Prämiensparvertrag: Mann aus Kreis Kassel verklagte Sparkasse - und warnt andere Sparer
Startseite Kassel Prämiensparvertrag: Mann aus Kreis Kassel verklagte Sparkasse – und warnt andere Sparer Von: Daniel Seeger Uns auf Google folgen Alte Prämiensparverträge können für Kunden noch Nachzahlungen bringen. Ein Mann aus dem Kreis Kassel zog gegen die Kasseler Sparkasse vor Gericht und rät anderen Sparern, Angebote ihrer Bank genau prüfen zu lassen. Kassel – Dass ihn ein geerbter Sparvertrag fast bis vor den Richter gebracht hätte, hätte Claus W. aus dem Landkreis Kassel nicht erwartet. Im Jahr 1999 hatte seine Mutter einen Sparvertrag bei der Kasseler Sparkasse abgeschlossen. Das Ziel: langfristig Geld beiseitelegen. Als sie starb, übernahm er den Vertrag. Monat für Monat zahlte Claus W. weiter ein. Knapp 60.000 Euro stecken heute in dem Vertrag. Seinen vollen Namen möchte Claus W. nicht in der Zeitung lesen. Warum er sich mit seinem Fall an die HNA wendet? Weil er ein Auflösungsangebot seiner Sparkasse ablehnte, erhielt er am Ende deutlich mehr Geld. Nun warnt er Besitzer alter Prämiensparverträge: Angebote der Banken sollten sie nicht ungeprüft annehmen. Im März 2024 erhielt Claus W. ein Brief der Kasseler Sparkasse. Darin bot sie dem Rentner eine Zinsnachzahlung von rund 1500 Euro an. Die Bedingung: Er müsse den Vertrag auflösen. Er lehnte das ab. „Dieser Vertrag ist sehr lukrativ – nicht für die Sparkasse, sondern für den Sparer“, sagt er. Je länger der Vertrag bespart wird, desto höher ist ein Bonus, der zusätzlich zum Zins auf das jährlich eingezahlte Geld gewährt wird. Nicht nur Kasseler Sparkasse betroffen – Verbraucherzentrale errechnete Zinsnachforderung Claus W. begann zu recherchieren und stieß auf Urteile des Bundesgerichtshofs. Die Richter hatten entschieden: Zinsklauseln in vielen Prämiensparverträgen sind unwirksam. Diese Klauseln erlaubten es Sparkassen, den Zins nach eigenem Ermessen zu ändern – per Aushang in der Filiale, ohne nachvollziehbare Kriterien. Genau diese Formulierung steht auch in dem geerbten Sparvertrag von Claus W. In der Niedrigzinsphase senkten viele Institute laut Verbraucherzentrale den Vertragszins auf bis zu 0,001 Prozent. Das Problem betrifft nicht nur die Kasseler Sparkasse. Bundesweit haben Verbraucherzentralen nach eigenen Angaben mehr als 10.000 solcher Verträge überprüft. Betroffen sind Prämiensparverträge aus den 1990er und 2000er Jahren, verkauft von Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken unter Namen wie „Prämiensparen flexibel“, „Vermögensplan“, „Vorsorgesparen“ oder „Bonusplan“. Die Verbraucherzentralen schätzen, dass betroffene Kunden zwischen 1000 und 2000 Euro an Zinsen zu wenig erhalten haben. Claus W. forderte die Nachzahlung – ohne seinen Vertrag aufzulösen. Die Sparkasse lehnte ab. Ihr Argument: Sein Vertrag erlaube Zwischenentnahmen und falle deshalb nicht unter die BGH-Rechtsprechung. Zugleich unterbreitete sie einen Vergleichsvorschlag über die Auszahlung von rund 1530 Euro – im Gegenzug zur Beendigung des Sparvertrags. Zudem wären damit alle weiteren Forderungen abgegolten gewesen. Claus W. beauftragte einen Anwalt; auf dessen Rat ließ er seinen Vertrag von der Verbraucherzentrale Sachsen prüfen. Das Ergebnis: Die Verbraucherzentrale errechnete