„Private Vermieter nicht immer über Mietrecht informiert“: Hälfte der Inserate Verdachtsfälle - Senat will Tausende Vermieter anschreiben
Im Kampf gegen überhöhte Mieten setzt der Berliner Senat jetzt auf einen sogenannten Mietenscan als neues Instrument. Dabei werden Wohnungsinserate in gängigen Internetportalen automatisiert auf mögliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse oder Vorgaben zum Mietwucher untersucht, wie Wohnsenator Christian Gaebler (SPD) mitteilte. In eine erste Analyse im Juni flossen demnach 7700 Inserate. Bewertbar waren 4539 Inserate, unter anderem wurden Duplikate ausgeschlossen. Davon lag bei 2102 Inseraten, also 46 Prozent und damit fast der Hälfte, ein Verdacht auf Verstöße vor. Die betroffenen Vermieter werden laut Gaebler nun angeschrieben. In dem Schreiben werden sie aufgefordert, ihre Mietforderung zu überprüfen und anzupassen, falls die gesetzliche Begrenzung überschritten ist. Inserate sind keine Ordnungswidrigkeit Ein Inserat mit einer überhöhten Mietforderung einzustellen, ist aber – anders als es eine überhöhte Miete nach Zustandekommen eines Mietvertrags sein kann – allein noch keine Ordnungswidrigkeit. Die Schreiben seien daher „Informationsschreiben und der Mietenscan eine präventive Maßnahme“, heißt es aus der Pressestelle der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen auf Anfrage des Tagesspiegels. Strafen drohen Vermieter:innen mit überzogenen Forderungen also keine. Worum geht es der Senatsverwaltung dann? Offenbar nicht nur um einen Abschreckungseffekt, sondern auch um Aufklärung. Kommunen wie Frankfurt am Main oder Esslingen führten ähnliche Mietenscans bereits durch. Dort gebe es Erkenntnisse, dass „insbes. private, kleinere Vermieter nicht immer über geltendes Mietrecht informiert sind“, so die Pressestelle auf Nachfrage des Tagesspiegel. Auch Erfahrungen aus der Mietpreisprüfstelle deuteten demnach auf fehlendes Wissen über geltendes Mietrecht bei einigen Vermieter:innen hin. Hier setze das Informationsschreiben an. Als Frühwarnsystem für eine spätere weitere Kontrolle, nachdem dann ein Mietvertrag abgeschlossen wurde, will der Senat den Mietenscan nicht verwenden. Festgestellte Verdachtsfälle werden nicht an die Bezirksämter weitergeleitet, so die Pressestelle. Die Bezirksämter sind zuständig, Mietwucher zu prüfen und zu ahnden. Sie können Bußgelder verhängen. Wie viel Zeit und Budget braucht es, um 2102 Verdachtsfälle anzuschreiben? Während die Senatsverwaltung für das Scannen der Inserate auf Automatisierung setzte, gehen die Warnschreiben einen traditionellen Weg: per Post, wie es aus der Pressestelle der Senatsverwaltung heißt. Immerhin ein wenig automatisiert wird auch hier: Es handele sich um Serienbriefe, versendet werden sie demnach über das IT-Dienstleistungszentrum Berlin und den Dienstleister Mietenmonitor im Auftrag des Landes. Wie viel Zeit, Budget und wie viele Mitarbeitende eingeplant sind, um die Informationsschreiben bezüglich der 2102 festgestellten Verdachtsfälle per Brief aufzusetzen und zu versenden, beantwortete die Pressestelle auf Anfrage des Tagesspiegels nicht. Mieten sollen monatlich gescannt werden Da die Schreiben erst verschickt werden, gebe es auch noch keine Erkenntnisse über Reaktionen oder darüber, wie viele Vermieter:innen überhaupt adressiert werden können. Gängige Portale wie Immoscout haben meist ein eigenes Nachrichtensystem, nicht immer dürften in Inseraten auch einsehbare Postanschriften hinterlegt sein. Auf Nachfrage des Tagesspiegels heißt es aus der Pressestelle lediglich, einige Inserate erhielten „addressierbare“ Vermieter:innen. Der Mietenscan soll vorerst monatlich fortgesetzt werden. Ziel sei, Vermieter präventiv auf mögliche Verstöße gegen geltendes Recht hinzuweisen und zu verhindern, dass diese eine Mangellage ausnutzen. Zudem sollen Menschen bei ihrer Suche nach bezahlbarem Wohnraum unterstützt werden. „Wir wollen mit dem Mietenscan die Vermietenden in den Blick nehmen und konsequent gegen Mietwucher vorgehen“, sagte Gaebler. Es gehe um Gerechtigkeit für die Mieter, aber auch für rechtstreue Vermieter. Was ist eine Wuchermiete? Laut Mietpreisbremse darf die Miete bei der Neuvermietung von Wohnungen das ortsübliche Niveau um nicht mehr als 10 Prozent überschreiten. Grundlage ist der Mietspiegel. Es gibt bestimmte Ausnahmen, etwa für die Erstvermietung von Wohnungen in Neubauten. Liegt die Miete mehr als 20 Prozent darüber, gilt sie als überhöht. Das kann als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Wird eine Miete von mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt, ist von einer Wuchermiete die Rede. Dies kann eine Straftat sein. (mit dpa)