsatz der "elektronischen Aufenthaltsüberwachung" möglich. Mit einer Fußfessel sollen Täter gestoppt werden. Nach Angaben der Stadt Offenbarg war die verstorbene Frau in der Stadt sehr engagiert - und war in verschiedenen Gruppen und Organisationen ehrenamtlich tätig. Ihr Tod löse große Betroffenheit aus. Spendenaktion für die Angehörigen der Frau Nach der Tat wurde noch am selben Tag eine privat initiierte Spendenaktion gestartet, um die Familie des Opfers zu unterstützen - beispielsweise bei Beerdigungskosten. Wie aus dem Spendenaufruf hervorgeht, hinterlässt die Verstorbene zudem einen Sohn. Inzwischen sind Spendengelder in Höhe von rund 15.000 Euro eingegangen. Anlässlich des Tötungsdelikts findet am Mittwochabend in Freiburg am Augustinerplatz eine Gedenkveranstaltung statt. Die Initiative "Netzwerk gegen Femizide Freiburg" hatte dazu aufgerufen.

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