DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin -0,05 % 64.280,71 USD 08:19:27 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Pressefreiheit in den USA: US-Regierung soll Telefondaten von NYT-Reportern holen

Welt

Auf der Suche nach dem Ursprung der »New York Times«-Berichte über die »Air Force One« greift Donald Trump zu immer drastischeren Mitteln. Wie die Zeitung selbst berichtet , habe die Regierung Telefonaufzeichnungen mehrerer Journalisten und einiger ihrer Angehörigen angefordert. Darunter sind demnach die Mutter eines Reporters sowie die Ehepartner von zwei Journalisten. Die »New York Times« spricht von einem ungewöhnlich weitgehenden Vorgehen, das über den bislang bekannten Umfang der Ermittlungen hinausgehe. Besonders kritisch sehen die Anwälte der Zeitung den zeitlichen Rahmen der Anordnungen. Zwei der Vorladungen verlangten Telefonverbindungsdaten bereits ab dem 1. Januar 2026 – Monate vor den veröffentlichten Artikeln, auf die sich die Ermittlungen offiziell beziehen. Dies deute darauf hin, dass die Regierung nicht gezielt den konkreten Informationsabfluss untersuchen, sondern umfassend die Kontakte der Journalisten zu möglichen Informanten ausforschen wolle. Sicherheitsbedenken über geschenkte »Air Force One« Bereits am 10. Juli hatte das Justizministerium drei Reporter der »New York Times« per Vorladung aufgefordert, vor einer Grand Jury über ihre Quellen auszusagen. Gegen diese Vorladungen geht die Zeitung juristisch vor. Eine Anhörung vor Gericht ist für Donnerstag angesetzt. Nach Angaben der Anwälte wurden weitere Anordnungen zur Herausgabe von Telefondaten sogar noch erlassen, nachdem die Zeitung bereits Klage gegen die ursprünglichen Vorladungen eingereicht hatte. Das Justizministerium weist die Vorwürfe zurück. Man habe sämtliche Vorladungen im Einklang mit Bundesrecht und den internen Vorgaben erlassen. Bereits zuvor hatte die Behörde betont, Ziel der Ermittlungen seien nicht die Reporter selbst, sondern Personen, die vertrauliche oder als geheim eingestufte Informationen weitergegeben hätten. Doch auch wenn die Journalisten selbst nicht mit Strafverfolgung bedroht würden, hätte eine Verfolgung ihrer Quellen letztlich zur Folge, dass ihre Arbeit unmöglich gemacht würde. Brisant ist auch, dass sich die Anordnungen nicht ausschließlich gegen die Journalisten richteten. Betroffen waren unter anderem die Mutter eines Reporters, die als Psychotherapeutin arbeitet und daher vertrauliche Mandatsbeziehungen unterhält, sowie die Ehepartner zweier Journalisten. Einer von ihnen ist Chefjustiziar einer Anwaltskanzlei. Der Rechtsstreit steht im Zusammenhang mit Berichten der »New York Times« über Sicherheitsmängel an einer neuen Präsidentenmaschine, die Katar den USA geschenkt hatte. Das Flugzeug wurde für rund 400 Millionen US-Dollar umgerüstet. Die Zeitung berichtete unter Berufung auf anonyme Quellen, Präsident Trump habe bei einer Reise dennoch ein älteres Flugzeug der »Air Force One« genutzt, weil Sicherheitsbehörden Bedenken hinsichtlich der Ausstattung der neuen Maschine geäußert hätten. Trump bestritt entsprechende Sicherheitsprobleme öffentlich.

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