Prime-Preiserhöhung unzulässig: Amazon senkt den Jahresbeitrag
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass die automatische Preiserhöhung bei Amazon Prime im Jahr 2022 unzulässig war. Amazon reagiert bereits auf diese Entscheidung und informiert betroffene Prime-Abonnenten darüber, dass ihr Mitgliedsbeitrag wieder auf das frühere Niveau sinkt.
Der Entscheidung liegt eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zugrunde. Die Verbraucherschützer hatten die Preisanpassungsklausel, auf deren Grundlage Amazon vor vier Jahren die Preise für bestehende Prime-Abos erhöht hatte, als unwirksam beanstandet. Vor der abschließenden Entscheidung des BGH hatten bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf die Klausel für unwirksam erklärt.
Amazon hatte den Jahrespreis für Prime im September 2022 von 69 Euro auf 89,90 Euro erhöht. Auch der monatliche Beitrag und die Preise für Studenten wurden damals angehoben.
Alter Preis gilt zunächst nur vorübergehend
Amazon informiert Prime-Mitglieder derzeit per E-Mail darüber, dass der Jahresbeitrag vorübergehend von 89,90 Euro auf 69 Euro gesenkt wird. Der Hinweis wird offenbar zunächst an Kunden verschickt, deren Prime-Mitgliedschaft unmittelbar vor der nächsten Verlängerung steht. Amazon verweist darin ausdrücklich auf die Entscheidung des BGH.
Unklar bleibt, warum Amazon die Rückkehr zum alten Preis als vorübergehend bezeichnet und wie lange die Absenkung gelten soll. Für Neukunden gilt derweil weiterhin der höhere Preis von 89,90 Euro.
Rückzahlungen sind noch offen
Ebenso ist noch offen, was mit den seit 2022 auf Grundlage der Preiserhöhung gezahlten Mehrbeträgen geschieht. Diesbezüglich läuft parallel eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm. Mit der Klage wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass betroffene Kunden die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Prime-Preis zurückerhalten.
Betroffene können sich weiterhin kostenlos in das Klageregister eintragen. Wie hoch eine mögliche Rückzahlung ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt wurde und welches Prime-Modell genutzt wurde.