Pflegereform: „Verfassungsrechtlich bedenklich“, sagt Krankenkassenchef - Kritik auch von Schwesig
Der Chef der Krankenkasse DAK-Gesundheit, Andreas Storm, hält unterdessen die geplante Anhebung der Beitragssätze für Kinderlose für besonders kritisch. „3,6 Prozent allgemeiner Beitrag und 4,5 Prozent für Kinderlose – verfassungsrechtlich sind wir hier bereits in einer bedenklichen Dimension angekommen“, sagte Storm der „Rheinischen Post“ zum Unterschied zwischen den Beitragssätzen. Weiter dürfe die Spreizung der Beiträge nicht gehen.
Ähnlich argumentiert der Wirtschaftsrat der CDU: „Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung ist ein falsches Signal und gefährdet die wirtschaftliche Dynamik unseres Landes“, sagte der Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU, Wolfgang Steiger, der „Augsburger Allgemeinen“. Wer immer stärker auf noch höhere Beiträge für Leistungsträger setze, „belastet Arbeit und Beschäftigung und schwächt damit letztlich die Grundlage, auf der die Finanzierung unseres Sozialstaates fußt“.
Positiv bewertet der Wirtschaftsrat dagegen, dass Prävention und Rehabilitation künftig eine stärkere Rolle spielen sollen. „Insbesondere der Grundsatz 'Reha vor Pflege' sowie eine frühzeitigere Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen weisen in die richtige Richtung.“
Dem Deutschen Sozialverband (SoVD) gehen die Reformvorschläge Linnemanns nicht weit genug. Zwar begrüßt der Verband, dass sich eine neue Kommission mit Strukturreformen befassen soll. „Gleichzeitig bleiben zentrale Probleme ungelöst“, sagt die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Sie kritisierte zudem, dass die Bundesregierung der Pflegeversicherung die Mehrkosten aus der Corona-Pandemie in Höhe von 5,2 Milliarden Euro nicht zurückzahlt.
Das bedeutet die Pflegereform
Nach tagelangem Ringen zwischen Union und SPD war die Pflegereform am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet worden. Sie blieb dabei größtenteils so, wie sie Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) geplant hatte. Die Hauptforderungen der SPD blieben hingegen unberücksichtigt – um sie soll sich eine neue Kommission kümmern.
Auf die Versicherten kommen teils höhere Beiträge und Leistungseinschnitte zu. So soll der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent steigen. Für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner ist künftig ein Zuschlag von 0,52 Punkten geplant. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung um 300 Euro pro Monat angehoben werden.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Stabilisierung der Finanzen
Ab dem 1. Januar 2027 wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent angehoben.
Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) um 300 Euro pro Monat analog zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Zum 1. Januar 2028 wird analog zur GKV-Reform ein Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Ehegatten oder Lebenspartnern in Höhe von 0,52 Prozent erhoben.
Die Pflegeversicherung übernimmt weiterhin die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige in vollem Umfang.
Stärkung von Prävention