Plastikteile in Kochkäse entdeckt
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Käse-Rückruf bei Rewe: Hersteller zieht Produkt aus dem Verkehr – welche Gefahren beim Verzehr drohen
Von: Kai Hartwig
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Im Supermarktregal lauert Verletzungsgefahr: Ein Käse, der unter anderem bei Rewe verkauft wurde, ist von einem Rückruf betroffen.
Wichtiger Warnhinweis für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf: Die Käserei Schneider hat einen bundesweiten Rückruf für ein beliebtes Käseprodukt herausgegeben, das auch in Filialen von Rewe, Edeka sowie weiteren Verkaufsstellen im Handel angeboten wurde. Laut Mitteilung auf der Internetseite der Supermarktkette können sich in einzelnen Packungen Fremdkörper aus Kunststoff befinden. Vom Verzehr wird dringend abgeraten, es besteht „Verletzungsgefahr“.
Käse-Rückruf bei Rewe: Betroffenes Produkt und Chargendaten im Überblick
Der Rückruf betrifft folgendes Käse-Produkt:
Produkt: Schneiders hausgemachter Kochkäse mit Kümmel
Verpackungseinheit: 200-Gramm-Becher
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 30.11.2026
EAN / Strichcode: 4016986624129
Hersteller / Inverkehrbringer: Käserei Schneider (Ralph-Stefan Schneider, Bodenfelde)
Betroffene Händler: Rewe-Märkte sowie weitere Vertriebsstellen des Herstellers
Andere Produkte der Käserei Schneider oder Chargen mit abweichenden Mindesthaltbarkeitsdaten sind nach Unternehmensangaben nicht von der Warnung betroffen. Rückrufe wegen Fremdkörpern in Lebensmitteln sind keine Seltenheit, wie kürzlich der Fall eines weiteren Produkts zeigte.
Schnittwunden bis Erstickungsgefahr: Welche Risiken durch Kunststoff drohen
Das Verschlucken fester Kunststofffremdkörper birgt nach Einschätzung von Medizinern und Lebensmittelüberwachungsbehörden wie dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erhebliche Gesundheitsgefahren:
Erstickungsgefahr & Atemwegsblockade: Gelangen Plastikteile beim Schlucken in die Atemwege oder den Kehlkopf (Aspiration), können akute Hustenkrämpfe, Atemnot und im schlimmsten Fall lebensbedrohliche Erstickungsanfälle ausgelöst werden – besonders gefährdet sind Kinder und ältere Menschen.
Verletzungen im Mund- und Rachenraum: Scharfkantige Kunststoffteile können schmerzhafte Schnitt- und Risswunden an Zunge, Zahnfleisch, Gaumen oder der Speiseröhre verursachen. Zudem drohen beim Kauen Zahnschäden.
Magen- und Darmverletzungen: Gelangt ein spitzer Fremdkörper in den Verdauungstrakt, kann er Schleimhautentzündungen, innere Blutungen oder im Extremfall eine Perforation der Magen- oder Darmwand nach sich ziehen. Größere Fragmente können zudem Engstellen im Darm blockieren und einen Darmverschluss (Ileus) provozieren.
Sollten nach dem versehentlichen Verzehr Symptome wie Schluckbeschwerden, Schmerzen in Hals, Brust oder Magen auftreten, sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht oder der Notruf (112) verständigt werden. Weitere Informationen bietet das Deutsche Rote Kreuz auf seiner Website.
Rückgabe im Markt und Geld zurück – auch ohne Kassenbon
Betroffene Packungen sollten keinesfalls gegessen werden. Kundinnen und Kunden können den Kochkäse in ihrer jeweiligen Einkaufsfiliale zurückgeben. Der volle Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet.