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Polizeigewerkschaft: „Diensteid nimmt unseren Kollegen nicht das Wahlrecht“ – GdP

Nation

Audioplayer wird geladen Anzeige Ein Polizei-Funktionär, der im Fall einer AfD-Regierung offen zur Befehlsverweigerung aufruft – die öffentliche Kritik reißt nicht ab, nachdem der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sven Hüber einen entsprechenden Beitrag in der GdP-Mitgliederzeitschrift veröffentlicht hat. Und der Druck auf den GdP-Funktionär wird größer: Mit dem GdP-Verband Nordrhein-Westfalen distanziert sich nun der erste Landesverband der Polizeigewerkschaft von seinem Vize-Bundesvorsitzenden. In den letzten Tagen hätten den GdP-Verband NRW „viele Anfragen und ebenso viel Kritik“ zur letzten Ausgabe der Deutschen Polizei und dem dort veröffentlichten Artikel „Richtig Nein sagen“ im Bundesteil der Mitgliederzeitschrift erreicht. Obgleich der Landesverband NRW hier laut eigener Aussage auch eine klare Positionierung der GdP Bund eingefordert habe, sehe er sich „in der Verantwortung, auch als größter Landesbezirk der Gewerkschaft der Polizei Stellung zu der Diskussion zu beziehen“, heißt es in einem Beitrag auf der Facebook-Seite des Verbands. Anzeige Hintergrund ist eine Veröffentlichung Hübers in der digitalen August-Ausgabe der GdP-Mitgliederzeitschrift mit dem Titel „Steht ein Elefant im Raum … Richtig Nein sagen“. Bebildert wurde dieser mit einem blau eingefärbten Elefanten. Hüber fordert in seinem Beitrag, sich auf eine AfD-Regierungsbeteiligung zu wappnen, etwa wenn die Partei Innenressorts in Bundesländern übernähme. Polizisten erinnert er deshalb an ihren Eid auf das Grundgesetz. „Jede und jeder Einzelne schwört mit ihrer Stimme, die Verfassung zu verteidigen“, schreibt Hüber. Daraus entstehe die Pflicht, aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. „Verfassungsfeinde, egal welcher politischen oder religiösen Schlagrichtung, können von Polizistinnen und Polizisten niemals goutiert werden, weil das dem geleisteten Eid widerspricht“, heißt es in dem Beitrag. Anzeige Begleitend zu dem Beitrag veröffentlichte die GdP deshalb eine Handreichung „auf Scheckkartengröße“ zur sogenannten Remonstrationspflicht. Für den Fall einer aus Sicht des Beamten strafbaren Anordnung sollen Beamte diese verweigern – mit der Begründung: „Ich halte diese Anordnung für strafbar, deshalb werde ich sie nicht befolgen.“ Als Formulierungshilfe empfiehlt die Gewerkschaft unter anderem den Satz: „Ich habe rechtliche Bedenken gegen diese Anordnung, weil ...“ Lesen Sie auch Als Reaktion hält sich der GdP NRW in seiner Erklärung nicht mit Kritik an seinem Bundes-Vize zurück: „Die Aussagen von Sven Hüber geben nicht die Haltung der GdP NRW wieder. Wir distanzieren uns ausdrücklich und vollumfänglich von seiner Wortwahl, seinen Vergleichen und den daraus gezogenen juristisch problematischen Schlussfolgerungen“, heißt es. Lesen Sie auch Der Landesverband vertrete „eine eigene, deutlich differenziertere Position als jene in dem betroffenen Artikel. Wir unterstützen den Unvereinbarkeitsbeschluss unserer Organisation uneingeschränkt“, schreibt der Landesverband weiter. „Wenn wir allerdings regelmäßig bekräftigen, dass Demokratie zur DNA unserer GdP ebenso wie der Polizei gehört, dürfen Thesen wie jene im Artikel nicht in dieser Absolutheit verschriftlicht werden.“ Sven Hübers Thesen seien „in Teilen auch juristisch falsch“ Weiter schreibt der Landesverband: „Der Diensteid nimmt unseren Kolleginnen und Kollegen nicht das Wahlrecht.“ Ein No-Go mit der AfD sei eine legitime gewerkschaftliche Position, allerdings keine rechtliche Folge des Diensteides. „Die Thesen sind bedauerlicherweise in weiten Teilen mindestens (zu) überspitzt, in Teilen aber auch juristisch falsch.“ Selbstverständlich sei es ein Anliegen der GdP, auf Gefahren hinzuweisen, „die entstehen, soweit radikale Parteien, gleich welchen Spektrums, Regierungsverantwortung übernehmen sollten“. Hierzu gehörten mögliche Einschnitte für den Rechtsstaat, den öffentlichen Dienst, für Gewerkschaften und damit auch in die Rechte der GdP-Mitglieder. „Unser Handeln und unsere Positionen richten sich dabei aber konsequent nach dem Grundgesetz und dem geltenden Recht“, betont die GdP NRW. „Wir distanzieren uns von jeglicher Form des Extremismus. Klare Haltung braucht Klarheit in ihrer Ausrichtung, Verantwortung und Sorgfalt.“ Hüber erntete für seinen Beitrag in dem Mitgliedermagazin viel Kritik. Unter anderem der Historiker Hubertus Knabe interpretiert dessen Ausführungen als Aufruf zum Widerstand gegen eine demokratisch gewählte AfD-Regierung. Hüber stelle bereits die Möglichkeit einer AfD-geführten Landesregierung unter den Verdacht einer Gefährdung der Verfassungsordnung und bereite Polizeibeamte damit auf eine Verweigerung staatlicher Weisungen vor, argumentiert Knabe. „Der Vizevorsitzende der GdP und Vorsitzende des Hauptpersonalrates der Bundespolizei, Sven Hüber, fordert nach einem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt de facto zur Befehlsverweigerung, zum Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung“, schreibt Knabe auf X. Scharfen Widerspruch äußerte auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG). Deren Bundesvorsitzender Heiko Teggatz hält die von Hüber beschriebenen Szenarien für weitgehend unrealistisch und kritisiert die Rolle der GdP. „Ich sehe das wirklich so, dass das der Versuch ist, einer Polizeigewerkschaft, in dem Fall der Gewerkschaft der Polizei, politischen Einfluss auf ihre Mitglieder zu nehmen“, sagte Teggatz in einem Interview mit WELT TV. saha

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