DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,24 % 64.468,74 USD 12:30:52 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

POL-S: Staatsanwaltschaft und Polizei Stuttgart geben bekannt: Tatverdächtiger nach ...

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Stuttgart-Mitte (ots) Der Tatverdächtige, der am Donnerstag (23.07.2026) in einem Stuttgarter Einkaufszentrum eine Frau angriff und schwer verletzte (siehe Pressemitteilung vom 23.07.2026; https://t1p.de/2cfw0), wurde am heutigen Vormittag (24.07.2026) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einem Haftrichter vorgeführt, der Haftbefehl wegen versuchten Mordes erließ. Nach bisherigem Ermittlungsstand hat der 54-jährige Deutsche die 47 Jahre alte Frau an ihrer Arbeitsstelle aufgesucht, sie mit einem Messer attackiert, sie anschließend in Brand gesteckt und war geflüchtet. Zeugen gelang es, die Frau mit einem Feuerlöscher zu löschen. Nach knapp zweistündiger Flucht wurde der Tatverdächtige durch Polizeibeamte widerstandslos in einem Waldstück im Bereich Stuttgart-Sillenbuch festgenommen, nachdem Zeugen zuvor eine auffällige Person in einer Stadtbahn festgestellt hatten. Der Gesundheitszustand der Frau ist nach wie vor kritisch. Der 54-jährige Tatverdächtige ist wegen kleinerer Delikte polizeibekannt. Die verletzte Frau und der Tatverdächtige sind verheiratet und leben aktuell getrennt, nachdem es Mitte Juni zu einem Vorfall von Partnerschaftsgewalt gekommen war. Bei diesem Vorfall war die Frau leicht verletzt worden. Aufgrund dieses Vorfalls bestand gegen den Mann ein gerichtlich verhängtes Kontakt- und Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz, wonach er sich unter anderem weder der Frau noch ihrer Arbeitsstelle hätte nähern dürfen. Es lagen bis zu dem Vorfall am 23.07.2026 keine Anhaltspunkte vor, dass er gegen dieses Verbot verstoßen könnte. Original-Content von: Polizeipräsidium Stuttgart, übermittelt durch news aktuell

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