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Papst Leo XIV.: Papst kritisiert Sterbehilfe in Frankreich

Welt

Papst Leo XIV. hat die kürzlich in Frankreich legalisierte Sterbehilfe mit deutlichen Worten kritisiert. »Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen«, sagte der Papst bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. »Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar.« Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

»Liebe kranke Brüder und Schwestern, es ist mir wichtig, euch zu sagen: Ihr seid keine Last«, sagte der Papst. Kein menschliches Gesetz dürfe den Kranken die Gewissheit ihrer Würde nehmen. »Es muss der Versuchung widerstanden werden, unter dem Vorwand falschen Mitleids das Leben zu beenden«, sagte das katholische Kirchenoberhaupt.

Papst fordert, Strukturen in der Palliativpflege weiterzuentwickeln

Leo XIV. rief dazu auf, die Strukturen der Palliativpflege weiterzuentwickeln und die Kranken »liebevoll zu begleiten«. Der viertägige Frankreichbesuch des Papstes steht unter dem Leitspruch »Damit die Welt das Leben habe«. Dies ist auch eine Anspielung auf das von der Kirche kritisierte Sterbehilfegesetz.

Leo XIV. sprach im Innenhof des 1997 gegründeten medizinischen Zentrums L’Accueil Notre-Dame. An das anwesende medizinische Personal gewandt, sagte er: »Stellt euch leidenschaftlich in den Dienst des Lebens! Niemand hat jemals das Recht, auf der Grundlage von labortechnischen Algorithmen über das Leben eines bestimmten Embryos oder eines bestimmten älteren Menschen zu entscheiden!« Die Medizin dürfe »niemals zum Gehilfen des programmierten Todes werden«.

Der Papst hatte zuvor eine große Messe unter freiem Himmel mit etwa 150.000 Teilnehmenden in dem südwestfranzösischen Pilgerort am Fuß der Pyrenäen gefeiert. Am letzten Tag seines Frankreichbesuchs will Leo XIV. am Montag im lothringischen Metz eine politische Rede zu den Wurzeln Europas halten.

Sterbehilfegesetz gilt als größte gesellschaftliche Reform Macrons

In Frankreich haben manche unheilbar Kranke seit August das Recht, sich unter Auflagen beim Suizid helfen zu lassen. Das Sterbehilfegesetz gilt als die größte gesellschaftliche Reform von Präsident Emmanuel Macron. Damit zählt Frankreich zu den wenigen Ländern, in denen Sterbehilfe unter Bedingungen legal ist.

Kritiker warnen, dass Patienten Druck empfinden könnten, ihren Familien oder der Gesellschaft nicht zur Last zu fallen. Befürworter argumentieren dagegen, dass unheilbar kranke Menschen die Möglichkeit haben sollten, selbst zu entscheiden, ihr Leiden zu verkürzen.

Um Sterbehilfe zu erhalten, müssen Patienten volljährig sein und an einer unheilbaren, lebensbedrohlichen Krankheit leiden. Sie müssen ihren Willen bis zuletzt frei und klar äußern können. Ein Arzt kann das tödliche Mittel erst nach einer Beratung mit anderen verschreiben. Die Patienten müssen das Mittel in der Regel selbst einnehmen. Nur falls sie körperlich nicht dazu in der Lage sind, kann ein Arzt oder ein Pfleger ihnen dabei helfen.

Auch in Belgien, den Niederlanden und in der Schweiz sowie in Kanada und Uruguay ist Sterbehilfe unter Auflagen erlaubt.

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