DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,02 % 64.323,00 USD 08:09:33 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Plan zur Beschneidung der Informationsfreiheit

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Startseite Politik Regierung wollte wohl heimlich Informationsfreiheit beschneiden – SPD-Politiker: „Mit uns nicht zu machen“ Von: Katja Thorwarth Uns auf Google folgen Der schwarz-rote Koalitionsausschuss will das Informationsfreiheitsgesetz „reformieren“. Doch für manche Abgeordnete der SPD kommt das sehr überraschend. Berlin – Kurz vor der Sommerpause taten die Verantwortlichen von Union und SPD im Koalitionsausschuss so, als handele es sich hier um eine Fußnote von geringer Bedeutung: Das am 1. Juli beschlossene 34-Punkte-Programm „für Aufschwung und Beschäftigung“ beinhaltet eine Einigung zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG). „Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“, wird formuliert. Das ist insofern bemerkenswert, als es sich konkret auf „in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger“ bezieht, was die Zahl der Auskunftsberechtigten einschränkt; Nichtregierungsorganisationen (NGOs) etwa wären betroffen – aber potenziell auch Journalistinnen. Investigativjournalist Daniel Drepper erklärte in Übermedien: „Wir haben die Befürchtung, dass Journalist*innen möglicherweise sogar komplett ausgeschlossen werden, weil man dann sagt: Ihr habt doch das Landespressegesetz, über das ihr Anfragen stellen könnt. Dann braucht ihr nicht mehr das Informationsfreiheitsgesetz, dann braucht ihr nicht mehr die Originaldokumente.“ SPD-Chef Klingbeil verteidigte Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes Nun sind Medienhäuser als „juristische Personen“ definiert, worauf man sich berufen könnte, will man einem Journalisten die Auskunft auf eine Anfrage verweigern. Die Union hatte schon bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD die Abschaffung des IFG gefordert. Wie die Tagesschau berichtet, sei die Formulierung im Koalitionsvertrag – Kapitel „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung und moderne Justiz“ – ergebnisoffen gewesen. Sie zitiert: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“ Das journalistische Aufklärungsinteresse als 4. Gewalt im Staat ist hier sicherlich nicht gemeint. Und während SPD-Chef und Finanzminister Lars Klingbeil das Vorhaben auf der Bundespressekonferenz am 6. Juli rechtfertigte – „halte ich für vertretbar“ –, sind Parteigenossinnen anderer Ansicht. Die Arbeitsgruppen Inneres, Digitales sowie Recht und Verbraucherschutz der SPD-Fraktion fühlen sich übergangen: „Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen“, heißt es in einer Stellungnahme, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Im Berliner Tagesspiegel äußerte sich hierzu SPD-Innenpolitiker Johannes Schätzl: „Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen vor, Kernelemente dieses Gesetzes so einzuschränken, dass es einer De-facto-Abschaffung des IFG gleichkäme.“ Und weiter: „Ich werde einer solchen Gesetzesänderung meine Zustimmung verweigern.“ Auch der Tagesspiegel verweist auf die oben genannte Stellungnahme, an der auch SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler demnach mitgewirkt hat. „Mit uns ist das nicht zu machen“, wird ein ungenannter SPDler zitiert. Keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion zur Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer hingegen spricht im Deutschlandfunk von einfacheren Informationen für diejenigen, „die ein berechtigtes Auskunftsinteresse haben“. Anfragen bislang zu bearbeiten, sei „überaus personal- und kostenintensiv“, weshalb es „gute Gründe“ gebe, das Informationsfreiheitsgesetz mit einem „Mehrwert“ für die Bürgerinnen zu reformieren. Dass in der Planung nun erst einmal erklärt werden muss, warum man eine Anfrage überhaupt stellt, sei keine „Beweislastumkehr“, sondern „gängige Praxis“. Das Informationsfreiheitsgesetz von 2006 Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Bundesbehörden und sonstigen Bundesorganen. Es ermöglicht jedem, unabhängig von rechtlicher oder wirtschaftlicher Betroffenheit, Auskunft oder Akteneinsicht zu fordern. Amtliche Informationen umfassen alle Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen, wie Schriftstücke, elektronische Daten, Pläne, Grafiken, Ton- und Videoaufzeichnungen. Das Gesetz gilt ausschließlich für Bundesbehörden; spezielle Regelungen in Landesgesetzen können abweichend sein. (Red) Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die ein diesbezügliches Gesetz ausarbeiten müsste, sagte in der ARD, sie werde sich den derzeitigen Entwurf anschauen, „damit die Bürgerinnen und Bürger und auch Journalistinnen und Journalisten weiterhin die Möglichkeit haben, das, was wir tun, zu hinterfragen und Auskunft zu bekommen“. Die Bundesregierung müsse transparent arbeiten und Rechenschaft dahingehend ablegen, „über das, was sie tut“. In der SPD-Fraktion scheint man sich derweil aber laut epd mehrheitlich einig: „Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“ (Quellen: epd, Tagesspiegel, Tagesschau, Übermedien, eigene Recherche) (ktho)

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