Probe auf den Rechtsstaat: Martin Sichert klagt auf Zulassung zur Landratswahl
Mit einem Eilantrag klagt der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert (AfD) vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg auf seine Zulassung zur Landratswahl in Friesland. Am 21. Juli hatte der Kreiswahlausschuss in Zetel über die Kandidaten zur Landratswahl am 13.09.2026 entschieden. Auf der Kandidatenliste standen Vertreter von SPD, FDP, „Die Partei“ und der AfD. Für die AfD wollte der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert antreten, doch votierten die Vertreter von SPD, Grünen, CDU und FDP gegen ihn. Auch die CDU? Hatte Niedersachsens CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner nicht kritisiert, dass mit „der neuen Regelung (…) Rot-Grün jedoch die kommunalen Wahlausschüsse“ überfordere? Dennoch stimmten auch die Christdemokraten dem Verfahren zu, dass Lechner selbst als „verfassungsrechtlich nicht haltbar“ bezeichnete. Martin Sicherts Rechtsbeistand, Dr. Christian Wirth, hat recht, wenn er in dem Verfahren, das selbst die CDU in Niedersachsen als verfassungsrechtlich nicht haltbar betrachtet, einen Widerspruch zum Demokratieprinzip des Grundgesetzes sieht. Denn dieses verlangt, dass „demokratische Wahlen ohne staatliche Eingriffe in den Vorgang oder das Ergebnis der Wahl durchgeführt werden“, wie Wirth ausführt. Vor allem stellt das niedersächsische Verfahren einen juristischen Putsch gegen Grundgesetz und Demokratie dar, weil auf einem dubiosen verwaltungsrechtlichen Weg einem Bürger das passive Wahlrecht entzogen und den Wählern im Landkreis Friesland letztlich per ordre de mufti das aktive Wahlrecht eingeschränkt wird. Wirth verweist darauf, dass das Parteienprivileg „die politische Tätigkeit jeder Partei, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht förmlich vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden“ ist, schützt. Das Verfahren, das Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens forciert, verhöhnt die Demokratie und erfüllt Ulbrichts Leitlinie, wonach es zwar demokratisch aussehen müsse, dass aber Sozialisten oder Kommunisten alles in der Hand behalten sollten. Behrens Verfassungsschutz trägt eine völlig willkürliche Zitatensammlung – auch diese liegt Tichys Einblick vor – zusammen, die nichts untersuchen will, sondern in der Art einer politischen Polizei nur belastendes Material für einen operativen Vorgang gegen die AfD zu kompilieren hat. Mit anderen Worten: Der niedersächsische Verfassungsschutz soll nachweisen, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist, reißt Äußerungen aus dem Zusammenhang, inkriminiert Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Da er nachweisen soll, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist, findet er – oh Wunder – auch das Material, das, allerdings unterhalb der Strafbarkeitsgrenze, nach Ansicht der Muster-Intellektuellen des niedersächsischen Verfassungsschutzes belegen soll, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ sei. Das nennt man einen Zirkelschluss, einen Zirkelschluss der Willkür. Durch eine dubiose Änderung des Kommunalgesetzes und durch die Änderung im Kommunalwahlgesetz vom Mai 2026, also kurz vor der Angst, werden die Wahlkreisleiter angehalten, sich bei Zweifeln an der Verfassungstreue der zu wählenden Wahlbeamte an die Kommunalaufsicht zu wenden. Da der Verfassungsschutz ja bereits festgestellt hat, dass die AfD „gesichert rechtsextrem“ sei, wendet sich der Kreiswahlleiter, ob ermuntert oder in Eigeninitiative, nun im Falle eines Kandidaten, der Mitglied der AfD ist, an die Kommunalaufsicht, da die AfD „gesichert rechtsextrem“ ist. Die Kommunalaufsicht wendet sich wieder an den Verfassungsschutz, der – das Wunder geht in Verlängerung – belegt, dass die Kandidaten nicht die Garantie dafür bieten, immer gemäß auf der Basis des Grundgesetzes zu handeln, dass Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestehen. Wer hätte das erwartet? Darauf teilt die Kommunalaufsicht dem Kreiswahlausschuss in einem Votum mit, dass Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten bestünden. Damit die ganze Schmierenkomödie rechtlich nicht angreifbar wird, streicht die Kommunalaufsicht nicht den Kandidaten von der Kandidatenliste, sondern „berät“ nur. Streichen müssen die Parteisoldaten von SPD, Grüne, CDU und FDP die politische Konkurrenz von der AfD in einer Abstimmung im Kreiswahlausschuss schon selbst. Und die Parteisoldaten von der SPD, den Grünen, der CDU und der illiberalen FDP erfüllen ihre Pflicht. Um Spuren zu verwischen, werden ein paar AfD-Kandidaten durchgelassen, nur eben nicht die Hochrangigen: Martin Sichert ist Bundestagsabgeordneter, Stephan Bothe und Thorsten Moriße sind Landtagsabgeordnete, Bothe zudem innenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag und mithin parlamentarischer Gegenspieler der Innenministerin Daniela Behrens. In einer Demokratie entscheiden die Wähler, wer gewählt wird, in Niedersachsen letztlich die Innenministerin. Deshalb klagt Martin Sichert auf seine Zulassung zur Wahl. Seine Klage betrifft nicht nur ihn persönlich, er klagt für die Demokratie und für das Grundgesetz.