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Polizistin aus Bayern wegen Vergewaltigung zu Haftstrafe verurteilt

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Polizistin aus Bayern wegen Vergewaltigung zu Haftstrafe verurteilt

Von: Katarina Amtmann

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Eine Polizeibeamtin hat die Tochter einer Bekannten in einem Fast-Food-Restaurant missbraucht. Jetzt hat das Landgericht Traunstein das Urteil gesprochen.

Traunstein – Eine Polizeibeamtin aus Bayern muss für mehr als drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Traunstein sprach die inzwischen vom Dienst suspendierte Frau schuldig – unter anderem wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen, Körperverletzung und des Besitzes von Kinderpornografie. Das Strafmaß beläuft sich auf drei Jahre und drei Monate Haft.

Polizistin wegen Vergewaltigung zu Haftstrafe verurteilt: Opfer war 14 Jahre alt

Zu Prozessbeginn hatten sich Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Verständigung geeinigt. Diese sah eine Freiheitsstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren vor – unter der Bedingung, dass die Angeklagte alle Vorwürfe vollständig einräumt. Das tat sie laut Gerichtsangaben „vollumfänglich“. Da die Verhandlung teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wurden auch die abschließenden Plädoyers nicht öffentlich.

Die 55-jährige Transfrau ist derzeit in der Männerabteilung der Justizvollzugsanstalt München untergebracht. Sie gab zu, die Tochter einer Freundin im August 2025 während eines gemeinsamen Ausflugs auf der Toilette eines Fast-Food-Restaurants vergewaltigt zu haben. Das Mädchen war zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt – rund 40 Jahre jünger als die Täterin. Bereits zuvor hatte die Angeklagte dem Kind eine pornografische Nachricht über WhatsApp geschickt.

Auch wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt

Auf Dateien, die bei der Angeklagten gefunden wurden, sind laut Ermittlern brutale Gewaltszenen an Kindern zu sehen. Die jüngsten Opfer sollen etwa drei Jahre alt gewesen sein.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft der 55 Jahre alten Angeklagten die Herstellung tierpornografischer Inhalte vorgeworfen. Dafür wurde sie aber nicht verurteilt, weil ihr aus Sicht des Gerichts nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie die Videos mit einem Hund angefertigt hatte, um sie dann zu verbreiten. Das sei laut Strafgesetzbuch die Voraussetzung für eine Strafe. (Quelle: dpa) (kam)

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