DAX +1,09 % 25.688,08 Pkt 16:40:34 MDAX +0,50 % 30.439,77 Pkt 16:40:33 Euro Stoxx 50 +0,03 % 6.166,65 Pkt 16:40:30 Dow Jones +0,31 % 52.522,50 Pkt 16:55:33 S&P 500 +0,78 % 7.736,52 Pkt 16:55:33 Nasdaq +1,10 % 26.457,62 Pkt 16:55:27 Nikkei +1,08 % 63.954,19 Pkt 07:45:03 Gold -0,42 % 4.057,50 USD 16:45:30 Silber -0,96 % 53,77 USD 16:45:18 Brent -1,60 % 112,06 USD 16:45:28 WTI +3,11 % 103,01 USD 16:45:33 Bitcoin -0,52 % 80.385,02 USD 16:55:20 EUR/USD -0,34 % 1,11360 USD 16:54:42 EUR/GBP -0,02 % 0,83710 GBP 16:55:33 EUR/CHF -0,03 % 0,92450 CHF 16:55:33 EUR/JPY +0,11 % 176,206 JPY 16:55:34

Präsidentin der UN-Generalversammlung: Annalena Baerbocks Umfeld weist Kritik Russlands und der USA zurück

Allgemein

Die Präsidentin der UN-Generalversammlung, Annalena Baerbock, wird in UN-Kreisen und im Auswärtigen Amt gegen heftige Kritik aus den USA und Russland am Verfahren zur Auswahl des nächsten UN-Generalsekretärs verteidigt. Baerbock habe ihre Aufgabe sehr gewissenhaft und gründlich erfüllt und dafür Sorge getragen, dass der Prozess nicht erneut ausschließlich hinter verschlossenen Türen stattfinde, hieß es aus Kreisen der UN-Generalversammlung.

Auch das Auswärtige Amt betonte die Bedeutung eines transparenten Verfahrens: »Ein transparenter Auswahlprozess für den ‌künftigen ⁠Generalsekretär oder die künftige Generalsekretärin ​der Vereinten Nationen ist für Deutschland als großen Beitragszahler und Mitglied der Generalversammlung von grundlegender Bedeutung.«

Der Nachfolger oder die Nachfolgerin des derzeitigen Generalsekretärs António Guterres muss gemäß der UN-Charta vom UN-Sicherheitsrat vorgeschlagen und anschließend von der Generalversammlung gewählt werden. Deshalb spiele die Generalversammlung im Auswahlverfahren »eine zentrale Rolle«, teilte das Auswärtige Amt mit.

USA und Russland werfen Baerbock Kompetenzüberschreitung vor

Mehrere Medien hatten zuvor berichtet, die USA und Russland würden der früheren deutschen Außenministerin vorwerfen, mit der Ansetzung von Anhörungen für die Kandidatinnen und Kandidaten ihre Kompetenzen überschritten zu haben. Beide Länder verfügen als ständige Mitglieder des Sicherheitsrats über ein Vetorecht. In New York wurde dagegen darauf verwiesen, dass die Generalversammlung mit ihren 193 Mitgliedstaaten im vergangenen Jahr eine größere Transparenz des Auswahlprozesses gefordert hatte.

»Es gehört zu den Aufgaben der Präsidentin der Generalversammlung, dass allen Mitgliedstaaten das Kandidatenfeld vorgestellt wird, damit diese eine informierte Entscheidung treffen ‌können«, teilte das Auswärtige Amt mit. Deutschland unterstütze daher »Bemühungen, dieses Verfahren so transparent und inklusiv wie möglich zu gestalten«. Die Rechte des Sicherheitsrats, die in der UN-Charta festgeschrieben sind, würden dadurch nicht eingeschränkt.

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