DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin -0,04 % 64.285,40 USD 08:14:37 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Preisbremse: Berlin fordert Vermieter tausender Inserate auf, zu hohe Mieten zu senken

Nation

Das Land Berlin schreibt nun Briefe an Vermieter, wenn sie ihre Wohnungen mit einer zu hohen Miete angeboten haben. Eine erste Analyse von mehr als 7700 Inseraten im Juni ergab, dass bei 46 Prozent – also fast der Hälfte – ein „ein Verdacht auf Verstoß gegen die Mietenbegrenzungsregelungen“ vorliegt. Die Vermieter von 2102 öffentlich zugänglichen Inseraten bekommen nun Post. „Die betroffenen Vermieterinnen und Vermieter werden nun von der Sicheres Wohnen AöR im Auftrag des Landes Berlin angeschrieben und aufgefordert, ihre Mietforderung zu überprüfen und anzupassen, falls die gesetzliche Begrenzung überschritten ist“, erklärte die Senatsverwaltung weiter. Ziel sei es, die Vermietenden „präventiv“ auf mögliche Rechtsverstöße hinzuweisen und Wohnungssuchende zu unterstützen. Der Mietenscan soll demnach zunächst monatlich stattfinden. In Berlin gilt wegen des angespannten Wohnungsmarkts die Mietpreisbremse. Deswegen dürfen Wohnungen in der Regel nicht mehr als zehn Prozent teurer als die ortsübliche Vergleichsmiete sein, Ausnahmen gelten etwa für Neubauten. Sei die Wohnung noch teurer, nämlich mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, könne sogar eine Ordnungswidrigkeit oder in Fällen von mehr als 50 Prozent darüber auch strafbarer Mietwucher vorliegen, erklärte die Senatsverwaltung. 90 Prozent der beim Mietenscan festgestellten Verdachtsfälle beziehen sich den Angaben nach auf die Mietpreisbremse. Bei 38 Prozent davon bestehe zusätzlich der Verdacht auf Mietpreisüberhöhung, bei 48 Prozent zusätzlich der Verdacht auf Mietwucher, erklärte die Senatsverwaltung.

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