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Pflege: Die große Pflegereform 2027 - Die wichtigsten Änderungen

Nation

KI-Stimme. Info

Es ist eine Pflegereform, die strukturelle Veränderungen weiter nötig macht: Gerade noch rechtzeitig vor der Kabinettssitzung hat sich die Koalition auf das lang geplante Pflegegesetz verständigt. Welche Veränderungen es gab – und was sie für Versicherte, Angehörige und künftige Reformen bedeuten. Wichtige Fragen und Anworten.

Pflegereform 2027: Was sind die wichtigsten Änderungen am Pflegegesetz?

Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) geht bereits auf Nina Warken zurück. Warken, jetzt Kanzleramtschefin und damals noch Gesundheitsministerin, hatte im Sommer ihre Vorschläge vorgelegt, um die mittlerweile chronisch defizitäre Pflegeversicherung langfristig neu aufzustellen.

Dafür hatte die CDU-Politikerin massive Sparvorschläge gemacht. Unter anderem wollte sie bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige kürzen und Zuschüsse, die von der Pflegeversicherung für Heimbewohner gezahlt werden, so strecken, dass diese erst später gezahlt werden müssen. Beide Ideen finden sich am Mittwoch im vom Kabinett verabschiedeten Gesetz nicht mehr.

Stattdessen will man jetzt auf anderen Wegen Einnahmen generieren:

So soll etwa der Beitragssatz für Kinderlose um 0,3 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Seit 2025 beträgt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Für Kinderlose ab 23 Jahren gibt es bislang einen Zuschlag von 0,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Informationen aus Koalitionskreisen zufolge bringt allein dieser Schritt rund 3,3 Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich.

Darüber hinaus wird die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (BBG) um 300 Euro analog zur Krankenversicherung angehoben. Das ist aber deutlich weniger als zunächst geplant.

Geplant ist auch, die kostenlose Mitversicherung für Ehepartner auch in der Pflegeversicherung ab 2028 abzuschaffen. Dann soll ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozentpunkten fällig werden.

Ausnahmen sollen etwa gelten, wenn im Haushalt ein Kind unter sieben Jahren lebt oder wenn ein Kind mit Behinderung oder ein Angehöriger mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden wöchentlich gepflegt wird.

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Wie hoch ist das Pflegegeld 2027?

Auch das Pflegegeld wird mit der Reform neu organisiert. Es soll künftig in einem sogenannten Entlastungsbudget aufgehen. Dieses fällt zwar höher aus als das bisherige Pflegegeld. Dafür werden daraus künftig aber auch Leistungen finanziert, für die Pflegebedürftige bislang zusätzliche Ansprüche haben. Dazu gehören etwa zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sowie eine Ersatzpflege, wenn die eigentliche Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Pflegebedürftige sollen das Geld dadurch flexibler einsetzen können.

Was ändert sich 2027 bei der Verhinderungspflege?

Auch die Verhinderungspflege wird mit der Reform neu organisiert. Sie soll ab 2027 nicht mehr als eigenständige Leistung bestehen. Bislang können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die Kosten für eine notwendige Ersatzpflege von der Pflegekasse erstatten lassen, wenn die eigentliche Pflegeperson beispielsweise wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt.

Künftig sollen solche Leistungen je nach Bedarf über das neue Entlastungs-, Sachleistungs- oder Sozialraumbudget finanziert werden. Eine gesonderte Abrechnung der Verhinderungspflege soll damit entfallen. Für akute Ausfälle einer Pflegeperson ist zudem ein neues Überbrückungsbudget vorgesehen

Pflegeversicherung: Wie ist es mit den Pflegestufen und Entlastungsbetrag?

Beim Pflegegrad 1 soll der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat wegfallen. Als Ersatz ist der Anspruch auf eine professionelle Pflegebegleitung vorgesehen. Grundsätzlich sollen auch die untersten Pflegestufen schwieriger zu erreichen sein. „Die Begutachtungssystematik wird im Sinne der ursprünglichen wissenschaftlich empfohlenen Werte angepasst, sodass die Pflegegrade 1 bis 3 zielgenauer vergeben werden“, hieß es dazu vom Bundesgesundeitsministerium.

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Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll es ein sogenanntes Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich geben. Leistungen sollen unbürokratischer und besser gebündelt verfügbar sein. Für Pflegenotlagen und Pflegeakutfälle ist ein Überbrückungsbudget, das für Notdienste in der ambulanten Pflege sowie vollstationäre Kurzzeitpflege verwendet werden kann, geplant. Ab 2028 soll es zudem Akut-Kurzzeitpflegeplätze geben.

Und was ist mit Prävention?

Künftig soll die Pflege stärker auf Prävention und Rehabilitation setzen. Versicherte ab 60 Jahren bekommen Anspruch auf einen neuen „Check-up 60+“. Auch bei der Pflegebegutachtung soll genauer geprüft werden, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf verringern kann. Zudem sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mit dem neuen „Pflege-Cockpit“ künftig alle wichtigen Informationen und Angebote gebündelt an einem digitalen Ort finden.

Warum sind überhaupt neue Regeln bei der Pflege nötig?

Die Pflegeversicherung gerät finanziell immer stärker unter Druck. Schon heute beziehen 6,1 Millionen Menschen Leistungen – mehr als doppelt so viele wie noch 2015. Mit dem Eintritt der Babyboomer ins Pflegealter dürfte die Zahl weiter steigen. Gleichzeitig reichen die Einnahmen seit Jahren nicht mehr aus, um die Ausgaben zu decken. Für dieses Jahr erwarten die Pflegekassen ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro. Im kommenden Jahr könnte das Finanzloch auf 7,5 bis 10 Milliarden Euro wachsen. Bis 2033 droht nach Einschätzung von Experten ein Minus von mehr als 15 Milliarden Euro.

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Wann kommen strukturelle Reformen für die Pflege?

Da setzt die Bundesregierung eine genau Frist. Laut des Begleitschreibens von Minister Linemann zu dem Kabinettsbeschluss soll eine Pflegestrukturkommission bis „spätestens Ende Januar des kommenden Jahres“ Vorschläge für langfristige, nachhaltige Reformen vorlegen. Ein daraus entstehendes, entsprechendes Gesetz soll zum 1. Juli 2027 in Kraft treten. „Die Kommission wird auch Modelle für verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen prüfen und Vorschläge machen,“ schreibt der Minister weiter. Ein Satz, der durchaus aufhorchen lässt.

Besonders eine SPD-Forderung wäre damit erfüllt. Die Sozialdemokraten hatten in den Verhandlungen zuletzt bereits darauf gedrungen, einen finanziellen Ausgleich zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung zu schaffen. Linnemann formulierte in dieser Hinsicht nun den klaren Auftrag an die Kommission. Was man als Zugeständnis an den Koalitionspartner deuten kann. Ob wirklich ein solcher Reformvorschlag kommt, ist aber offen. Es gibt Bedenken, ob ein solcher Ausgleich verfassungskonform umzusetzen ist.

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Wie fallen die Reaktionen auf das Pflegegesetz aus?

Gemischt. Patientenschützer Eugen Brysch sieht zentrale Probleme ungelöst: „Der Berg kreiste und gebar eine Maus“, sagte er dieser Redaktion. VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling warnte vor „verheerenden Leistungskürzungen“ in der ambulanten Pflege. SoVD-Chefin Michaela Engelmeier begrüßte dagegen, dass Kürzungen bei den Rentenbeiträgen pflegender Angehöriger vom Tisch sind. Insgesamt bleibe es aber „ein Spar- und Mehrbelastungsgesetz“.

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