Prozess führt zur Festnahme von Ex
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An einem Dienstag im September 2025 dursuchte die Polizei acht Wohn- und Geschäftsräume des ehemaligen Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) August Hanning. Sie suchten damals nach Beweisen im Zusammenhang mit dem Hamburger Block-Verfahren. Es ging um den Verdacht, Hanning könnte in den Entführungskomplex der Kinder von Steakhauserbin Christina Block verwickelt sein.
Die Ermittler fanden bei der Durchsuchung aber offenbar noch etwas anderes: Am Dienstag haben Beamte des Bundeskriminalamtes Hanning und seinen ehemaligen Büroleiter Manfred D. festnehmen lassen. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt ihn der landesverräterischen Ausspähung, des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen, des versuchten Landesverrats sowie der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Hanning war von 1998 bis 2005 Chef des deutschen Auslandsnachrichtendienstes.
D. werden Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung vorgeworfen. Er war ein langjähriger Weggefährte von Hanning. Auch für mehrere nachfolgende Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes war er als Büroleiter tätig. In dieser Funktion soll er Zugriff auf zahlreiche geheimhaltungsbedürftige Informationen gehabt haben. D. saß also an der Quelle.
Verrat von Staatsgeheimnissen?
Nach dem Ende seiner Zeit als BND-Präsident soll sich Hanning von seinem Ex-Büroleiter über Jahre rund 2.000 vertrauliche BND-Dokumente aus der Behördenspitze geben lassen und Informationen weitergereicht haben. Hanning war nach seiner Zeit beim BND als privater Sicherheitsberater tätig. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass er die über D. besorgten BND-Informationen gewinnbringend verwerten wollte. So soll das ab 2010 bis Sommer 2021 gegangen sein.
Ob Hanning dabei auch "Staatsgeheimnisse" verraten hat, wird im Zentrum der Aufklärung stehen. Die Weitergabe von Staatsgeheimnissen ist eine Art Schlüsselbegriff im Staatsschutzstrafrecht, sie stellt die Weichen für empfindliche Strafvorwürfe. Staatsgeheimnisse sind nach § 93 Strafgesetzbuch solche Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheimgehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Bei einer Verurteilung wegen Landesverrat (§ 94 StGB) droht eine Freiheitsstrafe und zwar nicht unter einem Jahr. Für Beamte und ehemalige Beamte stehen mit Verurteilung damit auch die Versorgungsbezüge nach dem Beamtengesetz auf dem Spiel.
In einem Fall soll Hanning die von D. übermittelten, eingestuften Erkenntnisse genutzt haben, um für den Mitarbeiter eines "fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates" eine Analyse zu erstellen. Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich nach Angaben der Bundesanwaltschaft bislang nicht feststellen. Zudem soll der Ex-BND-Chef in einem intensiven Austausch mit einem Angehörigen eines anderen staatlichen Nachrichtendienstes gestanden haben. Diesen soll er über mehrere Jahre hinweg mit politischen Informationen versorgt haben, zum Teil auch basierend auf Material, das er von D. erhalten haben soll.
Verdeckten Ermittler ins Umfeld von Hanning eingeschleust
Dass Hanning im Visier der Ermittler steht, hatte sich angebahnt: Im Block-Prozess, in dem eigentlich keine Wendung mehr überraschen kann, war im Frühjahr 2025 bekannt geworden, dass ein verdeckter Ermittler in eine Sicherheitsfirma von Hanning eingeschleust worden war. Der Einsatz eines verdeckten Ermittlers ist nur bei Verdacht auf bestimmte erhebliche Straftaten möglich. Das gleiche gilt für die ebenfalls durchgeführte Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Um was bei dem Einsatz damals ging, das drang nicht nach außen.
