Photovoltaik: SHK-Verband widerspricht - auch Klempner dürfen PV montieren
Verband stellt klar Sanitärfachbetrieb darf PV-Anlage montieren Von Jennifer Buchholz 24.07.2026 - 07:12 UhrLesedauer: 2 Min. Aktuelle Zeit:0:00Gesamtdauer:0:00 Jetzt neu bei t-online: Schriftgröße anpassen! Ein Gericht hat entschieden: Nur zugelassene Handwerksbetriebe dürfen PV-Anlagen installieren. Nun meldet sich ein Branchenverband zu Wort. Photovoltaikanlagen dürfen nur von dafür zugelassenen Handwerkern geplant, installiert, in Betrieb genommen und gewartet werden. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz am 2. Juni (Az. 9 U 1015/25) entschieden. Unternehmen, die weder für das Dachdecker- oder Elektrotechnikerhandwerk eingetragen sind, dürfen diesen Service nicht anbieten. Nun hat sich der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) zu dem Urteil geäußert. Klempner fühlen sich übergangen Er begrüßte das Urteil und damit die Klarstellung. Zugleich merkte der Verband auch an, dass fortan nicht nur zwei Gewerke für Photovoltaik zuständig sind. "Das wird der handwerksrechtlichen Realität nicht gerecht", erklärt Michael Kober, technischer Referent im Zentralverband SHK. Demnach seien auch Klempnerhandwerker im Bereich der Dach- und Fassadenarbeiten aus Metall für entsprechende Tätigkeiten qualifiziert und dazu berechtigt. Auch Fachhandwerker aus dem Bereich Installation und Heizungsbau könnten aufgrund ihrer Kenntnisse Solaranlagen planen, installieren, in Betrieb nehmen und warten. So wird in der Ausbildung für Anlagenmechaniker SHK explizit auch nachhaltige Energie- und Wassernutzungssysteme unterrichtet, worunter auch Wärmeerzeuger für Sonnenenergie und Anlagen zu den solarunterstützten Heizungen fallen. Klage gegen PV-Werbung Hintergrund des Urteils ist eine Klage eines Wirtschaftsverbands gegen ein Unternehmen, das auf seiner Internetseite mit Dienstleistungen rund um Photovoltaikanlagen warb. Dieses bot neben der Planung, der Installation und der Inbetriebnahme seinen Kunden auch die Wartung der Anlage an. Die Arbeiten sollten von einem unternehmensinternen Team durchgeführt werden. Das sind die Top-Fragen des Tages: Das betroffene Unternehmen war jedoch weder für das Dachdecker- noch für das Elektrotechnikerhandwerk in einem amtlichen Verzeichnis der Handwerkskammer (Handwerksrolle) eingetragen. Und das ist für die Montage, die Verkabelung und die Inbetriebnahme von PV-Anlagen eine Voraussetzung – zumindest müssen die durchführenden Personen einen entsprechenden Nachweis über ihre Kenntnisse besitzen. Das sieht § 1 (2) Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit Anlage A der HwO vor.