DAX -0,73 % 26.246,99 Pkt 11:53:03 MDAX -1,02 % 32.131,75 Pkt 11:53:08 Euro Stoxx 50 -0,56 % 6.493,94 Pkt 11:53:00 Dow Jones -0,71 % 53.459,78 Pkt 22:42:57 S&P 500 -0,69 % 7.745,06 Pkt 22:42:27 Nasdaq -0,59 % 26.644,91 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,54 % 67.460,73 Pkt 08:45:03 Gold +0,72 % 4.449,80 USD 11:58:01 Silber -1,41 % 65,19 USD 11:58:01 Brent -0,12 % 90,76 USD 11:58:06 WTI -0,64 % 83,96 USD 11:58:00 Bitcoin -0,63 % 64.099,63 USD 12:08:00 EUR/USD +0,06 % 1,15810 USD 12:07:58 EUR/GBP +0,15 % 0,85570 GBP 12:08:08 EUR/CHF -0,06 % 0,93990 CHF 12:08:08 EUR/JPY +0,27 % 184,783 JPY 12:08:08

„Prominente Künstler nicht Freiwild“: Süddeutsche löscht Text zu Konstantin Wecker

Unterhaltung

Nach einer gerichtlichen Niederlage hat die Süddeutsche Zeitung einen zentralen Beitrag über den Musiker Konstantin Wecker vorläufig aus dem Netz nehmen müssen. Das Landgericht Berlin II gab einem Antrag Weckers auf einstweilige Verfügung statt und untersagte nach Angaben der Zeitung insgesamt 26 Passagen eines Artikels mit dem Titel „Weckers vergessene Frauen“. Das Gericht kam im Rahmen der Abwägung auch darauf zu sprechen, dass Wecker mittlerweile sehr krank ist. Die Entscheidung wiegt schwer: Die beanstandeten Stellen betreffen wesentliche Teile der Recherche, sodass die Redaktion den Beitrag vollständig depublizieren musste. Ungewöhnliche Stellungnahme der SZ Bereits Ende 2025 hatte die Süddeutsche erstmals über eine Beziehung berichtet, die Wecker im Jahr 2011 mit einer damals 15-jährigen Schülerin geführt haben soll. Der Künstler selbst hatte diese Beziehung gegenüber der Zeitung grundsätzlich eingeräumt und öffentlich erklärt, sein Verhalten sei unter moralischen Gesichtspunkten „gänzlich unangemessen“ gewesen. Gleichzeitig äußerte er tiefes Bedauern gegenüber der betroffenen Frau. Im Mai 2026 legte die Zeitung mit einer weiteren Recherche nach. Drei zusätzliche Frauen schilderten ähnliche Erfahrungen aus ihrer Jugendzeit und berichteten über intime Beziehungen zu dem damals deutlich älteren Künstler. Nach Darstellung der Frauen habe sich ein wiederkehrendes Muster gezeigt, bei dem ein erhebliches Machtgefälle zwischen dem prominenten Künstler und jungen weiblichen Fans bestanden habe. Die Vorwürfe lösten eine breite Debatte über Verantwortung, Machtmissbrauch und die Grenzen journalistischer Aufklärung aus. Doch juristisch folgte nun ein empfindlicher Rückschlag für die Redaktion: Das Berliner Gericht stellte zwar die grundsätzliche Möglichkeit einer Verdachtsberichterstattung nicht infrage, verneinte in diesem konkreten Fall jedoch das erforderliche öffentliche Informationsinteresse. Für die Süddeutsche ist das eine bemerkenswerte Niederlage – nicht zuletzt, weil die Redaktion selbst in einer ungewöhnlichen Stellungnahme erklärte, die Substanz des Beitrags könne in der bisherigen Form nicht sinnvoll aufrechterhalten werden. Konstantin Wecker: „Meine Texte waren klüger als ich selbst“ Besonders scharf fiel unterdessen die Reaktion aus dem Umfeld der Anwälte aus, die der Spiegel und andere Medien bereits aufgriffen. In juristischen Stellungnahmen wird das Vorgehen der Süddeutschen als Grenzüberschreitung kritisiert. So schrieb Weckers Anwalt Dominik Höch aus Potsdam in einer Erklärung seiner Kanzlei Folgendes dazu: „Aus Sicht von Herrn Wecker, der Familie von Herrn Wecker und uns stellt die Entscheidung eine Genugtuung dar und ein Zeichen, dass auch prominente Künstler nicht Freiwild für journalistische Auswüchse sind.“ Man habe die Süddeutsche Zeitung gebeten, sowohl aus rechtlichen Gründen als auch aus Gründen der Menschlichkeit auf eine Berichterstattung zu verzichten, „zu der unser Mandant sich nicht wehren kann“. Die Zeitung habe „auf dem Rücken eines kranken Menschen fremde Aussagen mit Verdachtsäußerungen aus dem Privatleben ausgebreitet. Für uns ist das von Methoden gewisser Boulevard-Medien nicht weit entfernt“. Die Süddeutsche kündigte inzwischen Berufung an. Zudem wolle sie weiterhin die öffentliche Relevanz von MeToo-Fällen verteidigen, „in denen formelle oder informelle Machtgefälle ausgenutzt werden, um ein Verhältnis zu sexualisieren und sich über körperliche und emotionale Grenzen hinwegzusetzen“. Dies dem Leser darzubieten, sei „zunächst als Beitrag der gesellschaftlichen, nicht der strafrechtlichen Aufklärung zu betrachten“. Lesen Sie mehr zum Thema

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