Bekannt geworden war im Block-Prozess nur der bislang noch unbestätigte Vorwurf, Hanning sei an einem früheren Entführungsversuch 2022 beteiligt gewesen. Christina Block soll Hanning und seinem Geschäftspartner, einem pensionierten Beamten des Landeskriminalamts Hamburg, mehr als 100.000 Euro dafür gezahlt haben, dass sie Blocks Kinder aus Dänemark nach Hamburg zurückbringen. Auch bezüglich einer möglichen Beteiligung an der dann erfolgten Entführung der beiden Kinder in der Silvesternacht 2023/24 ermittelt die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen Hanning. Zudem soll er geplant haben, den Kindesvater und dessen familienrechtlichen Anwalt durch wahrheitswidrige Vorwürfe aus dem Bereich der Pädophilie zu diskreditieren. Dazu sei im September 2023 eine Festplatte mit über 500 kinderpornographischen Bilder und 64 Videodateien auf dem Grundstück des Kindesvaters in Dänemark platziert worden. Die Ermittlungen laufen noch, wie die Staatsanwaltschaft Hamburg gegenüber LTO am Dienstag bestätigte.
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Der plötzliche Rückzieher Hannings im Block-Prozess
In Anbetracht der nun bekannt gewordenen Vorwürfe erscheint Hannings Verhalten im Block-Prozess in einem neuen Licht. Dort mischte er im Verlauf des Verfahrens immer wieder von der Seitenlinie mit, obwohl er kein Verfahrensbeteiligter ist. Zunächst war er zwar als Zeuge geladen, kurz vor seiner für Ende Oktober 2025 angesetzten Aussage machte er einen Rückzieher. Er berief sich plötzlich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 55 Strafprozessordnung. In der Folge stemmte sich Hanning, so scheint es rückblickend, mit allen Kräften gegen alles, was sich aus dem Block-Prozess gegen ihn richten könnte. Die Hamburger Justiz überzog er mit Vorwürfen, legte LTO vorliegende Dienstaufsichtsbeschwerden ein, in denen er die sofortige Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen ihn forderte, und wetterte in einem Fernsehinterview gegen das Vorgehen der Ermittler.
Hanning wies damals die Vorwürfe von sich und ging in die Gegenoffensive, er sehe "erhebliche Anhaltspunkte für ein strukturelles Versagen rechtsstaatlicher Kontrollmechanismen der Hamburger Justiz". Besonders scharf kritisierte er immer wieder die Durchsuchung seiner Geschäftsräume und Privatwohnung, die im Vorfeld an die Medien durchgestochen worden sei und bei der auch besonders seine Rechte als Rechtsanwalt missachtet worden wären.
Und noch ein Vorgang, lässt im Nachgang aufhorchen. Ab Frühjahr 2026 wollten mehrere Strafverteidiger:innen im Block-Prozess Einsicht in die Akten des Ermittlungsverfahrens gegen Hanning und seinen Partner nehmen, nachdem die Akten aus dem Verfahren nur teilweise beigezogen worden waren und die Kammer eine vollständige Beiziehung abgelehnt hatte – obwohl die Vorsitzende in einem Beschluss festgehalten hatte, dass sich aus dem Ermittlungsverfahren für ihre Mandanten Entlastendes ergeben könnte.
Die Strafverteidiger:innen wandten sich daher direkt an die Staatsanwaltschaft und stellten dort Anträge auf Akteneinsicht. Diese lagen jedoch monatelang bei der Staatsanwaltschaft, bevor sie schließlich im Sommer abgelehnt wurden. Als die Verteidiger:innen daraufhin den zuständigen Oberstaatsanwalt laden wollten, lehnte die Kammer auch das ab. An den vollständigen Ermittlungsstand schien es kein Herankommen zu geben. Genau das scheint nun aber in den Zeitraum zu fallen, in dem sich die Ermittlungen gegen Hanning zuspitzten: Im Mai 2026 übergab die Hamburger Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen dem Generalbundesanwalt. Wurden die Anträge der Strafverteidiger blockiert, um die Ermittlungen gegen Hanning nicht zu gefährden?
Die zwei Beschuldigten Hanning und D. werden nun dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt. Dieser wird die Haftbefehle verkünden und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden. Der Anwalt von Hanning war am Dienstag nicht erreichbar.