Professor erklärt, warum er gegen das Sperrgesetz der Bundesregierung ist
Herr Pichl, Sie haben den offenen Brief gegen das Bundesgesetz, das eine Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände verhindern soll, unterschrieben. Haben Sie politische oder juristische Einwände gegen so ein Gesetz?
Es sind verfassungsrechtliche und demokratische Argumente. Das verfassungsrechtliche Argument ist: Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Vergesellschaftung ermöglicht, gehört zum Gründungskonsens des Grundgesetzes von 1949. Der Artikel war damals ein Kompromiss zwischen konservativen und sozialdemokratischen Kräften und sollte ermöglichen, dass es eine wirtschaftspolitische Offenheit in Deutschland gibt: dass man sich also nicht auf eine Wirtschaftsform festlegt.