Per Haftbefehl Gesuchte beziehen weiter Grundsicherung - Druck auf Bas wächst
Menschen, die per Haftbefehl gesucht werden, können derzeit weiterhin die soziale Grundsicherung beziehen. Auf diesen Missstand weist die Unionsfraktion im Bundestag hin und erhöht damit den Druck auf Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den von der Koalition bereits beschlossenen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch rasch vorzulegen.
Bundesweit liegen Haftbefehle für mehr als 100.000 Menschen vor, allein in Nordrhein-Westfalen sind es fast 28.000. Wie viele von ihnen die Grundsicherung, das bisherige Bürgergeld, beziehen, ist unbekannt. Die Tatsache aber, dass das überhaupt weiterhin möglich ist, treibt Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) um. „Wer in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird und sich vor der Polizei versteckt, bekommt trotzdem weiter die volle Sozialleistung überwiesen“, sagte Krings unserer Redaktion. „Der Rest der Welt dürfte nur noch den Kopf über uns schütteln. Was mich aber fast noch mehr entsetzt: Offenbar hat das Arbeitsministerium hier überhaupt keine Eile, diesen unhaltbaren Zustand abzuschaffen“, so Krings.
Union und SPD hatten vor zwei Monaten beschlossen, das zu beenden. „Im Juli sollte Frau Bas dazu einen Plan vorlegen. Nichts davon ist passiert. Das Arbeitsministerium muss endlich seine Prioritäten überdenken und sich nicht hinter Datenschutz verstecken: Wer per Haftbefehl gesucht wird und sich vor dem Staat versteckt, darf keinen Cent mehr vom Staat erhalten“, forderte Krings.
Die auszahlenden Jobcenter verfügen oft nicht über die Information, dass für einen Antragsteller ein Haftbefehl vorliegt. Deshalb sollen die Behörden solche Daten untereinander austauschen können. Zu klären, wie der Datenschutz dennoch gewahrt bleiben kann, ist Aufgabe der Bundesregierung.
Die Regierungskoalition hatte am 1. Juli ein 34-Punkte-Reformpaket beschlossen. Darin hatten Union und SPD angekündigt, den Datenaustausch zwischen Sicherheits- und Sozialbehörden zu verbessern, um den Sozialleistungsmissbrauch zu bekämpfen. Geplant war ausdrücklich „ein Leistungsausschluss im SGB II/XII für per Haftbefehl gesuchte Personen“. Betroffene sollten künftig weder Grundsicherung noch Sozialhilfe erhalten.
Das Arbeitsministerium teilte dazu mit, man arbeite an dem Aktionsplan derzeit gemeinsam mit dem Innenministerium, könne aber noch keinen Kabinettstermin nennen. Die Umsetzung der neuen Gesetzgebung „wird weiterhin bis Ende 2026 angestrebt“, sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums.
Die Erarbeitung der neuen Regeln erfordert offenbar mehr Zeit als ursprünglich geplant. Die Umsetzung bedürfe „einer genauen verfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Prüfung sowie der Klärung der technischen Machbarkeit“, sagte der Sprecher. Innen- und Arbeitsministerium seien sich grundsätzlich bereits einig über den Plan und die notwendigen gesetzlichen und untergesetzlichen Formulierungen. „Erst vorgestern fand ein Austausch mit weiteren beteiligten Behörden zu den Möglichkeiten eines automatisierten Datenabgleichs statt“, sagte er.
Bislang ist dieser Punkt aber noch weiterhin nicht umgesetzt. „Diese, in die Grundrechte der Betroffenen eingreifende Regelung muss klar gefasst sein, damit sie die richtige Zielgruppe umfasst. Sie muss für die betroffenen Behörden handhabbar sein“, sagte der Sprecher.