DAX +0,95 % 25.651,13 Pkt 14:39:37 MDAX +0,73 % 30.509,53 Pkt 14:39:38 Euro Stoxx 50 +0,01 % 6.165,28 Pkt 14:39:30 Dow Jones +0,15 % 52.441,45 Pkt 14:54:37 S&P 500 +0,67 % 7.728,26 Pkt 14:54:37 Nasdaq +1,17 % 26.475,30 Pkt 14:54:36 Nikkei +1,08 % 63.954,19 Pkt 07:45:03 Gold -0,28 % 4.063,10 USD 14:44:36 Silber -0,60 % 53,97 USD 14:44:36 Brent -2,19 % 111,39 USD 14:44:36 WTI +2,02 % 101,92 USD 14:44:37 Bitcoin -0,52 % 80.386,60 USD 14:54:33 EUR/USD -0,30 % 1,11400 USD 14:53:44 EUR/GBP +0,02 % 0,83750 GBP 14:54:38 EUR/CHF -0,04 % 0,92440 CHF 14:54:38 EUR/JPY +0,03 % 176,071 JPY 14:54:38

Postgesetz-Reform: Deutsche-Post-Betriebsrat warnt vor Jobverlust

Wirtschaft

Nach dem Willen des Bundeskabinetts will die Bundesregierung der Deutschen Post ein Steuerprivileg im Bereich der Geschäftsbriefe streichen. Jetzt wehren sich Arbeitnehmervertreter des Marktführers vehement gegen diesen Schritt. „Durch die von Ihnen angedachte Veränderung des Postgesetzes werden tarifvertraglich abgesicherte und damit in unserer Branche einzigartige, sichere Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen gefährdet“, schreibt der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der Deutschen Post, Yusuf Özdemir, an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Er formuliere sein Anliegen im Namen von „180.000 Kolleginnen und Kollegen“.

In dem Schreiben, das der F.A.Z. vorliegt, geht es darum, dass die Bundesregierung plant, die Beförderung sogenannter Teilleistungsbriefe in Zukunft – wie auch schon vor der Postgesetzänderung 2024 – wieder unter die Umsatzsteuerpflicht fallen zu lassen. Die Deutsche Post würde das im Gegensatz zum Ist-Stand schlechterstellen; anders als einige Briefkonkurrenten ist sie momentan in diesem Bereich von der Umsatzsteuer befreit.

F.A.Z.-Artikel häufiger in Ihren Suchergebnissen sehen

F.A.Z. bei Google bevorzugen

Der Betriebsrat äußert sich aufgrund der Gesetzespläne besorgt. „Aus dieser Sorge darf keine Existenzangst werden“, schreibt Özdemir. „Ich bitte Sie: Nehmen Sie Abstand von der angekündigten Änderung des Postgesetzes, damit nach den Arbeitsplätzen in der Industrie nicht auch noch – ohne Not – die Arbeitsplätze eines der beschäftigungsstärksten Unternehmen in Deutschland in Gefahr geraten.“

Beide Seiten sehen Arbeitsplätze in Gefahr

Der Betriebsratschef legt ganz ähnliche Punkte dar wie vergangene Woche schon sein Arbeitgeber: Die Post sei „Universaldienstanbieter“ – das bedeutet, dass sie die Pflicht hat, Briefe auch in entlegene Regionen zu befördern, selbst wenn das aufwendiger ist und sich schlechter rechnet. Auch die sogenannten „Teilleistungsbriefe“ würden von der Post zu standardisierten Bedingungen transportiert, gehörten damit zum Universaldienst und müssten „aufgrund europarechtlicher Vorgaben“ von der Umsatzsteuer befreit bleiben. Aus dieser Argumentation heraus hatte die Post, die zum Bonner DHL-Konzern gehört, die Pläne des Bundeskabinetts vergangene Woche sogar als „rechtswidrig“ bezeichnet.

Postkonkurrenten hatten hingegen seit vielen Monaten für eine steuerliche Gleichbehandlung gekämpft. Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts werde „endlich wieder Steuergerechtigkeit im Briefmarkt ermöglicht“, hatte der Vorsitzende des Bundesverbandes Briefdienste (BBD), Walther Otremba, vergangene Woche gesagt. Auch die alternative Briefbranche führt Arbeitsplatzargumente ins Feld. Die von der Regierung geplante „Steuergerechtigkeit“ diene „Tausenden Arbeitnehmern bei den oft verlagsgebundenen Brieflogistikern, die täglich Zeitungen und Briefe austragen“, heißt es vom BBD.

Arbeitnehmervertreter werben für Gewichtsobergrenze von Paketen

Der Gesamtbetriebsrat der Post macht sich indes nicht allein wegen der Umsatzsteuerregeln Gedanken, sondern äußert sich auch besorgt über die Arbeitsbedingungen von Paketzustellern. Er werbe dafür, „dass für die Bearbeitung von Paketen von der Einlieferung bis zur Zustellung in Deutschland endlich eine Gewichtsgrenze von 20 kg im Ein-Personen-Handling durchgesetzt wird“, schreibt Özdemir. „Mehr als 300.000 Beschäftigte in der Branche, also nicht nur bei der Deutschen Post AG, müssen die Möglichkeit bekommen, gesünder arbeiten zu können.“

Im Rahmen der Postgesetzreform wurde 2024 beschlossen, dass Pakete mit mehr als 20 Kilogramm Gewicht im Regelfall von zwei Personen zugestellt werden sollen. Allerdings soll eine Ausnahme gelten, wenn der Zusteller ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung hat und nutzen kann. Allerdings gibt es noch immer keine Verordnung darüber, was genau solch ein geeignetes Hilfsmittel ist. Daher fordern mittlerweile sowohl Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeberseite der Post eine verbindliche Gewichtsobergrenze für die Einpersonenzustellung von Paketen. Die Post wäre dabei allerdings einem Sprecher zufolge auch mit einer 23-Kilogramm-Grenze zufrieden.

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren