Person in Frauengefängnis verlegt
Anzeige Eine noch als Mann verurteilte Gefangene hat während ihrer Haft in Thüringen nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ihr Geschlecht geändert und ist nun ins Frauengefängnis nach Chemnitz verlegt worden. Eine solche Verlegung habe es in Thüringen zuvor noch nicht gegeben, hieß es aus dem Thüringer Justizministerium. Thüringen verfügt selbst über keine Haftplätze für Frauen. Eine Vereinbarung mit dem Nachbarbundesland Sachsen regelt, dass Frauen aus Thüringen im Frauengefängnis in Chemnitz ihre Strafe absitzen. Dass die Person nun tatsächlich in ein Frauengefängnis verlegt wurde, sei aufgrund einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt erfolgt, hieß es vom Ministerium. Nach Informationen der "Thüringer Allgemeinen" ist die Person wegen sexuellen Missbrauchs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Thüringens Justizministerin: Selbstbestimmungsgesetz soll nachgebessert werden Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) reagierte auf den Fall mit der Forderung, dass die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag nachgeschärft werden müsse. "Gerade im Justizvollzug zeigen sich die praktischen Probleme des Gesetzes. Hier geht es um den Schutz von Mitgefangenen und um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats", so Meißner. "Wer gesellschaftliche Akzeptanz für das Selbstbestimmungsgesetz erhalten will, muss verhindern, dass es für sachfremde Zwecke missbraucht wird", ergänzte sie. Zuletzt sorgte in diesem Kontext der Fall von Neonazi Marla Svenja Liebich für Schlagzeilen. Auch Liebich änderte das Geschlecht nach dem SBGG von männlich zu weiblich. Obwohl die Person also offiziell als Frau gilt, soll sie ihre Haftstrafe in einem Gefängnis für Männer verbüßen. Nach ihrer Auslieferung von Tschechien nach Deutschland war Liebich zunächst in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht worden. Noch am selben Tag sei die Person in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen verlegt worden. 2023 war die Rechtsextremistin – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Strafe von anderthalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. dpa/fkr/LTO-Redaktion