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Pkw-Maut: Ex-Bundesverkehrsminister Scheuer ab September vor Gericht

Nation

Im Zusammenhang mit der gescheiterten Autobahnmaut muss sich der ehemalige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ab dem 21. September wegen einer mutmaßlichen Falschaussage vor Gericht verantworten. Das Landgericht Berlin setzte zunächst zwölf Verhandlungstage bis zum 25. November an, wie eine Sprecherin mitteilte. Ende Mai hatte das Gericht die Anklage gegen den früheren Politiker und heutigen Unternehmer zugelassen. Die Staatsanwaltschaft wirft Scheuer eine Falschaussage vor dem Pkw-Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags vor. Ob der Vorwurf zutrifft, will das Gericht nun herausfinden – es verwies im Mai darauf, dass für Scheuer die Unschuldsvermutung gilt. Der Name des früheren Ministers ist eng mit dem Desaster bei der Pkw-Maut verbunden. Bei der mutmaßlichen Falschaussage vor dem Ausschuss geht es um die Frage, ob Verträge mit Mautfirmen unterzeichnet wurden, obwohl die Gefahr bestand, dass das Projekt vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt wird. Laut Anklage soll es sich um bewusste Falschaussagen handeln Scheuer und der mitangeklagte frühere Staatssekretär Gerhard Schulz sollen der Anklage zufolge gesagt haben, dass sie sich nicht an ein Angebot der Betreiber erinnern könnten, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen. Laut Anklage soll es sich dabei um bewusste Falschaussagen handeln. Beide bestreiten diesen Vorwurf. Auch die Anklage gegen Schulz ist vom Landgericht zugelassen. Falschaussagen vor Untersuchungsausschüssen von Gesetzgebungsorganen von Bund und Ländern sind strafbar. Die von der CSU im Wahlkampf als »Ausländermaut« propagierte Gebühr war 2019 vor dem EuGH in Luxemburg gescheitert. Dieser entschied, dass ausländische Autofahrer diskriminiert würden. Denn deutsche Autofahrer sollten als Ausgleich für die Maut weniger Kfz-Steuer zahlen. Scheuer kündigte nach dem Urteil die Verträge mit den Betreibern, und wies Entschädigungsforderungen zurück. Zur Klärung rief das Verkehrsministerium 2020 ein Schiedsgericht an. Dieser entschied, dass der Bund 243 Millionen Euro zahlen muss. Ein Untersuchungsausschuss des Bundestags sollte klären, ob das hätte verhindert werden können. Zwischen Oktober 2020 und Januar 2021 wurden Scheuer und Schulz darin mehrmals zu den Abläufen der Vertragsverhandlungen mit den Betreiberfirmen befragt. Im Mai 2022 leitete die Staatsanwaltschaft wegen mehrerer Strafanzeigen Ermittlungen ein, im August 2025 erhob sie Anklage.

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