PFOF-Verbot: Das müssen Trade Republic und Co. jetzt beachten
Seit Anfang Juli müssen Neobroker wegen des PFOF-Verbots ihre Geschäftsmodelle umstellen. Die BaFin hat nun klargestellt, was dabei erlaubt ist und was nicht. Neobroker wie Trade Republic mussten im Zuge eines EU-Verbots ihr Geschäftsmodell ändern. Foto: IMAGO/photothek.de Seit einigen Wochen rüttelt eine neue EU-Regel die Neobroker-Branche durch. Seit dem 1. Juli gilt das Verbot des sogenannten Payment for Order Flow. Es zwingt viele Broker, ihr Geschäftsmodell anzupassen. Bei der neuen EU-Regelung geht es um Einnahmen, die Neobroker von Betreibern externer Handelsplattformen bekommen. Sie reichen Kauf- und Verkaufsorders ihrer Kunden an diese Plattformen weiter und bekommen dafür eine Provision. Im Fachjargon heißt dieses Modell Payment for Order Flow, kurz PFOF. Viele Anbieter mussten ihr Geschäftsmodell umbauen, um nicht gegen das Verbot zu verstoßen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hat nun klargestellt, welche Modelle künftig erlaubt sind – und welche weiterhin als PFOF gelten. Indexfonds Werden ETFs bald teurer? Neobroker suchen nach neuen Ertragsquellen und drohen, dabei ein Tabu zu brechen – mit möglichen Folgen für ETF-Anleger. von Julia Leonhardt Geschäftsmodell zerbrochen Für Neobroker waren die PFOF-Einnahmen nach eigenen Angaben bedeutend. Bei Trade Republic machten sie zeitweise ein Drittel aller Umsätze aus, sagte Unternehmensgründer Christian Hecker vor einiger Zeit in einem Interview. Bei anderen Neobrokern dürfte es ähnlich aussehen. Das belegt eine BaFin-Marktumfrage vom März und April dieses Jahres unter Neobrokern und anderen PFOF-Empfängern: Von elf Befragten hatten sechs einen PFOF-Anteil von 40 Prozent am Ergebnis. Kritiker sehen in dem Modell einen Interessenkonflikt: Neobroker leiteten Kundenorders womöglich zu jenem Handelsplatz weiter, der ihnen die höchste Provision zahlt – nicht unbedingt zu jenem, der Kunden auch den besten Kurs bietet. Neobroker wie Trade Republic und Scalable haben dagegen stets argumentiert, die Provision komme ihren Kunden zugute. Sie ermögliche erst die niedrigen Gebühren. „Die neue EU-Regelung kann dazu führen, dass Gebühren steigen“, sagt Lars Frölich, der bei der Bafin für Verbraucherschutz zuständig ist. Der Konkurrenzdruck sei allerdings so hoch, dass dieses Szenario eher theoretischer Natur sei. Neobroker Trade Republic entgehen wegen EU-Verbot Millioneneinnahmen Auch in Deutschland gilt nun ein EU-Verbot, das die günstigen Handelsgebühren bei Neobrokern ermöglicht hat. Bei Trade Republic bleibt die Einnahmelücke zunächst offen. von Philipp Frohn und Lukas Zdrzalek Diese Lösungen gibt es bereits Neobroker müssen sich den neuen Vorgaben anpassen und gleichzeitig die wegfallenden Einnahmen kompensieren. Dabei gehen sie unterschiedliche Wege. Die BaFin hat nun klargestellt, welche Modelle als regelkonform gelten – und welche kritisch sind. Ein erlaubter Weg: Neobroker bauen eine eigene Handelsplattform auf, stellen dort selbst die Kurse der gehandelten Wertpapiere und verdienen am Handel mit. Das Unternehmen agiert dabei zugleich als Market Maker und Wertpapierfirma. Diese Lösung hat etwa der Neobroker Scalable Capital gewählt. Bereits 2024 hatte Scalable gemeinsam mit der Regionalbörse Hannover eine eigene Handelsplattform aufgesetzt, die European Investor Exchange (EIX). Das Modell birgt allerdings erhebliche Risiken. Als Market Maker muss der Anbieter eine große Auswahl an Wertpapieren vorhalten. Er stellt Preise und kauft Kunden Papiere ab, wenn sich kein anderer Interessent