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Partei Jabloko: Oberstes Gericht Russlands schließt Oppositionspartei von Wahl aus

Welt

Das oberste Gericht Russlands hat die liberale Oppositionspartei Jabloko von der für September geplanten Parlamentswahl ausgeschlossen. Richter Wjatscheslaw Kirillow gab in Moskau einer Klage der regierungstreuen nationalistischen Partei Rodina statt und begründete sein Urteil mit angeblich zahlreichen Verstößen gegen die russische Wahlgesetzgebung. Jabloko ist die einzige ​Partei im Land, die sich gegen den Krieg in der Ukraine ausspricht und ein Ende der Kämpfe fordert. Rodina warf Jabloko in der Klage vor, in ihrem Wahlkampfmaterial Urheberrechte – etwa bei Darstellungen von Friedenstauben – verletzt und für Wahlwerbung im Internet unzulässig viel Geld ausgegeben zu haben. Außerdem beschuldigte die russische Finanzaufsicht Jabloko, dass die Partei 16.900 Rubel – was rund 178 Euro entspricht – Wahlfinanzierung aus den USA und Deutschland erhalten habe. Jabloko will das Urteil anfechten Die Partei wehrte sich in einer stundenlangen Verhandlung gegen den Ausschluss von der Parlamentswahl. Jabloko habe keine Rechtsverstöße begangen, sagte Partei-Chef Nikolai Rybakow in seinem Schlusswort. Die Partei trete für Frieden und Freiheit und ein Leben ohne Angst ein. Millionen Russen seien bereit, ihre Stimme seiner Partei zu geben, sagte Rybakow. »Politische Konkurrenz ist das Wesen von Wahlen«, sagte er. Ziel der Kläger sei es, den Menschen eine freie Wahl zu nehmen. Rybakow sagte, das Wichtigste sei, dass das Töten aufhöre. Er kritisierte, dass Rodina für die Anschuldigungen keine Beweise präsentiert habe, sondern Erfindungen und absurde Gedanken formuliere. »Der Kläger verwechselt den Gerichtssaal mit einer Talkshow im Fernsehen, wo lautstarke Parolen, Etikettierungen wie ›Extremismus‹ und subjektive Assoziationen an die Stelle des Gesetzes treten«, sagte Rybakow zu den Vorwürfen. Jabloko sei eine »ausschließlich friedliche, zivilisierte, rechtmäßige politische Organisation«. Vor dem Gericht versammelten sich Hunderte Unterstützer der Partei. Die Partei will das Urteil anfechten. Der umstrittene Richter Kirillow, der zuletzt auch die mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Menschenrechtsorganisation Memorial verbot, ließ eine Berufung ausdrücklich zu. Die landesweite Parlamentswahl und die Kommunalwahlen sind vom 18. bis 20. September angesetzt. Bereits vor dem Urteil hatten auch andere regierungstreue Parteien den Ausschluss Jablokos von der Septemberwahl gefordert. Mehrere Duma-Abgeordnete, die den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine unterstützen, beschimpften Mitglieder der Partei als Verräter und »Agenten des Westens«. Besonders kritisierten sie, dass kein einziger Kriegsteilnehmer auf der Wahlliste Jablokos steht. Die prominentesten Parteimitglieder von Jabloko wurden ohnehin nicht zur Wahl zugelassen: Sie gelten als »ausländische Agenten« und stehen in Russland vor Gericht oder sitzen in Haft.

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