DAX +0,41 % 26.440,31 Pkt 18:00:00 MDAX +0,40 % 32.464,39 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,09 % 6.539,59 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,07 % 53.732,41 Pkt 22:41:05 S&P 500 +0,48 % 7.785,76 Pkt 22:39:27 Nasdaq +0,53 % 26.729,16 Pkt 23:15:59 Nikkei +0,59 % 68.713,80 Pkt 08:45:03 Gold +1,69 % 4.437,30 USD 23:00:00 Silber +0,36 % 65,11 USD 22:59:58 Brent +1,67 % 88,52 USD 22:59:58 WTI +1,42 % 82,40 USD 22:59:59 Bitcoin -0,08 % 62.976,16 USD 04:05:30 EUR/USD +0,37 % 1,15730 USD 23:29:57 EUR/GBP +0,11 % 0,85480 GBP 00:09:58 EUR/CHF +0,34 % 0,94060 CHF 23:29:57 EUR/JPY +0,38 % 184,365 JPY 23:29:57

Politiker sich nicht so gerne mit uns sehen lassen“

Nation

Audioplayer wird geladen Anzeige Für eine Organisation, die gegen Hass helfe, ziehe sie selbst ganz schön viel Hass auf sich, stellte Melanie Amann einleitend fest. Einen Tag vor Heiligabend hatte das US-Außenministerium im vergangenen Jahr ein Einreiseverbot über Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg verhängt, die beiden Leiterinnen des gemeinnützigen Unternehmens HateAid, das Betroffene von Online-Hasskommentaren unterstützt. US-Außenminister Marco Rubio hatte die beiden Frauen in diesem Zusammenhang als „führende Figuren des globalen Zensur-Industrie-Komplexes“ bezeichnet. „Das war natürlich ein Schock. Erstmal kann man das gar nicht glauben, dass das jetzt wirklich passiert“, erinnerte sich Josephine Ballon nun im Format „Amann Unframed“, „dass man da wirklich namentlich genannt wird und so ins Scheinwerferlicht gerückt wird – und das auch noch von der US-Regierung.“ Für gewöhnlich würden Einreiseverbote nicht öffentlich verkündet, erklärte die Geschäftsführerin der NGO. Anzeige Die Aufmerksamkeit habe sich schnell in ihren Postfächern in Form von Hassnachrichten und Bedrohungen bemerkbar gemacht. „Für uns war auch von der ersten Sekunde an klar, nachdem wir einmal tief durchgeatmet haben, dass wir jetzt sehr kämpferisch kommunizieren werden, denn wir lassen uns davon nicht einschüchtern“, berichtete sie selbstbewusst. „Das stand für uns sofort fest.“ Das ist ja nichts anderes als ein Test. Man wollte sehen, wie weit man sich vorwagen kann – auch im Diplomatischen Ballon zeigte sich sicher, dass es bei den Einreiseverboten nicht um sie oder ihre Co-Geschäftsführerin als Person gehe. Vielmehr sei es seitens der US-amerikanischen Regierung darum gegangen, „ein ganz klares Signal zu senden an alle, die Online-Plattformen regulieren wollen, die verlangen wollen, dass sich Online-Plattformen“ wie Meta, TikTok und X „in Europa an europäisches Recht halten“ sollen. „Das ist ja nichts anderes als ein Test“, schilderte die Juristin. „Man wollte sehen, wie weit man sich vorwagen kann – auch im Diplomatischen. Was passiert dann? Und ehrlich gesagt ist für die US-Regierung nicht so viel passiert.“ Anzeige Lesen Sie auch Vertreter von Alternativmedien wie der Podcaster Dominik Kettner lobten die Entscheidung aus den Vereinigten Staaten. Die Trump-Regierung zeige „Rückgrat gegenüber der EU-Tyrannei“. Vonseiten der deutschen Regierung erfolgte hingegen deutliche Kritik. Die verhängten Einreiseverbote seien „nicht akzeptabel“, betonte Bundesaußenminister Johann Wadephul auf der Plattform X. „Der Digital Services Act stellt sicher, dass alles, was offline illegal ist, auch online illegal ist.“ Auch der SPD-Politiker Karl Lauterbach sprang den NGO-Chefinnen bei. „Die Sanktionen gegen HateAid sind der Versuch der Zensur“, beanstandete er auf der Plattform X. „Es wird Zeit, dass Europa sich wehrt. Für Hass und Hetze müssen Digitalplattformen zur Verantwortung gezogen werden. Damit verteidigen wir die Demokratie. Wir haben Hassrede schon zu lange toleriert.