findet, und hält diese dann im Eigenbestand. Verlieren die Papiere an Wert, trifft das den Broker direkt. Kampf um Sparer Trade Republic wird vom Jäger zum Gejagten Um Bankkunden ist ein harter Wettbewerb entbrannt. Neue Apps und hohe Zinsen von Digitalbanken und etablierten Häusern setzen Platzhirsch Trade Republic unter Druck. Der Branchenführer Trade Republic hat sich für einen anderen Weg entschieden. Lange war vermutet worden, er würde ein ähnliches Modell wie Scalable verfolgen. Stattdessen führt Trade Republic eine neue Handelsinfrastruktur ein: Sie vergleicht automatisch die verfügbaren Preise verschiedener Börsen und führt Transaktionen zum jeweils besten Kurs aus. Für Kunden bleibt die Kostenstruktur unverändert. Trade Republic berechnet weiterhin eine Abwicklungspauschale von einem Euro pro Transaktion zuzüglich marktüblicher Spreads und Fremdkosten. Insgesamt stehen 30 internationale Börsenplätze zur Auswahl, darunter Xetra, Euronext und Nasdaq. Wer einen Handelsplatz gezielt auswählen möchte, zahlt künftig zwei Euro pro Order. Auch ein solches Modell ist laut BaFin grundsätzlich erlaubt – ohne dass die Behörde konkrete Namen nennt. Das sieht die BaFin kritisch Problematisch sind für die Aufsicht Modelle, bei denen Brokergebühren weiterhin an eine Bonifikation eines Dritten – etwa eines Market Makers – geknüpft sind. Für Broker, die weiter mit einem solchen Rückvergütungsmodell arbeiten, könnte das zum Problem werden. Manche Broker haben ihr Modell so umgestellt, dass Drittzahlungen nicht mehr im Hintergrund die „Gratis-Order“ quersubventionieren. Der Geldfluss wird für Kunden sichtbar gemacht und formal anders ausgewiesen. Statt eines direkten Orderentgelts tauchen in der Kosteninformation vor einem Kauf dann Gebührenpositionen auf, die unmittelbar mit einer ausgewiesenen Bonifizierung verrechnet werden. Netto bleibt die Order für den Kunden dennoch ohne separates Orderentgelt. Neobroker Smartbroker präsentiert eine Lösung für das Ende der Billig-Trades von Philipp Frohn Ob Modelle wie dieses so zulässig sind, hängt immer von einer Einzelfallprüfung der BaFin ab. „Wir schauen auf die Analyse der Zahlungsströme“, sagt Frölich, ohne sich dabei auf konkrete Anbieter zu beziehen. Entscheidend sei, ob Anbieter die Gebührenerhöhungen abhängig von der Bonifizierung machen oder ob dies unabhängig geschieht. Laut BaFin darf der Broker seine Gebühren nicht wirtschaftlich bemessen. Wer derzeit noch nicht regelkonform aufgestellt ist, muss mit Konsequenzen rechnen, so die BaFin. Zunächst suche die Behörde das Gespräch, später könne auch ein Bußgeld folgen. Nach Einschätzung der BaFin ist es noch zu früh, um Auswirkungen auf Kunden zu messen. Belege dafür, dass Anlegern durch das frühere PFOF-Modell erhebliche Nachteile entstanden sind, gibt es jedenfalls nicht. Die BaFin selbst stellte in einer Studie 2022 fest, dass Kunden zumindest bei kleinen Ordervolumina oft Geld sparen, wenn sie deutsche Wertpapiere über Neobroker kaufen. Insgesamt dürften die meisten Kunden die Veränderungen kaum spüren. Auch weil die Gebühren voraussichtlich kaum angepasst werden. Die meisten Neobroker haben ihre Umstellung bereits vollzogen. Von elf PFOF-Empfängern, wie Neobroker und andere Institute in der BaFin-Studie genannt werden, führt die Aufsicht nur noch mit einer kleinen einstelligen Zahl Gespräche über die Tauglichkeit ihres Geschäftsmodells. Lesen Sie auch: Jetzt führt Trade Republic auch noch die 2-Euro-Order ein Legen Sie die WiWo als Ihre wichtige Nachrichtenquelle fest. 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