Pikante Enthüllung nach WM-Blamage: DFB wollte Klopp schon viel früher
Die Anzeichen verdichten sich, dass Jürgen Klopp in Kürze das Amt des Bundestrainers von Julian Nagelsmann übernimmt. Wie der frühere DFB-Präsident Reinhard Grindel nun verraten hat, wurde eine Zusammenarbeit von Verbandsseite aus schon deutlich früher anvisiert. Genauer gesagt vor sieben Jahren wagte der Deutsche Fußball-Bund einen ersten Anlauf bei Jürgen Klopp. Zu dieser Zeit stand Joachim Löw noch an der Seitenlinie, war nach dem WM-Flop in Russland 2018 aber angeschlagen. Spätestens 2022 sollte er vom damaligen Liverpool-Coach abgelöst werden, so der Plan. Über eine lose Vereinbarung mit Klopp war bereits lange geraunt worden - der ehemalige DFB-Boss Reinhard Grindel hat im Interview mit dem "Münchner Merkur" jetzt enthüllt, wie sie aussah. "Das wusste Klopp auch, weil ihm dies Vertreter des DFB im Frühjahr 2019 in Liverpool erläutert haben", sagte der 64-Jährige über die Verabredung für 2022 und ergänzte: "Wegen meines Rücktritts sind diese Überlegungen offenbar nicht weiterverfolgt worden." Im April 2019 hatte Grindel sein Amt niedergelegt, nicht zuletzt wegen des enormen öffentlichen Drucks nach einer übereilten Vertragsverlängerung mit Löw nach dem Desaster in Russland. Verwirrung um Ausstiegsklausel bei Red Bull Übereinstimmenden Medienberichten zufolge deutet mittlerweile nahezu alles auf eine baldige Entlassung Nagelsmanns hin, Klopp soll als Nachfolger in den Startlöchern stehen. Der einstige BVB-Coach hatte das deutsche Team beim XXL-Turnier in den USA, Mexiko und Kanada in seiner Rolle als TV-Experte hautnah begleitet. Unmittelbar nach der Blamage im Sechzehntelfinale gegen Paraguay hielt sich Klopp noch bedeckt, was eine mögliche Zukunft als Bundestrainer angeht. Allem Anschein nach stünde der 59-Jährige jedoch bereit, sofern der DFB bei ihm anklopfen sollte. Seine Funktion bei Red Bull müsste Klopp freilich aufgeben, falls er Nagelsmanns Erbe antritt. Unklar ist, ob es eine Ausstiegsklausel in seinem Vertrag gibt. Eventuell könnte also eine Ablöse fällig werden.