in einem Gutachten eine Zinsnachforderung von 2034 Euro – deutlich mehr als die Sparkasse freiwillig angeboten hatte. Dann folgte ein neues BGH-Urteil. Am 1. Juli 2025 entschied der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 16/24), dass auch Verträge mit Verfügungsmöglichkeit unter die Rechtsprechung fallen. Sparkasse zahlte ohne Erklärung Im Dezember 2025 passierte etwas, das Claus W. bis heute irritiert. Ohne Ankündigung habe die Sparkasse rund 1200 Euro auf sein Sparkonto gebucht. Als er in der Filiale nachfragte, habe es zunächst geheißen: eine zusätzliche Zinszahlung. Auf weitere Nachfrage habe er erfahren: Die Zahlung diene dazu, „das Rechtsrisiko aus diesen Verträgen zu minimieren“. „Ein äußerst merkwürdiges Geschäftsgebaren“, findet Claus W. Sein Anwalt hatte zu diesem Zeitpunkt bereits Klage eingereicht und korrigierte die Forderung um den gezahlten Betrag. Das Amtsgericht Kassel regte einen Vergleich an. Claus W. stimmte zu – auf Anraten seines Anwalts, wie er sagt. Die Restforderung habe unter der Revisionsgrenze gelegen, ein weiteres Sachverständigengutachten hätte zusätzliche Kosten verursacht. Auch die Sparkasse nahm den Vergleich an. Die Kasseler Sparkasse antwortete auf die Fragen unserer Zeitung, sie könne sich „zu einzelnen Kundenbeziehungen“ nicht äußern. Prämiensparverträge gehörten seit elf Jahren nicht mehr zum Produktangebot, es gebe nur noch wenige Verträge im niedrigen vierstelligen Bereich. Die Zahl sei in den vergangenen Jahren sowohl durch reguläre Vertragsausläufe als auch durch „aktive Kundenansprache“ zurückgegangen. Man sei auf Kundinnen und Kunden zugegangen, um sie „bestmöglich in alternativen Geldanlagen zu beraten“. Zur Zinsnachberechnung schreibt die Sparkasse, die BGH-Rechtsprechung aus dem Jahr 2021 habe „leider nicht in allen Punkten für Klarheit gesorgt“. Es sei „kein verbindlicher Referenzzinssatz“ für unterschiedliche Vertragsmodelle festgesetzt worden. Daher habe die Kasseler Sparkasse „individuelle Vereinbarungen“ mit Kunden geschlossen, um „für beide Seiten Rechtssicherheit herzustellen“. Man habe allen Kunden mit laufenden Verträgen „zum 23. Dezember 2025 automatisch eine Zinsnachzahlung gutgeschrieben“, die sich am BGH-Urteil orientiere. Zu mehreren Kernfragen äußerte sich die Sparkasse nicht: Sie nannte weder Zahlen zu geltend gemachten Nachforderungen und Gerichtsverfahren noch Details zur Berechnungsmethode der Zinsen für die Nachzahlungen. Auch warum Nachzahlungen teils an eine Vertragsauflösung geknüpft wurden und weshalb Angebote unter Berechnungen der Verbraucherzentrale lagen, ließ das Institut offen. Für Claus W. ist der Streit zwar beendet. Doch er fragt sich, wie viele Kunden ein Angebot der Bank angenommen haben. „Jemand, der das Ganze nicht vor Gericht ausfechten kann oder will, der geht drauf ein und verliert damit jede Menge Geld.“ Wirtschafts-Nachrichten direkt ins Postfach Der HNA‑Wirtschaftsnewsletter bringt Ihnen alle zwei Wochen dienstags zur Mittagszeit einen schnellen, kompakten Überblick über das, was die Wirtschaft in und um Kassel bewegt – gezielt aufbereitet für Entscheider, Mittelstand, Gründer und alle, die beruflich oder privat am regionalen Wirtschaftsleben hängen. Lesen Sie die aktuelle Ausgabe und melden Sie sich kostenlos an.