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Preetz in Schleswig-Holstein: Polizei findet ertrunkene Dreijährige offenbar trotz Durchsuchung des Pools zunächst nicht

Nation

Das in Preetz bei Kiel gefundene Kleinkind ist ertrunken. Das ist das vorläufige Ergebnis der Obduktion. »Das Kind wurde aus einem auf dem elterlichen Grundstück befindlichen Pool geborgen«, meldete die Polizei am Nachmittag. Nach Angaben des Kieler Oberstaatsanwalts Michael Bimler gibt es keinerlei Anhaltspunkte für eine Gewalttat. Nun stellt sich aber die Frage, ob Beamte bei der Suchaktion möglicherweise gleich mehrere Fehler begangen haben. Der Leichnam des dreijährigen Mädchens wurde am Donnerstagvormittag im Pool entdeckt. Dabei hatten Einsatzkräfte bereits am Mittwoch gegen 14 Uhr erstmals die Wohnung und das Grundstück durchsucht. »Entgegen vorherigen Angaben wurde der Pool auf dem Grundstück zu dieser Zeit nicht durchsucht. Es fand lediglich eine oberflächliche Sichtprüfung statt«, hieß es zunächst in einer Mitteilung der Polizei vom frühen Freitagnachmittag. Klar ist nach der Obduktion, dass es sich bei dem toten Kind um die zuvor als vermisst gemeldete Dreijährige handelt. In der Mitteilung schrieb die Polizei: »Nach jetzigem Erkenntnisstand ist das Kind unmittelbar nach seinem Verschwinden in den Pool gefallen und war bei Beginn der polizeilichen Suchmaßnahmen bereits ertrunken.« Der Todeszeitpunkt dürfte demnach weit vor Mitternacht gelegen haben, meldete die Polizei. Eine konkrete zeitliche Eingrenzung sei nicht möglich. In einer etwa zwei Stunden später veröffentlichten zweiten Pressemitteilung korrigierte die Polizei gleich mehrere Angaben aus ihrer ersten Meldung. Dort schreibt die Polizei, die Aussage, dass der Todeszeitpunkt »weit vor Mitternacht« liegen dürfte, müsse korrigiert werden. Und weiter: »Auch die Formulierung, dass das Kind ›nach jetzigem Erkenntnisstand [...] unmittelbar nach seinem Verschwinden in den Pool gefallen und [...] bei Beginn der polizeilichen Suchmaßnahmen bereits ertrunken‹ war, kann nach derzeitigem Stand der rechtsmedizinischen Untersuchung nicht bestätigt werden. Der Todeszeitpunkt steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.« Die Behörden haben in dem Fall ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. »Das heißt, es gibt noch keinen Anfangsverdacht wegen einer Straftat, sondern wir sind im Stadium eines bloßen Beweissicherungsverfahrens«, sagte Oberstaatsanwalt Bimler der Nachrichtenagentur dpa. Nach Abschluss der Beweissicherung müsse entschieden werden, ob Tatsachen für ein Fremdverschulden vorliegen. »Hier muss man natürlich auch die Frage prüfen, ob ein Aufsichtsverschulden oder so etwas eine Rolle gespielt haben könnte«, sagte Bimler. »Aber das ist zu früh, das jetzt zu bewerten.« Das Verschwinden des Mädchens hatte in Preetz eine große Anteilnahme ausgelöst. Stofftiere, Blumen und Kerzen wurden nach Bekanntwerden der traurigen Gewissheit vor dem Haus der Familie niedergelegt. Das vermisste Mädchen war nach Angaben einer Polizeisprecherin autistisch sowie seh- und höreingeschränkt. Die Eltern hatten es am Mittwochmittag als vermisst gemeldet. Zahlreiche Polizisten, Feuerwehrleute und Anwohner suchten bis zum frühen Donnerstagmorgen vergeblich nach dem Kind. Auch ein Hubschrauber und Drohnen unterstützten die Suche. Diese wurde schließlich am Donnerstag gegen 7 Uhr fortgesetzt. Rund zweieinhalb Stunden später fanden Einsatzkräfte das tote Kind. Neben Beamten der Polizeidirektion Kiel und der Bereitschaftspolizei aus Eutin waren die Freiwilligen Feuerwehren aus Preetz und Klausdorf sowie eine Diensthundestaffel im Einsatz.

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