“ Ballon äußerte sich bei Amann dankbar für die öffentliche Unterstützung, die im Besonderen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesaußenminister Johann Wadephul erfolgt war. „Was die praktische Hilfeleistung angeht, ist es so, dass sich das tatsächlich bisher in Grenzen hält, was auch zum Teil natürlich daran liegt, dass es ein Präzedenzfall ist“, spekulierte die Juristin. Die Bundesregierung sei gar nicht darauf vorbereitet, dass die Vereinigten Staaten mit Sanktionen drohen und diese instrumentalisieren, „um politisches Verhalten zu erzwingen“. Insbesondere die Union halte nach der Entscheidung aus den Vereinigten Staaten Abstand zur gemeinnützigen Organisation. „Es ist so, dass wir schon durchaus merken, dass zum Beispiel auch Politiker und Politikerinnen von der CDU-Fraktion sich nicht so gerne mit uns sehen lassen. Ich weiß nicht, ob das nur am Verhältnis zu den USA liegt“, spekulierte Ballon. Wer sich mit HateAid-Vertretern fotografieren lasse, könne „möglicherweise den Zorn der US-Regierung auf sich ziehen“ oder gar „Finanzsanktionen bekommen“. Lesen Sie auch Weltplus Artikel„Trusted Flagger“ Solche drohten nun auch ihr und Anna-Lena von Hodenberg. „Nicht immer wird aus einem Einreiseverbot auch eine Finanzsanktion, aber immer wenn es Finanzsanktionen gab, dann gab es vorher auch das Einreiseverbot. Und es wurde auch explizit angedroht in diesen vielen Tweets“, schilderte Ballon. „Wir sitzen jetzt da so ein bisschen auf heißen Kohlen.“ Als Erstes würden sie im Sanktionsfall den Zugang zu Zahlungsdienstanbietern sowie zu Kreditkarten von Visa und Mastercard verlieren, zu denen bislang europäische Alternativen fehlten. Dabei habe HateAid in der Vergangenheit auch Unionspolitiker vertreten, beteuerte Ballon. Der mitunter vermittelte Eindruck, die Organisation weise eine Nähe zu den Grünen auf, liege an den prominenten Fällen in der Partei. „Wir sind eine Beratungsstelle für Betroffene von digitaler Gewalt und wir können da nicht öffentlich drüber sprechen, wenn es nicht die Betroffenen selbst tun. Oder wenn sie uns das Einverständnis dafür geben“, schildert die Juristin. Es habe selbst Anfragen von Menschen gegeben, „die in der AfD sind oder der AfD nahestehen“. Lesen Sie auch Dennoch habe das Landgericht Hamburg im Frühjahr entschieden, dass es eine zulässige Meinungsäußerung darstelle, HateAid als „Vorfeldorganisation der Grünen“ und die beiden Geschäftsführerinnen als „Linksextremistinnen“ zu bezeichnen, hakte Amann nach. Wie sich Ballon das erklären könne? „Das Gericht hat gesagt, es ist eine legitime Meinungsäußerung, mich Linksextremistin zu nennen, weil im Gegensatz zu dem eher konservativen US-Präsidenten Donald Trump wären meine politischen Ansichten doch eher links – und linksextrem sei dann eine erlaubte Übertreibung“, erklärte die Befragte. Lesen Sie auch Weltplus ArtikelHateAid In ihren Augen zeige die Entscheidung eine „bedenkliche Entwicklung“. „Begriffe wie ‚Faschistin‘ oder ‚linksextrem‘, das sind ja Begriffe, die haben Definitionen. In meiner Welt zumindest bedeuten die noch was“, erläuterte sie. Als Anwältin habe sie einen Eid auf die Verfassung geschworen. „Deswegen bin ich damit nicht einverstanden, wenn man mich so nennt. Denn ich bin der Meinung, dass alles, was ich öffentlich sage, sich durchaus für die Demokratie einsetzt. Und ich mich nicht für eine autoritäre Staatsform aussprechen würde.“

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren