Polizeischüsse in Oldenburg: Gericht lässt Anklage gegen Polizisten im Fall Lorenz A. zu
Im Fall um die tödlichen Schüsse auf den 21-jährigen Lorenz A. kommt es zu einem Prozess gegen den beteiligten Polizisten. Das Landgericht Oldenburg ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen den 28-jährigen Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu, wie ein Sprecher mitteilte. Zuvor hatte die Polizei wegen Totschlags ermittelt. Eine vorsätzliche Tötung des Schwarzen Mannes in der Nacht zu Ostersonntag 2025 könne dem Beamten nicht vorgeworfen werden, da er »irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden«, hieß es in der Anklageschrift. Demnach soll der Beamte davon ausgegangen sein, mit einem Messer angegriffen zu werden, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall war. Lorenz A. habe zwar zuvor Reizgas gegen den angeschuldigten Beamten eingesetzt, ein mitgeführtes Messer jedoch nicht. Zudem habe sich Lorenz nach der Anklageschrift lediglich einer Festnahme entziehen und fliehen wollen. Dies hätte der Beamte erkennen müssen. Lorenz von hinten erschossen Der Polizist soll den Lorenz A. bei dem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Den Angaben zufolge wurde der Deutsche mindestens dreimal getroffen – in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus. Die fahrlässige Tötung eines Menschen kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Der gewaltsame Tod des jungen Mannes machte viele Menschen traurig und fassungslos – weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus. Nach den tödlichen Schüssen kam es bundesweit zu Demonstrationen gegen Polizeigewalt. Nach Auffassung der Initiative »Gerechtigkeit für Lorenz« ist Rassismus die Hauptursache für den Tod des Schwarzen. Kaum Prozesse nach tödlichen Polizeischüssen Nur selten sitzt in Deutschland ein Polizist wegen tödlicher Schüsse auf der Anklagebank. Bei Polizeieinsätzen kamen im vergangenen Jahr mindestens 16 Menschen bundesweit ums Leben, in allen Fällen wird automatisch ermittelt. Doch die meisten Verfahren gegen Beamtinnen und Beamten werden eingestellt, nur etwa zwei Prozent der Fälle landen nach Schätzung von Experten vor Gericht.