Polizeihund beißt Mann: Bewährungsstrafe für Hamburger Beamtin
Stand: 21.07.2026 13:24 Uhr Das Amtsgericht Hamburg hat am Dienstag eine Polizistin wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Hundeführerin hatte ihrem Polizeihund im Einsatz einen Beißbefehl erteilt. Laut Gericht sei dieser nicht gerechtfertigt gewesen. Die Polizistin sei eine erfahrene Diensthundeführerin, so der Richter. Sie habe gewusst, wie schwer Hundebisse Menschen verletzen können und habe das bei dem Einsatz vor drei Jahren billigend in Kauf genommen. Hundebiss nach Weigerung zum Aussteigen Damals war die Polizistin zusammen mit anderen Hundeführern nachts zu einer Kontrolle eines Autos ohne Kennzeichen dazugekommen. Hintergrund der Polizeikontrolle war, dass der Wagen Stunden vorher in einen Unfall verwickelt gewesen sein soll. Weil ein Insasse auf der Rückbank nicht aussteigen wollte, gab sie ihrem Hund den Befehl, den Mann zu stoßen und dann ihn zu beißen. Der Mann wurde vom Hund so schwer verletzt, dass er später eine Haut-Transplantation benötigte. Er tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Nebenkläger erhält 3.000 Euro Schmerzensgeld Nach Auffassung des Richters hätte es mildere Mittel gegeben, um den Mann aus dem Auto zu holen. Beispielsweise leichte körperliche Gewalt. Damit habe man es aber gar nicht erst versucht, auch weil der Informations-Austausch zwischen den Einsatzkräften vor Ort und der eintreffenden Verstärkung nicht geklappt habe. Die Polizistin muss dem Nebenkläger nun 3.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.